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Wohnung gekündigt, neuer Eigentümer


Xmaxer
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Ich wohne bereits 11 Jahre zur miete in einem 2 Familien Haus (Bj. 1940), welches jetzt Verkauft wurde.

Der neue Besitzer hat mir gekündigt mit Begründung das Haus zu sanieren, da dies dringend erforderlich ist.

 

Mietvertrag ist vorhanden in Form eines Einheitsmietvertrags, welches unter Kündigung vorsieht ab 8 Jahre 12 Monate Kündigungsschutz,

das aber wie ich bereits im Internet nachgelesen habe 2005 aufgehoben wurde und auf 9 Monate gekürzt ist.

 

Ich sollte mich auch damit anfreunden das Arbeiter während meine Abwesenheit zugang zu meiner Wohnung haben,

damit bin ich natürlich nicht einverstanden, wenn ich auf der Arbeit bin betritt niemand meine Wohnung.

 

In der Kündigung wird auch gedroht, sollte ich bis zum 1.11.2011 nicht ausgezogen sein, folgt eine Mieterhöhung.

 

 

Wie würdet ihr euch verhalten?

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Ich würde sagen, die Mieterhöhung sollte keine Drohung sein, sondern nur Vorankündigung, denn die Sanierungskosten müssen ja wieder eingenommen werden...

Falls in dem Brief wirklich "wenn Sie nicht ausziehen, erhöhe ich die Miete" steht, handelt es sich wirklich um eine Drohung, das wäre dann strafbar, da kannst dagegen vorgehen :D

 

In deiner jetzigen Situation hast du auf jeden Fall 9 Monate Kündigungsfrist. Genügend Zeit, etwas neues zu finden.

 

Ob das für dich okay ist, und ob er in dieser Zeit das Sanieren anfangen kann/darf, kann ich dir nicht sagen. Du solltest dich auf jeden Fall mal an Fachleute wenden, deine Situation schildern und sie um Rat bitten. Man kann dich nicht dazu zwingen, jemanden in die Wohnung zu lassen oder wegzuziehen.

 

Wenn der neue Eigentümer so "schlimm" ist wie du ihn darstellst, würde ich sicherlich wegziehen.

 

:meinung:

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Ich wohne seit 5 Jahren in einme 3-Familienhaus !

 

Seit Februar ist das Haus endlich verkauft worden, der neue Eigentümer kümmert sich endlichmal um das Haus & Grundstück !

 

Bei Uns hat sich Nichts geändert, außer das Konto wohin ich die Miete überweise !

 

Ein Problem haben Wir trozdem !

 

Wir wohnen ganz Oben & die Mieter im 1 Stock haben einen Kater, was ja nicht weiter schlimm ist.

Doch sie kümmern sich nicht genügen um seine "Hinterlassenschafften" !

Es stinkt im Hausflur,teilweise richt mann es schon Draußen.

Da wir Oben wohnen stinkt es bei Uns an manchen Tagen (sowie Gestern Abend) so penetrant , das einem die Augen brennen (Mir) und einem die Lust am Essen vergeht !

 

Der Nachbar behauptet, das er das Katzenklo regelmäßig sauber macht , aber anscheinent macht der Kater überall in die Wohnung !

 

Ich habe dann als es malwieder extrem schlimm war den Eigentümer angerufen & Ihn gebeten sich zu kümmern.

Es hat 2-3 Tage nach irgendeinem Duftzeug gerochen & dann wieder nach Katzen-Urin !

 

Heute habe ich den Eigentümer nochmal darauf angesprochen & er meinte wenn es wieder so stark richt, soll ich anrufen & er kommt vorbei !

 

Ich habe Ihm klar gesagt, das der Gestank aufhören muß , sonst würde ich ohne einhalten von Kündigungsfristen in die nächstbest Wohnung ziehen !

 

Er besteht natürlich auf einhaltung der Frist !

 

Gibt es eine Möglichkeit fristlos zu kündigen ohne 3 Monate warten zu müßen ?

 

Wir lieben Tiere & haben selbst einen 13 Jahre alten Hund , der Es manchmal nicht beisich halten kann, aber es wird sofort weggemacht & gereinigt !

 

Bei uns stinkt es jedenfalls nicht !

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Wenn du dich durch die Sanierungsmaßnahmen gestörrt fühltst, z.b. durch Lärm, besteht dann da nicht die Möglichkeit die Miete zu kürzen. Desweiteren eben den Anwalt kontaktieren wenn eine Rechtsschutz vorhanden ist. Es sieht sowieso nicht danach aus als ob du noch lange dort wohnst, verlieren kannst du somit nichts mehr. Und wenn der neue Vermieter die Axt im Wald ist muss man sich nicht alles gefallen lassen. Mach dich auch mal bei einer Mietervereinigung schlau, die wissen dann vieleicht auch noch mehr dazu.

