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Gebrauchtwagenverkauf Verträge


awaken138
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Hallo,

 

ich will mein Auto verkaufen und mich natürlich auch rechtlich absichern.

Das Auto ist zur Zeit noch angemeldet und müsste durch den Käufer abgemeldet werden.

 

Hab im Internet jetzt folgendes gefunden:

 

http://www.kfz-auskunft.de/formulare/kfz-kaufvertrag.pdf

 

http://www.kfz-auskunft.de/formulare/mitteilung_zulassungsstelle.pdf

 

http://www.kfz-auskunft.de/formulare/mitteilung_versicherung.pdf

 

http://www.kfz-auskunft.de/formulare/vollmacht.pdf

 

Sind die Verträge so weit okay? Brauch ich sonst noch irgendwas?

 

Gibt es vielleicht auch eine Absicherung für die Probefahrt? Nicht das der potenzielle Käufer mein Auto zu Klump fährt und ich steh dann da.

 

Habt ihr sonst noch Tipps?

Verkaufe viele E30 VFL Teile (Chrom, Chrom, Chrom! :D) und M10 Motor mit Getriebe!

Einfach per PM Anfragen.

 

Tausche: Chromzierleisten VFL gegen Shadowline Zierleisten

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ich habe bisher immer die unterlagen vom ADAC genommen, die sind sehr gut.

 

Gruß

„Die höchste Form des Glücks ist ein Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.“

Erasmus von Rotterdam:klug:

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Habt ihr sonst noch Tipps?

 

Als Vertragsklausel noch reinschreiben:

 

Gekauft wie gesehen und probegefahren unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung

Die Einen kennen mich

 

und die Anderen können mich

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Gekauft wie gesehen und probegefahren unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung

 

Das würde ich nicht machen. Du darfst die Gewährleistung hierfür nicht ausschließen:

"Für

Schadensersatzansprüche aus Sachmängel Haftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Verkäufer Pflichten

beruhen, sowie bei der Verletzung von Gesundheit, Leben und Körper, gilt dieser Ausschluß nicht."

 

Schließt Du diesen Part nicht aus, ist die ganze Klausel anfechtbar und Du bist im schlimmsten Fall voll gewährleistungspflichtig.

Du kannst natürlich unter besondere Vereinbarungen nochmal eintragen, dass der Wagen vom Käufer ausgiebig begutachtet und probegefahren wurde.

 

Das mit der angemeldeten Übergabe musst Du selber wissen - ich würds nie und unter gar keinen Umständen machen. Falls doch: Vertraglich eine Woche Zeit zum abmelden geben und Versicherung/Zulassungsstelle asap informieren. Die o.g. Vollmacht braucht der Käufer zum abmelden nicht.

 

Zur Probefahrt: Es gibt im Netz vorgedruckte Probefahrtvereinbarungen. Ausfüllen, unterschreiben lassen, Führerschein zeigen lassen und den Perso da behalten. Wichtiger Passus: Der Käufer haftet voll für alle Schäden, auch die, die im Haftpflicht/Kaskofall durch die Rückstufung entstehen.

Gruß,

Bernie

 

www.ac-silberstern.de

 

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Das würde ich nicht machen. Du darfst die Gewährleistung hierfür nicht ausschließen:

 

 

Doch darfst Du! Wir haben hier in Deutschland freies Vertagsrecht! Wenn der Kaufer dies unterschreibt, schließt es sämtliche Haftungsmängel aus.

Die Einen kennen mich

 

und die Anderen können mich

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Freies Vertragsrecht ist korrekt, aber auch nur soweit keine Gesetze dagegensprechen.

 

Punkt 7:

http://dejure.org/gesetze/BGB/309.html

 

und darauf folgend der hier:

http://dejure.org/gesetze/BGB/307.html

 

Es gibt hier keine geltungserhaltene Reduktion der Klausel , sprich der vollständige Passus ist ungültig und wird durch das allg. Vertragsrecht gem. BGB ersetzt und dieses sieht logischerweise Gewährleistungsansprüche des Käufers vor.

