Lilmiller Geschrieben: 24. Juni 2011 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Juni 2011 Hi und Servus!wir haben in der Firma einen Ford Transit, mit dem ich demnächst nach Köln auf eine Messe fahren muss.der Transit wurde laut eines Mitarbeiters "abgerüstet" auf 2,8 Tonnen um ihn mit dem Führerschein der Klasse B fahren zu dürfen!Gibt es sowas wirklich?Und wenn das Auto leer 2,8 Tonnen hat, dann darf ich ja nurnoch 700Kg zuladen oder?! Zitieren Für Rechtschreibfehler ist mein Deutschlehrer verantwortlich! http://www.cool-rallyeings.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Sven Glückspilz Geschrieben: 24. Juni 2011 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Juni 2011 Abgerüstet?Ich kenn nur ablasten, dann wird das zulässige Gesamtgewicht runter gesetzt, die Zuladung wird also weniger. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Allradfuchs Geschrieben: 24. Juni 2011 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Juni 2011 Ja, ablasten kann man ein Fahrzeug!Steht dann im schein drin. Max zulässiges gesamtgewicht 3,5t! 1-300 kg überladen is im normalfall schon drin, bzw. Mir wurde deswegen noch nie ans Bein gepinkelt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Nubo Geschrieben: 24. Juni 2011 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Juni 2011 Wenn er denn wirklich ein Leergewicht von 2,8t hat, dann darfst du da auch keine 700kg mehr zuladen sondern nichts. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
SNUP Geschrieben: 24. Juni 2011 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Juni 2011 Hallo, wie soll man das verstehen, mit dem "abgerüstet?" Steht im Schein als zulöässiges Gesammtgewicht nur noch 2800 kg? Dann darf er insgesammt nicht mehr wiegen. Leer müsste ein Tranit weniger wiegen, dass der 2,8 Tonnen wiegt... ne? Die wiegen leer weniger. ich glaube zwischen 1,6 und ca. 2,2 Tonnen. (Es sei denn es ist ein Fahrzeug, indem vielleicht bestimmte Einbauten vorhanden sind, die man selbst vornimmt, bzw. die Firma.) Ergo, du darfst den fahren, behaupte ich. Eigentlich müsstest du jeden Transit fahren dürfen mit deinem Führerschein, höchstens ein Anhänger könnte daran etwas ändern. Und zuladen darfst du die Differenz zwischen zulässigem Gesammtgewicht und dem Fahrzeuggewicht, steht beides im Schein, oder? Christian Zitieren Egal, wie dicht du bist: Goethe war Dichter! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Lilmiller Geschrieben: 24. Juni 2011 Autor #6 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Juni 2011 okay danke, dann wird das schon so stimmen! Zitieren Für Rechtschreibfehler ist mein Deutschlehrer verantwortlich! http://www.cool-rallyeings.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
passat32bfan Geschrieben: 24. Juni 2011 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Juni 2011 Ablasten geht bei LKWs und Transportern normalerweise problemlos, kostet 90€ und die Änderung des Scheins, verändern tut sich am Fzg oft gar nichts... Eigentlich müsstest du jeden Transit fahren dürfen mit deinem Führerschein, Nur die bis 3,5t. Es gibt durchaus auch Transits die schwerer sind, meist dann mit Doppelachse, geht glaub ich bis 6t... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 24. Juni 2011 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Juni 2011 Ablasten geht bei LKWs und Transportern normalerweise problemlos, kostet 90€ und die Änderung des Scheins, verändern tut sich am Fzg oft gar nichts... wird ganz gern bei anhängern fürn 7,5tonner gemacht damit man unter der mautpflichtigen marke von 12tonnen bleibt. mittlerweile werden auch gern die transporter abgelastet um dem sonntagsfahrverbot zu entgehn. Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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