 

EDIT:

 

Wie ich mich verhalten würde bei dem Sachverhalt: Querstellen, Miete kürzen soweit möglich und schnellstmöglich das weite suchen. Wie man in den Wald hineinruft so schallt es zurück, zumindest wenn die Mieterhöhung wirklich als Drohung ausgesprochen wurde.

 

Und bloß nicht einschüchtern lassen.


Bearbeitet: von woife
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wenn die wohnung gekündigt ist, dein neuer vermieter da während deiner abwesenheit rein will, kannst du in ruhe über anwalt bescheid geben das die wohnung, solange du miete zahlst, nicht ohne dich, bzw. euch nicht betreten werden darf, tut er es trotzdem, ist es einbruch oder hausfriedensbruch. kein vermieter darf verlangen ohne eure aufsicht dort ein und ausgehen zu dürfen. rechtslage ist folgende, solange du miete zahlst, zählt es als dein eigentum, da hast du das hausrecht/wohnungsrecht.

 

definitiv würde ich wenn du eh gekündigt wurdest eh alle sanierungsarbeiten ohne eure anwesenheit blockieren.

 

Cirrusblaue Grüsse JJ

 

 

 

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@xmaxer

 

Als erstes würde ich mich da mal von einem Anwalt für Mietrecht oder vom Mieterverein beraten lassen.

Die Kündigungsfrist für ihn dir gegenüber beträgt 9 Monate. Bis zum Ende des 5.Jahres wären es auch für ihn 3 Monate, ab dem 6. bis Ende des 8. Jahres verlängert sie sich um 3 auf 6 Monate. Ab dem 9. Jahr kommen nochmal 3 Monate dazu was 9 Monate Kündigungsfrist macht. Ab dem 9. Jahr ist es egal wie lange du da drin wohnst, es sind immer 9 Monate Kündigungsfrist dir gegenüber.

 

Da hast allerdings, egal wie lange du da drin Wohnst, immer eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.

 

Was das Arbeiten in deiner Wohnung angeht brauchst du während deiner Abwesenheit keinen reinlassen. Verschaffen die sich dennoch Zutritt während du nicht da bist ist das Hausfriedensbruch und durchaus Teuer für den Vermieter werden.

 

Was die Mieterhöhung angeht dürfte da ein halbwegs Fähiger Anwalt eine "Missglückte" Ankündigung einer Mieterhöhung draus machen. Berechtigt ist sie bei einer Sanierung des Hauses jedenfalls, allerdings auch nur im Rahmen des Örtlichen Mietspiegels.

 

Während/für die Dauer der Bauarbeiten könntest du evtl. sogar die Miete kürzen wegen Lärm und Dreck. Selbstverständlich darf er SOFORT mit den Bauarbeiten anfangen wobei aber auch die Möglichkeit besteht das er die Zeitlich unnötig rauszögert um dich zum Auszug zu bewegen. Schließlich kannst du nach 3 Monaten raus während er 9 Monate warten muss. Sowas ist eine Art Entmietung wo jeder weiß das es eine ist aber keiner was gegen machen kann. Ist halt ne Rechtliche Grauzone.

 

@ Grafschafter

 

In deinem Fall kommt durchaus eine Mietminderung in betracht. Ich bin ebenso Tierfreund und habe auch einen Hund und mag auch Katzen. Allerdings sind die Hinterlassenschaften von Katzen doch sehr Geruchsintensiv was man nicht hinnehmen muss.

Eine Fristlose Kündigung deinerseits halte ich erstmal nicht für durchsetzbar da es kein so Schwerer Grund ist der eine Fristlose Kündigung rechtfertigt. Da würde ich doch mal nen Anwalt/Mieterverein konsultieren.

 

Das sind meine Juristischen Erfahrungen der letzten 2 Jahre in denen ich als Vermieter versuche einen Mieter raus zubekommen. Der Fairnesshalber sei aber gesagt das ich ihn nicht einfach so raus heben will weil mir seine Nase nicht gefällt. Bei mir geht es um Mietrückstände, missachten Eigentums anderer und noch ein paar Sachen. Möglicherweise kommt jetzt auch noch § 263 StGb dazu.

Leistung gibt an, wie schnell man gegen die Wand fährt..... Drehmoment, wie fest.

