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Kleiner Kratzer


BMWKr
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Hallo zusammen,hab da gestern was erlebt,was ich nicht so wirklich verstehe. Kam gestern raus und habe gesehen das ich lackreste an der Stoßleiste an der vorderen Stoßstange hatte und 2 winzig kleine Kratzer. Hab dann daraufhin die Polizei gerufen. Es kamen dann 2 weibliche beamte,diese begutachteten kurz den schaden und wischten die farbreste ab. Zurück blieben wie gesagt 2 kleine kratzer,nix wildes. Aussage der 2 beamtinen:es ist kein schaden entstanden,wir können hier nix machen. Hab dann gesagt das die 2 kleinen Kratzer vorher nicht da waren,daraufhin hiess es der schaden wäre zu gering um ihn aufzunehmen.Mann könnte das ja rauspolieren(die stoßleisten sind original unlackiert,was soll man da polieren?) Kann das sein? Mir geht es in erster linie nicht um die kratzer,sondern darum das mir jemand ans auto gefahren ist und dieser sich nicht mal meldet. Und das die Polizei das ganze dann noch runterspielt. kleiner schaden hin oder her,aber fahrerflucht ist fahrerflucht. Oder sehe ich das falsch?

Fühle mich echt verarscht. Kann mir zwar denken welches auto da angeeckt ist,aber rechtlich fehlt ja sowieso die handhabe,da der schaden ja zu gering ist. Werd mir den wagen wenn ich ihn sehe aber trotzdem mal anschauen wenn er wieder bei uns steht und sollte es dieser sein weiss ich noch nicht was ich dann tue...

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Servus,

 

ich glaube nicht, dass es für Anzeigen eine "Mindestsumme" gibt. Ich sehe das genauso Fahrerflucht ist Fahrerflucht!!! Und ob man das "polieren kann" oder nicht - sollte ein Sachverständiger beurteilen - wusste gar nicht, dass im Rahmen der Polizeiausbildung sowas dazugehört:-)!

Frag mal lieber nochmal bei der Polizei nach ob die die Anzeige hätten aufnehmen müssen! Theoretisch könte ja unter der Stoßleiste bzw. unter der Stoßstange auch was verbogen sein (bei leichten Kratzern wahrscheinlich nicht)!

Ich kenne das so:

Vor ein paar Jahren hab ich mal gesehen wie einer einem anderen den Spiegel abgefahren hatte (geschädigtes Fahrzeug alter Golf II - da ist der Schaden auch nicht hoch!!)

Ich habe beide Kennzeichen notiert und dies bei der Polizei angezeigt - und diese haben dann den geschädigten, den Schädiger und mich zur Anhörung geladen.

Der Schaden war an Materialkosten unter 50 EUR (unlackierter Spiegel - Glas war noch OK) - und der

Schädiger hatte danach trotzdem ein Verfahren wegen Fahrerflucht am Hals - zu recht!

 

Hoffe der bekommt noch seine Strafe und dir viel Glück!

 

Grüße auch Bayern

 

Christian

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der tatbestand der fahrerflucht besteht erst wenn der verursacher das berühren der autos merken konnte.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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der tatbestand der fahrerflucht besteht erst wenn der verursacher das berühren der autos merken konnte.

 

Ich setzte einfach mal vorraus das er es gemerkt hat,weil der wagen steht in einer sackgasse,dort ist es sehr ruhig. Und bei dem was an lack dranhing geh ich davon aus das sein auto einiges mehr abbekommen hat.Kann mich auch täuschen,aber ich hab auch schonmal ein anderes auto beim rangieren gestriffen und ich hab es deutlich bemerkt. Meine freundin hat den wagen vorhin gesehen den ich im verdacht habe. Komisch das er genau auf der höhe nen fetten kratzer hat. Meine freundin hat nur kurz geguckt und sofort hing der besitzer am fenster und fragte was sie da guckt. Sollte ich nachher sehen das es der fragliche wagen sein könnte erklär ich ihm dann was sie da geguckt hat. Werd mir den nachher selbst mal ansehen.

Bin auf jeden fall angepisst über die aussage der Polizei. Und gemerkt oder nicht,das kleine schäden nicht zählen wundert mich nach wie vor.

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Zudem ist das meines Wissens nach Sache des Verursachers, glaubhaft zu machen, ob er es bemerkt haben könnte oder nicht und nicht Aufgabe der Polizei dieses zu beurteilen.

Ich glaube eher, die haben Dich nicht für voll genommen und hatten vielleicht im Hinterkopf, da will einer mit seiner "alten Kiste" sein Taschengeld etwas aufbessern.

 

Das solltest Du auf jeden Fall nochmal bei der Polizei anzeigen - pfiffigerweise vielleicht nach Schichtwechsel.

 

Sowas wie "geringfügiger Schaden" gibt es nicht.

 

Edit: Auf jeden Fall solltest Du die Finger von Nachbars Auto lassen - das gibt nur Ärger.

Geh nochmal zur Pullizei und schildere denen ruhig & sachlich wie die Lage aussieht und das Du einen "möglichen Verdächtigen" benennen kannst.

Nichts ist für die Ewigkeit !

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Gast martin7980

Doch gibt ne Mindestschadenmenge... ist soweit ich mich erinnern kann 25 Euro, also schnell erfüllt. Wegen Fahrerflucht kann man eigentlich immer einspannen, wenn ein Fahrzeugführer an einem anderen Fahrzeug einen Schaden bewirkt hat. Ob ers gemerkt hat oder nicht - solls der Richter oder sonstwer klären.

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Wenn der Verursacher bei dir in der Nähe wohnt, und dein Schaden wirklich minimal ist, dann würde ich das auf sich beruhen lassen. Das wird die Scherereien nicht wert sein.

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Ich würde bei deinem Nachbarn klingeln, sagen, dass du das von ihm nicht in Ordnung findest, aber von einer Anzeige absehen würdest wenn man sich so einigen kann.

 

Dann könnt ihr sehen ob ihr euch einigen könnt, er sich entschuldigt und dir n paar Bier in der Kneipe nebenan ausgibt (oder ähnliches Äquivalent).

 

Gruß Phil

http://www.imgbox.de/users/pilly/sig2.png

 

[Heute 13:59] jannis320iM20: du weisst echt nichts, du nordische weichbirne :D

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