Gruß,

Bernie

 

www.ac-silberstern.de

 

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Willst Du allen Ernstes für ein 20 Jahre altes Auto eine Gewährleistung erwarten?

 

Jeder halbwegs klar denkende Mitteleuropäer weiß, daß Du mit einem Fahrzeug in diesem Alter noch von Glück reden kannst, wenn es sich aus eigener Kraft noch vom Hof bewegt und nicht aus Alterschwäche zuvor zusammenfällt.

 

Vor 25 Jahren konntest Du Fahrzeug in diesem Alter noch von Glück reden, wenn Du mal einen auf dem Schrottplatz gesehen hast - geschweige denn, daß Du einen im halbwegs verkehrstüchtigen Zustand kaufen konntest.

 

Als Privatperson kannst Du nicht alles wissen und hast eine gewisse Freiheit. Beim Autohändler ist dies etwas anders geregelt.

 

1983/84 fand ich Fahrzeuge auf dem Schrottplatz vor, die gerade mal 10 oder 12 Jahre alt waren. Und das war die Regel - die Normalität - und keine Ausnahme!

 

Sollte es tatsächlich zu einem Verfahren kommen, wird jeder Richter dies einsehen und sagen, daß ein PKW zur allgemeinen Nutzung nur bis zu einem gewissen Augenblick (!!!) ein Gebrauchsgegenstand ist und nicht für die Ewigkeit gebaut wurde.

Die Einen kennen mich

 

und die Anderen können mich

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Willst Du allen Ernstes für ein 20 Jahre altes Auto eine Gewährleistung erwarten?

 

Ich erwarte gar nichts und darum geht es auch nicht.

Heutzutage laufen zu viele Idioten herum, die Advocards in der Geldbörse spazieren tragen und diese auch gerne ziehen, wenn sie aufgrund eigener Blindheit ein Auto kaufen und dann erst zu Hause merken, dass sie nun doch einiges stört. Jeder dann kontaktierte Anwalt wird schon bei der Erstberatung über diesen Passus stolpern und ihn als Angriffspunkt identifizieren.

Gutes Beispiel sind hier u.a. die gerade volljährigen Kinder, die sich den ersten Wagen kaufen, zur Inspektion bringen und kurze Zeit später der Vater des Delinquenten vor der Tür steht und über die "lebensgefährlichen Mängel" schimpft. Mal zu Recht, mal völlig zu Unrecht.

 

Sicher haben beide Seiten ihre Argumente und ich habe auch nicht gesagt, dass man mit dem halbherzigen Gewährleistungsausschluss automatisch auf die Nase fällt, aber wozu einen Streit riskieren, wenn man sich auch vorher, zumindestens von den Formalien her, absichern kann?

Selbst wenn man als Verkäufer rechtschutzversichert ist, kann man seine Zeit sinnvoller verbringen, als mit Lappalien im Gerichtssaal.

Gruß,

Bernie

 

www.ac-silberstern.de

 

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So er hat sich den Wagen heut angeschaut und sagt mir morgen nochmal verbindlich Bescheid.

Vielleicht meld ich den Wagen vorher doch noch ab.

 

Ist man als Privatperson überhaupt zu Gewährleistung verpflichtet?

Oder gilt das nur für Händler?

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Ist man als Privatperson überhaupt zu Gewährleistung verpflichtet? Oder gilt das nur für Händler?

 

Grundsätzlich unterliegt jeder Handel der Gewährleistung. Als Privatverkäufer kann Du diese Gewährleistung allerdings, wie oben genannt, ausschließen - als gewerblicher Verkäufer geht dies nicht.

Schließt Du als Privatmann die Gewährleistung nicht explizit aus, bist Du gewährleistungspflichtig.

Gruß,

Bernie

 

www.ac-silberstern.de

 

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Schreibt doch einfach rein, Bastlerfahrzeug zum Ausschlachten zur Ersatzteilgewinnung!

 

 

Jo mach ich auch immer so. In bremen gibts einen russischen Altautohändler, der schreibt in seine Verträge das jedes Teil am Auto ein defekt hat und somit zur Ersatzteilgewinnung verkauft wird. Gut der verkauft auch wirklich nur so alte Kisten.

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