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To do List 2010/11


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Was regst dich auf,guck wie schwer Vermieter es haben,ihre Mieter raus zubekommen,zB. Mietnomaden.Such dir in der Zwischenzeit eine neue Wohnung,und setze dich mit dem Mieterbund in Verbindung.Ich habe das einer Freundin geraten,die hat dann die Mietzahlungen immer rausgezögert,und nach der ersten Mahnung,anteilmässig die Miete bezahlt,so konnte sie ihre Fristlose Kündigung vermeiden,bis sie Auszog.Wenn der Vermieter dir AUFLAGEN macht,dann wird es in der Zukunft auch Stress geben,also such dir wie gesagt was neues,wenn du was gefunden hast,spielst du noch bischen mit dem Vermieter.Wozu solltest du dann die Wohnung noch renovieren wenn sie Saniert werden soll,vielleicht sparst du noch Geld,oder der Vermieter geht auf eine andere Lösung ein.Alles ein bischen Risiko,aber als Vermieter hat man es nicht so leicht dem Mieter das Leben schwer zumachen,ich kenne das,habe das halbe Haus vermietet gehabt,so einfach kann man in Deutschland niemanden rauswerfen/kündigen.gruß matthias

Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen.

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Mieterverein und dich richtig beraten lassen.Da sitzen Anwälte die können dir genau erklären was du tun kannst und was dein Recht ist.Nehm die Mietunterlagen mit auch den Brief von der neuen Saftnase.

 

Viel Glück :daumen:

:-D Es ist besser, die Sau raus zu lassen, als die Bullen zu holen. :-D

 

:drive: Wer später bremst, fährt länger schnell :drive:

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Da ich Immobilienmakler bin kann ich Dir sagen das dies nicht zulässig ist!Nur der neue Eigentümer kann Dich wegen Eigenbedarf kündigen und auch nur dann wen er diesen nachweisen kann! Ein vermietetes Hau verkauft sich immer schlechter da das Risiko einer Gerichtlichen Auseinandersetzung sein könnte und der Streitwert wird an der Jahresmiete gemessen.

 

Einfachste Weg Abfindung geben lassen bis 10.000EUR sind üblich oder zum Mieterschutzbund und die Sache aussitzen!

 

 

Kauf bricht nicht Miete... ist der einfachste Satz

Ironie ist eine stumpfe Waffe, wenn man damit gegen Deppen zu Felde ziehen will!

Neid muss man sich erarbeiten, Mitleid bekommt man geschenkt!

 

http://fs5.directupload.net/images/161129/5ynx8bte.jpg

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So Danke Euch für die Tips.

Habe heute nochmal mit dem neuen Vermieter über die einzelnen Punkte in der Kündigung gesprochen und wir haben uns geeinigt, er Zahlt mir eine Aufwandsentschädigung in höhe von 12 Monats Mieten wenn ich bis zum 01.11 dieses Jahres ausziehe.

Also werde ich mir etwas neues suchen.

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er Zahlt mir eine Aufwandsentschädigung in höhe von 12 Monats Mieten wenn ich bis zum 01.11 dieses Jahres ausziehe.

 

 

Gratuliere! Vor allen Dingen, daß Du noch eine Aufwandsentschädigung aushandeln konntest :daumen:

Die Einen kennen mich

 

und die Anderen können mich

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12 Mieten sind doch ein schönes Argument.

Viel Erfolg bei der Wohnungssuche!

 

Gruß

Markus

 

Stark und groß durch Spätzle mit Soß

 

„Des Schwaben Klugheit ist kein Rätsel.

Die Lösung heißt: Die Laugenbrezel!

Schon trocken gibt dem Hirn sie Kraft.

Mit Butter wirkt sie fabelhaft.

Erleuchtet mit der Weisheit Fackel,

den Verstand vom größten Dackel!“

Manfred Rommel

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So Danke Euch für die Tips.

Habe heute nochmal mit dem neuen Vermieter über die einzelnen Punkte in der Kündigung gesprochen und wir haben uns geeinigt, er Zahlt mir eine Aufwandsentschädigung in höhe von 12 Monats Mieten wenn ich bis zum 01.11 dieses Jahres ausziehe.

Also werde ich mir etwas neues suchen.

 

 

so wie ich es gesagt habe :applaus:

Ironie ist eine stumpfe Waffe, wenn man damit gegen Deppen zu Felde ziehen will!

Neid muss man sich erarbeiten, Mitleid bekommt man geschenkt!

 

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So Danke Euch für die Tips.

Habe heute nochmal mit dem neuen Vermieter über die einzelnen Punkte in der Kündigung gesprochen und wir haben uns geeinigt, er Zahlt mir eine Aufwandsentschädigung in höhe von 12 Monats Mieten wenn ich bis zum 01.11 dieses Jahres ausziehe.

Also werde ich mir etwas neues suchen.

 

Das hört sich ja bombastisch an! Es lohnt sich eben, wenn man vernünftig miteinander spricht.

 

Nur die aller wenigsten Menschen sind im Grunde Ihres Herzens ******öcher!

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