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Frontscheiben Aufkleber


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Deine Heckscheibe darfst du zuklatschen wie du willst,...

 

Das ist nicht richtig.

 

Aufkleber dürfen laut Gesetzgeber u.a. nur ein viertel einer Scheibe bedecken. :klug:

 

...expect the unexpected...

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Das hier find ich garnicht mal schlecht obwohl ich niemals einen Aufkleber auf mein Auto pappen würde. Die Umweltplakette geht mir schon aufn Sack^^

 

http://cgi.ebay.de/AUFKLEBER-AUTOAUFKLEBER-FRONTSCHEIBE-HECKSCHEIBE-SPRUCH-/250672829666?pt=Autozubeh%C3%B6r&hash=item3a5d43d4e2http://rover.ebay.com/roverimp/1/707-53477-19255-0/1?ff3=4&pub=5574864181&toolid=10001&campid=5336432854&customid=&mpt=[CACHEBUSTER]

 

Ansonsten, Stöber mal ein bisl in Ebay. Amazon findest bestimmt auch was.

http://shop.ebay.de/i.html?_nkw=frontscheiben+aufkleber&_sacat=0&_dmpt=Autozubeh%C3%B6r&_odkw=frontscheibenaufkleber&_osacat=0&_trksid=p3286.c0.m270.l1313

 

Edit: Ich muss mich korrigieren. Den Blau/Lila/Rot streifen einmal Quer übers Auto hät ich schon gerne aber erst wenn mein Auto Weiss lackiert ist und die verbreiterung hat wie nen M3. Das wär saugeil :sabber:


Bearbeitet: von Snuggles
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Danke schonmal, aber bei ebay is imom nur müll und ja son Motorsport Aufkleber wie bei dem wei0en m3 ist schon sehr geil:smbmw:

 

Ich sehe oft welche mit so nem Aufkleber aber frage mich dann immer woher die den haben. Kann mir nich vorstellen, dass sie alle die dann selber designen lassen in den unzähligen Portalen :watch:

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Deine Heckscheibe darfst du zuklatschen wie du willst,...

 

Das ist nicht richtig.

 

Aufkleber dürfen laut Gesetzgeber u.a. nur ein viertel einer Scheibe bedecken. :klug:

 

Grundlage?

Ich kenne es so, dass man - solange man links und rechts nen Rückspiegel hat - keinen Innenspiegel respektive freie Sicht nach hinten braucht. Daher sind auch Scheibentönungen in sämtlichem Maße ab der B-Säule erlaubt und im Winter muss man ab der B-Säule auch nicht Eis kratzen.

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Scheibentönung ist in der Regel Folie und kein Aufkleber.

 

Wenn keine Sicht mehr nach hinten gegeben ist, würde ich sagen, sollte man von Pkw auf Geschlossener Kastenwagen umschlüsseln lassen. :freak:

 

Und hier die Grundlage: § 19 Abs. 2, § 40 StVZO

 

Bzw der entscheidende Auszug:

 

Nicht betroffen von dieser Verkehrsblattverlautbarung sind kleinere Aufkleber (z. B. Plaketten,

Reklameaufschriften, Fahrgastinformationen in Bussen), deren Fläche kleiner als 0,1 m² ist. Für diese Aufkleber

ist keine Bauartgenehmigung erforderlich. Es darf aber keinesfalls mehr al ¼ der Fläche der Scheibe mit

Aufklebern versehen werden, Die Scheibeneinfassung muss von Aufklebern frei bleiben.

 

Hoffe dir ist damit gedient. :-UU

 

...expect the unexpected...

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Scheibentönung ist in der Regel Folie und kein Aufkleber.

 

Und Aufkleber sind in der Regel aus welchem Material?

 

Ich denke eher, dass es um das Bruchverhalten des Sicherheitsglases geht. Wobei das ja nicht anders bzw. die Bruchwürfel nicht scharfkantiger werden, weil sie durch nen Aufkleber ein wenig zusammengehalten werden.

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Und Aufkleber sind in der Regel aus welchem Material?

 

Hm ja okay, wollte auch eigentlich was anderes sagen, nämlich daß Folien in gewissem Gerade noch durchsichtig sind und Aufkleber eigentlich nicht.

 

Das Bruchverhalten ist das eine, das andere eben die freie Sicht.

 

Sicherlich sind auch größere Aufkleber möglich, aber halt nur mit Bauartgenehmigung.

 

...expect the unexpected...

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Hmm, ja. Scheint zu stimmen, dass man sich nicht beliebig Aufkleber auf die Scheibe pappen darf. Wobei ich das Argument mit der Sicht nicht nachvollziehen kann.

Nen Anhänger mit Hochplane darf ich ziehen, das Auto bis unters Dach vollladen, solange alles sicher ist und 2 Außenspiegel hab ich auch. Heckwischer ist gesetzlich ebenfalls nicht vorgeschrieben....

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Dachte bisher immer, das würde nur für die Front und vorderen Seitenscheiben gelten. Hintere Seitenscheiben und Heckscheibe sieht man ja sehr oft bei PKW und Bussen mit Werbefolien vollflächig beklebt.

Ich meine auch, dass ich mit meinem Tüffler das mal bequatscht hatte, aber bin mir nicht mehr sicher. Ich werd nochmal fragen.

 

Edit:

 

Hier die frische Antwort vom TÜV Süd: beim Bekleben sämtlicher Scheiben mit normalen Aufklebern gilt die 10% Regel (soviel darf bedeckt sein). Ganz geht es nur mit zugelassenen Folien oder eben nicht ganz legal.


Bearbeitet: von Burns

Gruß

Burns

 

Ich hasse Benzin, also gebe ich Vollgas

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Was willst du da noch deinen "Tüffler" fragen, der hat auch nur mal gelernt, was in der StVZO drin steht.

Jetzt gibt er halt das wieder, was er sich merken konnte oder liest es an entsprechender Stelle nach.

 

@Buxte

Bezüglich Heckwischer: Kann genau genommen nur dann entfernt werden, wenn entsprechendes Modell auch ohne Heckwischer ausgeliefert wurde. Wurde ein Modell nur mit Heckwischer gelifert, so ist er auch gesetzlich vorgeschrieben.

 

In dem Zusammenhang: Gabs den Touring eigentlich auch ohne Heckwischer ab Werk?

 

...expect the unexpected...

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@funky: da bräuchte es keine Foren, denn die StVZO/StVO sollte jeder selbst lesen können, er einen Führerschein hat. Trotzdem liest man immer wieder die gleichen Gerüchte und Halbwahrheiten. Aber wo man seine Infos herkriegt, kann jeder handhaben wie er mag.

 

So long

Gruß

Burns

 

Ich hasse Benzin, also gebe ich Vollgas

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Ich hab noch nen großen BOSCH-Aufkleber vom 24-Stundenrennen (natürlich ungeklebt:freak:)

Der ist aber für die Heckscheibe, glaub ich. Ansonsten hab ich noch nen Frontscheibenaufkleber von der Dutch Supercar Challenge ...

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STORCH MOTORSPORT

FREUDE AM FAHREN

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