sLothiC Geschrieben: 18. Juli 2011 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 18. Juli 2011 moin, da bei mir 2 betten bordsteinschäden aufweißen und ich eh schmalere Felgen fahren wollte auf der vorderachse wollte ich mal fragen was der Tüv dazu sagt wenn man eine 9J felge mit nem Felgenaußenbett von einer 8,5er oder 8er Felge austattet ? kann mir da ein Felgenaufbereiter was ausschreiben das der tüv da nixcmehr meckert oder geht das allgemein garnicht ? mfg Zitieren http://i.minus.com/ib2utgn0YyvLfX.gif Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mitschu Geschrieben: 18. Juli 2011 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 18. Juli 2011 Doch es geht was, wenn Du ein Gutachten hast was die neue angestrebte Felgen breite anbelangt steht der Sache nicht im Wege. Du musst dann aber die Gravur bzw Prägung auf deinen Felgenstern ändern. Ich habe meine WRD von 8,5 x 16 ET 7 auf 8 x 16 ET 13 gebracht indem ich das 3" Außenbett gegen ein 2,5" Außenbett getauscht habe. Die alte Gravur entfernt und beim Graveur die neuen Angaben eingravieren lassen. Zitieren [COLOR=Red][B]Mögen täten wir schon wollen, nur dürfen haben wir uns nicht getraut[/B][/COLOR] ;-) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Stefan-E30 Geschrieben: 18. Juli 2011 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 18. Juli 2011 naja dann sollte das ja ohne probleme gehen denn die RH gibts ja in all den Größen bzw Breiten..... Zitieren Cinis Cinerem, Pulvis ad Pulverum.Cum diabolus regit, omnia licent Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
sLothiC Geschrieben: 18. Juli 2011 Autor #4 Meldung Teilen Geschrieben: 18. Juli 2011 coooool gut zu wissen danke Zitieren http://i.minus.com/ib2utgn0YyvLfX.gif Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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