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KFZ Steuerstufe nach Umbau?!


marcus325i
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Moin Jungs,

hab da mal ne Frage, die mir mit der Forensuche auch nicht beantwortet werden konnte.

 

Möchte mir evtl mein m52b28 oder s50b30/b32 Motorumbau verwirklichen.

 

Jetzt interessiert mich noch wie das mit der Steuerstufe geregelt wird.

Der m52 hat doch min. Euro 2, s50 weiß ich leider nicht.

Mein 325i hat momentan auch Euro 2.

 

Bekommt man nach dem Umbau die Steuerklasse des Umbaumotors oder wie wird das geregelt?

 

Danke im voraus!:beemwe:

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Außerdem: du darfst keinen Motor einbauen, der eine schlechtere Steuerklasse hat als dein Auto aktuell.

 

Das ist gelinde gesagt Quatsch.

Leistung gibt an, wie schnell man gegen die Wand fährt..... Drehmoment, wie fest.

In Kürze Tiefendiagnose und Codierungen für alle E Modelle bis BJ 2006 möglich.

 

To do List 2010/11


E30: Projektstart M20 Quadrathuber, Bremse aufrüsten + evtl. Getriebe tauschen, Massenmesser "Serienreif" machen

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Bekommt man nach dem Umbau die Steuerklasse des Umbaumotors oder wie wird das geregelt?

 

 

Die bessere Euronorm des "neuen" Motors bekommst Du (vorerst) nicht.

Einzige Ausnahme wäre ein sauteures Abgasgutachten, bei dem das Auto komplett neu eingemessen wird.

Selbst wenn der Motor also eine bessere Euronorm besitzt spielen immer noch Getriebeübersetzung und CW-Wert deiner Karosserie eine Rolle.

Somit stösst der Motor nämlich im Fahrbetrieb nicht unbedingt die gleichen Emissionswerte aus wie wenn er im Ursprungsfahrzeug verbaut wäre.

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Außerdem: du darfst keinen Motor einbauen, der eine schlechtere Steuerklasse hat als dein Auto aktuell.

 

Das ist gelinde gesagt Quatsch.

 

Ok, warum? Kannst du das bitte erklaeren?

So hats mir der Tuevler bei mir erklaert. Auto hatte per KLR Euro 2, anderer Motor hatte von Werk Euro 1 und wurde nur mit KLR, durch den er auf auch auf Euro 2 kam eingetragen.

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Außerdem: du darfst keinen Motor einbauen, der eine schlechtere Steuerklasse hat als dein Auto aktuell.

 

Das ist gelinde gesagt Quatsch.

 

Ok, warum? Kannst du das bitte erklaeren?

So hats mir der Tuevler bei mir erklaert. Auto hatte per KLR Euro 2, anderer Motor hatte von Werk Euro 1 und wurde nur mit KLR, durch den er auf auch auf Euro 2 kam eingetragen.

 

Wenn der Wagen Euro 2 nachgerüstet hatte,aber serienmässig Euro1 hat,kann man problemlos nen Motor einbauen der auch Euro 1 hat. Wenn der Wagen ab werk z.b. euro 2 hat ist es baujahrabhängig welche schadstoffklasse der Motor haben darf der reinkommt. Gibt es dieses Fahrzeug z.b. bei selbem baujahr als reimport mit euro 1 kann auch in die4sem fall abweichend von dem originalfahrzeug ein motor mit euro 1 verbaut werden. Sieht man schon daran das es genug Opels(bestes beispiel corsa b mitm c20xe) gibt,die zum teil Bj 97/98 sind und nen euro 1 motor eingetragen haben!

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Wenn der Wagen Euro 2 nachgerüstet hatte,aber serienmässig Euro1 hat,kann man problemlos nen Motor einbauen der auch Euro 1 hat.

 

Genauso ist es, man kann IMMER auf die Serienmäßige Schadstoffklasse zurück gehen/rüsten.

Ebenso kann man auch entgegen der geläufigen Ansicht durchaus auch 2 Klassen nach oben gehen anstatt nur 1.

Als Beispiel gilt hier ein Katloser b25, dieser kann unter Verwendung aller nötigen Serienteile auf Euro 1 gebracht werden. Anschließend kann er mit nem KLR System Euro 2 bekommen. Alles zu 100% Legal versteht sich.

Ob das von den Kosten her sinnvoll ist muss jeder für sich selbst entscheiden da der Motor ebenfalls getauscht werden muss. Zumindest für die Eintragung ;-) .

Leistung gibt an, wie schnell man gegen die Wand fährt..... Drehmoment, wie fest.

In Kürze Tiefendiagnose und Codierungen für alle E Modelle bis BJ 2006 möglich.

 

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Wie dem auch sei das er auf diese Aussage kommt.

Meine Info stammt jedenfalls von 4 Tüv Leuten die ich unabhängig von einander und ohne das die anderen es wussten gefragt hab.

Leistung gibt an, wie schnell man gegen die Wand fährt..... Drehmoment, wie fest.

In Kürze Tiefendiagnose und Codierungen für alle E Modelle bis BJ 2006 möglich.

 

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