Thomas316i Geschrieben: 4. April 2011 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 4. April 2011 Servus, an die Abteilung Recht"haber" bin gerade am recherchieren wieviel Ich zahlen müsste wenn ich mein Auto sebstversicher. Erstmal die Fakten. Habe seit 05/2003 den FS (in dem Jahr 2004 dann auch gleich nenn Totalschaden gehabt:roll:), fahre seit dem auch immer Auto (seit dem unfallfrei), habe keine Punkte in Flensburg bzw noch nie bekommen:roll:, versichert war ich all die Jahre über Betrieb meines Vaters immer als "Firmenwagen". Wenn ich jetzt mein Auto über mich laufen lassen will, wo steig ich dann ein und was kost der Spaß (Teilkasko..Haftpflicht) (achja bin 26)...und mein Auto is 316i E308-) Ich weiß das sind wahrscheinlich voll die Anfänger Fragen, aber habe mich damit noch nie richtig beschäftigen müssen, darum meine große Unwissenheit... Grüße:smbmw: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gerhard12 Geschrieben: 4. April 2011 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 4. April 2011 Ohne irgend welche Sonderkonfiguration zählen die meisten Versicherungen die Jahre, die Du den Führerschein hast. Da Du ja noch nie ein Auto auf Dich angemeldet hattest, kann auch kein Schaden mit einkalkuliert werden. Also kannst Du max. 8 Jahre den Führerschein haben, somit wäre für Dich SF 8 möglich, siehe auch. http://www.autoversicherung-tarife.de/sf-klassen.php Laß Dir einfach ein Angebot rechnen, kostet doch nichts. Zitieren Passat CC 3,6 http://images.spritmonitor.de/608725_2.png E30 325i Cabrio http://images.spritmonitor.de/625214_2.png Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
MrMarx Geschrieben: 4. April 2011 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 4. April 2011 Zuerst solltest du mal prüfen, ob du ggf. den Schadenfreiheitssrabatt der Firmenwagenversicherung übernehmen kannst. Geht das nicht, kommt es auf den Versicherer an. Es gibt die so genannte Führerscheineinstufung (3 Jahre FS-Besitz), ergibt SF 1/2, i.d.R. 140%. Das wäre dann der Normalfall.Sonderfälle sind dann Sondereinstufungen, Zweitwagenregelung für Kinder (guter) Kunden und dergleichen. Ein niedriger Beitragssatz (Prozente) ist nicht alles, bei Sondereinstufungen ist oft nicht alles Gold was glänzt -> Beitrag vergleichen, nicht Beitragssätze!Auch zu beachten: Sondereinstufungen können im Falle einer Kündigung oft nicht zu anderen Versicherern "mitgenommen" werden. Habt ihr einen "Haus- und Hof-Versicherungsvertreter"? Den mal ansprechen.... Die Rechnung von Gerhard geht so einfach nicht auf, gilt ausschließlich bei einer eventuellen Rabattübertragung. GrußMarkus Zitieren Stark und groß durch Spätzle mit Soß „Des Schwaben Klugheit ist kein Rätsel. Die Lösung heißt: Die Laugenbrezel! Schon trocken gibt dem Hirn sie Kraft. Mit Butter wirkt sie fabelhaft. Erleuchtet mit der Weisheit Fackel, den Verstand vom größten Dackel!“Manfred Rommel Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gerhard12 Geschrieben: 4. April 2011 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 4. April 2011 Die Rechnung von Gerhard geht so einfach nicht auf, gilt ausschließlich bei einer eventuellen Rabattübertragung. GrußMarkus Bei allen Fällen, die ich kenne hat das funktioniert, allerdings mit der Einschränkung, dass der Fahrer halt nachweisen bzw. eine Bestätigung haben mußte, dass er auch ein Fahrzeug in dieser Zeit genutzt hat, z.B. Firma, Vater usw. Es ist im Prinzip wie mit den Kosten am Finanzamt, man braucht eine Bestätigung des Halters, dass der Wagen auschließlich von ihm genutzt wurde, dann geht das auch. Die nachgewiesene Zeit wird ihm auch angerechnet. Wie schon gesagt, jeder Versicherungsverkäufer kann ihm das ausrechnen und ihm für seinen Fall auch mitteilen, wie es für ihn am Besten ist. Zitieren Passat CC 3,6 http://images.spritmonitor.de/608725_2.png E30 325i Cabrio http://images.spritmonitor.de/625214_2.png Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
MrMarx Geschrieben: 4. April 2011 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 4. April 2011 Bei allen Fällen, die ich kenne hat das funktioniert, allerdings mit der Einschränkung, dass der Fahrer halt nachweisen bzw. eine Bestätigung haben mußte, dass er auch ein Fahrzeug in dieser Zeit genutzt hat, z.B. Firma, Vater usw. Ja. wie beschrieben, bei einer Rabattübertragung. Die Bestätigung die du meinst, bezieht sich auf die TB Nr. 28 - SFR Übertragung auf einen anderen Versicherungsnehmer und ist branchenweit einheitlich geregelt.Die Übertragung der schadenfreien Zeit setzt u.a. voraus, dass der bisherige VN darauf verzichtet. Sonst wäre die schadenfreie Zeit ja plötzlich doppelt vorhanden... ALLES andere ist eine Sondereinstufung. GrußMarkus Zitieren Stark und groß durch Spätzle mit Soß „Des Schwaben Klugheit ist kein Rätsel. Die Lösung heißt: Die Laugenbrezel! Schon trocken gibt dem Hirn sie Kraft. Mit Butter wirkt sie fabelhaft. Erleuchtet mit der Weisheit Fackel, den Verstand vom größten Dackel!“Manfred Rommel Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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