Zum Inhalt springen

richtige vorgehensweise bei Schadensregulierung


Stephan325i
 Teilen

Empfohlene Beiträge

wenn du deiner Werkstatt vertraust, lass die das ganze regeln. Das ist für Dich das einfachste.

Noch dazu bei so einer Bagatelle. Bei deinem Schaden wird die Stoßstange lackiert und Du bekommst ein neues Gummi an der Seite.

Gruß

Oliver



Was willst Du schon wieder?

-----´`  Satzzeichen können Ehen retten!

Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.

Mitglied der
bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen :devil:

 

220px-Stopptstrauss.jpg

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen


Ein seriöser Gutachter wird dich darauf hinweisen das es eine Bagatelle ist und kein Gutachten "verkaufen". Du kannst auch zu BMW fahren und fragen wie hoch die den Schaden schätzen.

 

Ganz grob würd ich mit 600-1100€ rechnen, je nachdem ob da noch mehr kaputt ist als mann auf den Bildern sieht. Z.b. kann die Stoßstange an die Seitenwand gedrückt worden sein und da sind Lackschäden die mann erst gut sieht wenn mann die Stoßstange abbaut.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

So habe mit Frau Nachbarin geredet,

 

entweder ist sie eine super Schauspielerin, oder die Sache ist ihr wirklich Mega peinlich und unangenehm. Sie hat mich vom letzteren überzeugt :-).

 

Aber wenn es dicke kommt, dann kommt es richtig. Bei der Begutachtung des Schadens wurde festgestellt das meine Stoßstange innen im Bereich der Befestigung gerissen ist. Diese Beschädigung stammt aber nicht von dem Bums jetzt (Riss ist verschmutzt usw.). Muss jetzt erst eine "gute" Stoßstange besorgen :-(.

Gruß

Stephan

Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten :-)

Vor dem Posten das bitte ansehen! klick klick http://www.stephan-steiner.de/boesermod.JPG

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

habe E-Mail vom ADAC bekommen.

 

Hier mal ein Auszug:

 

.........................

Bis ca. 750-800 Euro Schaden nimmt der Bundesgerichtshof einen Bagatellschaden an. In diesem Fall muss die gegnerische Versicherung die Sachverständigenkosten nicht übernehmen. Hier reicht ein Kostenvoranschlag zum Schadennachweis. Da es jedoch regionale Unterschiede gibt, ist es u. U. ratsam erst ab 1.000 Euro ein Gutachten in Auftrag zu geben. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass es sich um eine Verletzung der sog. Schadensminderungspflicht handelt, wenn der Geschädigte einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Schadensgutachtens beauftragt, obwohl ihm aus seiner Sicht vorher schon klar sein musste, dass es sich um einen geringen Schaden handelt. Dann hat der Schädiger bzw. seine Kfz-Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten nicht zu erstatten.....................

 

ist ja alles gut und schön aber wie bitte soll meine nachbarin (nur als beispiel weil die hat echt keinen plan von autos) wissen wie hoch den schaden sein kann? also erst zur werkstatt nen KV machen lassen (der mittlerweile auch geld kost und bei reparaturauftrag dann verrechnet wird) und wenn die werkstatt sagt das kost 1000e dann beauftrage ich nen gutachter und der schätzt den schaden dann auf 740e und schon bin ich der gearschte?

 

ich hatte bei 3 sachen immer 2-400€ spanne zwischen werkstatt und gutachter. da hätte ich es verschmerzen können den gutachter selber zu zahlen. ;-)

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Deine Meinung

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Lädt...
 Teilen

×
  • Neu erstellen...