Go4Gold Geschrieben: 26. März 2011 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 26. März 2011 Hallo zusammen, durch die Suche habe ich nichts (für mich) brauchbares gefunden, daher würde ich euch gerne um Rat fragen: Aktuell fahre ich ein Leasing-Auto, welches ich Mitte April abgebe. Ab dem 1.4. möchte ich mein E30 Cabrio mit Saisonkennzeichen zulassen. Hier geht es also nur um eine Überschneidung von 2 Wochen. Gegen Spätsommer/Herbst möchte ich mir dann aber wieder ein Alltagsauto/Winterauto holen, so dass das Cabrio dann wieder der Zweitwagen wäre. Bislang war ich bei der Huk24. Als ich da gerade ein Angebot einholen wollte, musste ich lesen, dass die meine SF Klasse von meinem Erstwagen nicht für den Zweitwagen übernehmen. Finde ich zwar unlogisch, aber wenn sie meinen... Daher überlege ich jetzt eine andere Versicherung zu wählen, die mir auf beide Fahrzeuge meine SF Klasse (aktuell 40%) anrechnet bzw. mich insgesamt nicht zu teuer kommt. Es gibt hier ja bestimmt ein paar Leute, die ein E30 Cabrio als Zweitwagen im Sommer fahren, oder? Wie habt ihr das geregelt? Gruß. Daniel Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Herausforderung Geschrieben: 26. März 2011 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 26. März 2011 Ich habe es geregelt mit Saison Sommer 04-10 und Winter 11-03. Laufen beide auf einem Versicherungsschein. Habe bei beiden die gleiche SF. Fahre erst 3 Jahre und so habe ich 85%.Ich bin bei der Allianz versichert. Zitieren Under construction. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Go4Gold Geschrieben: 26. März 2011 Autor #3 Meldung Teilen Geschrieben: 26. März 2011 das wird bei mir leider nix, ich möchte den Erstwagen auch im Sommer wenn es regnet fahren können. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gerhard12 Geschrieben: 27. März 2011 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 27. März 2011 Ich habe mein Auto beim ADAC in der Klassik Car Versicherung, kostet Vollkasko im Jahr 194,- Euro mit SB 150,- bei Saisonkennzeichen von März bis Oktober. Während der Ruhezeit ist eine Ruheversicherung eingeschlossen.Sofern Teil- oder Vollkasko während der Saison abgeschlossen ist, gilt während der Ruhephase auch eine Teilkaskoversicherung. Allerdings gibt es ein paar Vorrausetzungen: 1. Fahrzeug mindestens 20 Jahre2. Aktueller Marktwert mind. 4000,- Euro3. Zustandsnote 1-34. Erstfahrzeug muß vorhanden sein, ob privat oder diesntlich spielt keine Rolle, Nachweis erforderlich5. Das Fahrzeug muß sich zumindest äußerlich im Originalzustand befinden.6. Ein Wertgutachten des Fahrzeuges muß vorgelegt werden.Es gibt angeblich günstige Kurzbewertungen für 80,- Euro oder so, macht auch der ADAC7. Max. Fahrleistung im Jahr 8000 km8. Alter eines jeden Fahrers über 25 Ich denke,das war alles.Sollte das für Dich in Frage kommen,ruf einfach beim ADAC an. Alle diese Punkte gelten natürlich nur,wenn Du auch Mitglied beim ADAC bist. Zitieren Passat CC 3,6 http://images.spritmonitor.de/608725_2.png E30 325i Cabrio http://images.spritmonitor.de/625214_2.png Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Go4Gold Geschrieben: 27. März 2011 Autor #5 Meldung Teilen Geschrieben: 27. März 2011 na das klingt doch sehr interessant Und ich würde auch alle Voraussetzungen erfüllen, bis auf, dass ich nicht beim ADAC bin. Aber das könnte man dann ja evtl ändern, wenn ich meinen Erstwagen wieder habe... Evtl gibt´s noch andere Vorschläge? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Michael_H Geschrieben: 27. März 2011 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 27. März 2011 na das klingt doch sehr interessant Und ich würde auch alle Voraussetzungen erfüllen, bis auf, dass ich nicht beim ADAC bin. Aber das könnte man dann ja evtl ändern, wenn ich meinen Erstwagen wieder habe... Evtl gibt´s noch andere Vorschläge? ADAC-Mitgliedschafts ist meines Wissens nicht erforderlich. Aber wie Du sagst: Das wäre ja das kleinste Problem... Ich bin übrigens auch da mt meinem Youngtimer. Michael Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Michael_H Geschrieben: 27. März 2011 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 27. März 2011 5. Das Fahrzeug muß sich zumindest äußerlich im Originalzustand befinden. Das finde ich interessant. Bedeutet das, dass bei 20 Jahren und mehr Fahrzeugalter durchaus auch Policen angeboten werden für E30 mit, sagen wir mal, M30- oder M60-Motoren unter Haube? Gibt es da verlässliche Aussagen? Michael Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gerhard12 Geschrieben: 27. März 2011 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 27. März 2011 So steht es in den AGBs http://www.oberpfaelzer-hof.de/ADAC.PDF Zitieren Passat CC 3,6 http://images.spritmonitor.de/608725_2.png E30 325i Cabrio http://images.spritmonitor.de/625214_2.png Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Michael_H Geschrieben: 27. März 2011 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 27. März 2011 So steht es in den AGBs http://www.oberpfaelzer-hof.de/ADAC.PDF Ich bin heute abend offenbar nicht in Form, denn ich sehe auf dem pdf weder Aussagen zur ADAC-Mitgliedschaft noch dazu, dass versicherte Youngtimer zumindest äußerlich im Originalzustand sein müssen. Es ist sicher besser, wenn ich mir das alles morgen noch einmal anschaue... Michael Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gerhard12 Geschrieben: 27. März 2011 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 27. März 2011 Du liest das schon richtig. Die Aussage mit dem Originalzustand ist von dem Vorbesitzer des Fahrzeugs. Ich habe gerade nochmal nachgeschaut und noch eine Seite hochgeladen.Da sind die grundsätzlichen Bestimmungen, schau mal rechts oben http://www.oberpfaelzer-hof.de/ADAC1.PDF Zitieren Passat CC 3,6 http://images.spritmonitor.de/608725_2.png E30 325i Cabrio http://images.spritmonitor.de/625214_2.png Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Michael_H Geschrieben: 27. März 2011 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 27. März 2011 Du liest das schon richtig. Die Aussage mit dem Originalzustand ist von dem Vorbesitzer des Fahrzeugs. Ich habe gerade nochmal nachgeschaut und noch eine Seite hochgeladen.Da sind die grundsätzlichen Bestimmungen, schau mal rechts oben http://www.oberpfaelzer-hof.de/ADAC1.PDF Danke sehr, da wird ja einiges klarer. Michael Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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