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Besitzer durch Kennzeichen ermitteln ?


Eifelracing-team
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Hallo,

 

ich hoffe, dass Ihr mir bei meiner Frage etwas weiterhelfen könnt.

 

Und zwar kam mir heute Nachmittag ein roter VW Corrado G60 entgegen, der mich schwer an den meiner Eltern erinnert hat. Im Rückspiegel habe ich dann den mittig auf der Stoßstange klebenden D-Aufkleber gesehen, den meine Eltern damals bei unserem Corrado wegen einem kleinen Schaden dort aufgeklebt hatten.

Ich bin mir sehr sicher, dass dies das Auto war, in dem ich als Kind immer gefahren bin, denn es waren ebenfalls die selben BBS-Felgen aufgezogen.

 

Nun würde ich gerne den Besitzer ausfindig machen, das Kennzeichen habe ich mir gemerkt.

 

Wisst Ihr, ob mir das Straßenverkehrsamt oder die Polizei eine Auskunft geben darf ?

 

Grüße

Eifelracing-team


Bearbeitet: von Eifelracing-team
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Machs doch einfach so,

 

schalte ne Anzeige in der Lokalzeitung (abhängig vom Kennzeichen) und hoffe auf Resonanz, meiner Meinung nach der einzig mögliche Weg - abgesehen von solange Hinterherfahren, bis er/sie aufgibt und anhält um Dich zu fragen, was Du von ihm/ihr willst, oder daheim ist. :)

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Du kannst bei der Hotline der zenralen Autoversicherer anrufen, dort bekommst Du dessen Kontakdaten und Versicherungsnummer.

 

Woher ich das weiss? Ich hatte ne Zeugin als jemand gegen mein Auto gefahren ist, die hat das Kennzeichen aufgeschrieben. Ich habe angerufen, und die haben mir alle Daten genannt.

Grüsse:

Suche folgende Sachen:

- schwarze Nieren

 

Danke!

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Nein, dürfen sie nicht

 

haben sie aber doch gemacht. ;-)

 

ich musst nur nen schriftlichen antrag auf erteilung der adresse stellen beim StVA um den (erfundenen) bagatellschaden am gegnerischen fahrzeug regeln zu können.

 

ne woche später hatte ich dann post mit der adresse des netten mädels was mir an der ampel zugelächelt hatte und ich war mit ihr nen paar mal was unternehmen.

 

 

:-D:-D:-D

 

das ist aber schon 15 jahre her.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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ich habe das mal ähnlich gemacht - schriftlicher Antrag.

Wenn Du einen triftigen Grund hast (meiner war damals: ich bin in dem Fahrzeug per Anhalter mitgefahren und habe vermutlich mein Portemonaie dort verloren) könnte es klappen

:D

 

http://www.ewetel.net/%7Ejohannes.doeldissen/publicspace/ebay/ahoi.gif

segeln...

irgendwas ist immer

:heuldoch:

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Ja,

 

die dürfen das nicht unbedingt, sondern im Grunde nur die Vers.-Nr. und Versicherung geben, bei mir hats so geklappt, da ich meinte der Schaden is nicht hoch, will das mit dem Halter so klären.

Grüsse:

Suche folgende Sachen:

- schwarze Nieren

 

Danke!

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