Xenon_Stef Geschrieben: 6. Mai 2010 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 6. Mai 2010 Hallo Leute, Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.Habe den Artikel am 26.03. gekauft und natürlich gleich per Überweiseung bezahlt.Leider hab ich den Artikel nie erhalten.Ich habe mehrmals versucht mit dem Verkäufer in Kontakt zu treten, habe aber nie eine befriedigende Antwort erhalten. (2 mails kamen vom Verkäufer zurück) Der Verkäufer teilte mir mit dass der Artikel zu ihm zurückgekommen ist und ich solle ihm die Adresse nochmals senden. Hab ich natürlich sofort gemacht. In einer anderen Mail hieß es, er schickt mir die Sendungsnummer. Hab ich natürlich nie erhalten. Ich wäre euch sehr dankbar, wenn mir jemand helfen könnte. Bei erfolgreicher Abwicklung ist sicher eine Gegenleistung zu erwarten. Artikelstandort ist laut ebay Auszug 18569 Gingst. Vielen Dank, Mfg Stefan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gast Baur_TC2 Geschrieben: 6. Mai 2010 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 6. Mai 2010 Hallo Leute, Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.Habe den Artikel am 26.03. gekauft und natürlich gleich per Überweiseung bezahlt.Leider hab ich den Artikel nie erhalten.Ich habe mehrmals versucht mit dem Verkäufer in Kontakt zu treten, habe aber nie eine befriedigende Antwort erhalten. (2 mails kamen vom Verkäufer zurück) Der Verkäufer teilte mir mit dass der Artikel zu ihm zurückgekommen ist und ich solle ihm die Adresse nochmals senden. Hab ich natürlich sofort gemacht. In einer anderen Mail hieß es, er schickt mir die Sendungsnummer. Hab ich natürlich nie erhalten. Ich wäre euch sehr dankbar, wenn mir jemand helfen könnte. Bei erfolgreicher Abwicklung ist sicher eine Gegenleistung zu erwarten. Artikelstandort ist laut ebay Auszug 18569 Gingst. Vielen Dank, Mfg Stefan Ich sehe STADE im Standort ?? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
sedat325ic Geschrieben: 6. Mai 2010 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 6. Mai 2010 wenn ich so die artikelbeschreibung lese (kostenlos den deckel dazu),siehts für mich nicht nach nem betrüger aus.Ich würde ihm eine klare email schreiben mit fristsetzung ,und ihm mitteilen, wenn er innerhalb einer woche nicht liefert oder geld zurücküberweist, betruzgsanzeige bei der polizei.. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gast martin7980 Geschrieben: 6. Mai 2010 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 6. Mai 2010 EBaybetrugsanzeigen, mein Lieblingsgebiet :). Du solltest mal abklären, ob Gingst oder Stade, da ist ein gewisser Unterschied Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Xenon_Stef Geschrieben: 6. Mai 2010 Autor #5 Meldung Teilen Geschrieben: 6. Mai 2010 Hallo, Die Bank heißt Sparkasse Stade Altes Land In ebay ist die oben angegebene Adresse als Artikelstandort hinterlegt.Ist ziemlich seltsam. Habe dem Verkäufer bereits eine Frist eingeräumt und gebeten mir entweder die Ware mit Sendungsnachverfolgung oder das Geld retour zu schicken. Habe bis jetzt noch keine Antwort / Reaktion erhalten. Bleibt mir eigentlich nur der Schritt zur Polizei, da ich keine Rechtsschutzversicherung habe. Kann ich vielleicht noch etwas anderes machen? Warte jetzt schon über einen Monat auf das Teil. Mfg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gast Baur_TC2 Geschrieben: 6. Mai 2010 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 6. Mai 2010 Der Verkäufer ist auch Paypal-User. So sollte er sich Betrugsversuch wohl nicht leisten können ? Vielleicht sind ja auch andere Umstände im Spiel , Krankheit zb. ? Wenn eine Fristsetzung nun auch nichts bringt wäre eine Anzeige natuerlich die letzte Möglichkeit, dann klärt es sich mit Sicherheit auf positiv oder negativ.Auf jeden Fall sämtlichen Schriftverkehr aufbewahren ! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
jj.77 Geschrieben: 8. Mai 2010 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 8. Mai 2010 Hier muss man differenzieren. Die Polizei bzw. in der Folge die Staatsanwaltschaft und das Gericht verfolgen lediglich die strafrechtliche Angelegenheit des Betruges, sofern denn hier einer im Raum steht. Durch die Strafanzeige wird nichts in die Wege geleitet, um die Ware oder sein Geld zu bekommen! Das muss auf zivilrechtlichem Weg eingefordert werden, entweder parallel zur Anzeige oder auch ohne sie zu stellen. Im ersten Schritt genügt schon eine schriftliche Terminsetzung an den Verkäufer (per Einschreiben mit Rückschein), wie es oben schon gesagt wurde. Taktisch sinnvoll ist es, noch keine Strafanzeige gestellt zu haben, so dass man die Aussicht auf die Anzeige noch als Druckmittel verwenden kann. Wird fristgerecht die Ware geschickt oder das Geld erstattet, ist die Sache erledigt. Andernfalls muss nach Sachlage entschieden werden, ob man einen Mahnbescheid schickt oder direkt eine Klage einreicht. Mahnbescheid geht auch noch in Eigenregie, für die Klage sollte man schon professionelle Hilfe (Anwalt) in Anspruch nehmen. Zitieren Mit Gruss aus HaanJoachim Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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