Dedi on Tour Geschrieben: 22. September 2003 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 22. September 2003 hat die jemand? Die AHK ist schon dran am Auto. Die Frage ist eigentlich: ich muss ja den Anbau vom TÜV prüfen lassen, oder? was brauche ich dafür? Ne EBA? Ne ABE? Wer hat Erfahrung? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Flo325iT Geschrieben: 22. September 2003 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 22. September 2003 Hi, ich zitiere mal einen Ingenieur, der das in der Auto-Newsgroup schrieb:-Zitat Anfang-Eine _ABE_ gibt es bei AHK nicht, hier heisst es _ABG_ von Allgemeiner Bauartgenehmigung. AHK mit einer solchen ABG - erkennbar am Prüfzeichen, besteht aus einem Buchstaben (M,N oder F) und einer 4stelligen Zahl. Steht im Fz-Schein unter Ziffer 27, teilweise auch in Ziffer 33. Eine ABG bedeutet "nationales Recht", eine AHK mit nationaler ABG ist _immer_ eintragungspflichtig.Etwas anderes sind AHK mit einem EG-Prüfzeichen (z.B. e4 00-0123). Diese AHK sind EG-weit zugelassen und (und das ist der Hammer!) sind _nicht_ eintragungspflichtig! Was in der Praxis bedeutet, dass jeder sich "seine" AHK wo auch immer beschaffen kann, sie zu Hause auf der Decke liegend unters Auto gekrochen montieren darf, um dann fröhlich lockere 1,6 Tonnen an seinenPassat zu hängen und durch die Gegend zu ziehen. Die einzige Auflage besteht darin, dass er die vollständige Anbaubeschreibung mit sich führt."-Zitat Ende- Am E30 wird die AHK wohl eher eine nationale ABG haben, ist jedenfalls bei mir so. Du musst sie also eintragen lassen. Die ABG bekommst du vom Hersteller oder frag beim TÜV selbst, wie die das handlen. GrußFlo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
325 IAT Geschrieben: 23. September 2003 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 23. September 2003 Ich fahre auch noch mit nich eingetragener aAHK rum ,habe aber vor dem anbau beim Tüv nachgefragt ,weil ich nämlich auch kein Papierchen dafür habe . Tüvimann meinte NO Problem ,wir haben alle unterlagen entweder in papierform oder in ner datenbank online und damit ist eine eintragung ohne papiere problemlos. gruß micha Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
T_Uwe Geschrieben: 24. September 2003 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 24. September 2003 Mit AHK dürfte es keine Probleme geben auch wenn Du die Unterlagen nicht hast. Hauptsache da ist irgendwo ein Schildchen von Hersteller. Manchmal sind halt noch Auflagen oder Sachen die der TÜV Mann prüfen muss (Anzugdrehmomente) in der Einbauanleitung. Wenn Du sichergehen willst fahr hin und frage vorher und kannst gleich einen Termin machen. Dann können die das Zeug schon raussuchen. War bis jetzt bei keinem den ich kenne ein Problem. Aber mein TÜV hier ist auch echt OK. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Dedi on Tour Geschrieben: 25. September 2003 Autor #5 Meldung Teilen Geschrieben: 25. September 2003 Danke für die Tips. Hatte auf der Seite von Westfalia noch die passende EBA als pdf gefunden. Beim TÜV war es dann ne Sache von 5 Minuten, die allerdings mit 44,- Euro als umfangreiche Begutachtung abgerechnet wurden Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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