Mani1 Geschrieben: 1. Mai 2010 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Mai 2010 Hallo Leute.Mein Cousin hat heute sein Auto bei uns auf dem Privatgrundstück abgestellt.Irgendwann im laufe des Abends viel ein riesen Ast vom Baum aufs Auto.Große Beulen in Kotflügel und Motorhaube.Wer zahlt den Schaden? Kfz Versicherung, oder der Eigentümer auf dessen Grund der Baum stehtbzw. Haftpflichtvers.Bin nur froh das mein BMW in der Garage stand.:daumen:Hab den auch schon öffter an der Stelle abgestelltDanke für Tipps.Gruß Mani Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Diamantschwarzer Geschrieben: 1. Mai 2010 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Mai 2010 Haftpflichtschaden würd ich sagen.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Saisonkombifahrer Geschrieben: 1. Mai 2010 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Mai 2010 Wem gehört der Baum?Der kommt für den Schaden auf. Mein Wagen wurde mal von einem Ast einer Eiche aus dem Stadtwald getroffen. Den Schaden hat die Versicherung der Stadt gezahlt. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 1. Mai 2010 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Mai 2010 muss aber für so einen fall nicht ein bestimmtes szenario erfüllt sein? wind mit einer bestimmten stärke oder so? Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
steff_muc Geschrieben: 1. Mai 2010 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Mai 2010 muss aber für so einen fall nicht ein bestimmtes szenario erfüllt sein? wind mit einer bestimmten stärke oder so? Jau...bei dir zuhause. Da geht's aber nur drum welche Kasko den Sack aufmachen muss (und die muss natürlich vorhanden sein). Wenn das ganze auf Nachbar's Grundstück passiert muss dieser nur zahlen wenn er nachweislich seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist; also morsche Äste etc. nicht rausgeschnitten hat. Zitieren Die Tatsache, dass ich paranoid bin, heißt noch lange nicht, sie seien nicht hinter mir her! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mani1 Geschrieben: 1. Mai 2010 Autor #6 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Mai 2010 Also Wind ging eigentlich keiner.Jedenfalls kein starker Wind oder sogar Sturm.Muss ich mich am Montag mal schlaumachen.Gruß Mani Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Oli* Geschrieben: 1. Mai 2010 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Mai 2010 Wenn es kein Unwetter war, dann die Haftpflicht des Grundstückseigentümers. War es ein Unwetterschaden, dann ist das höhere Gewalt und das zahlt eine Kasko des Fahrzeugs, sofern eingeschlossen, oder der der Autoeigentümer aus eigener Tasche.Außer der Autobesitzer kann nachweisen, dass der Grundstückseigentümer Fahrlässig gehandelt hat, weil er wusste, dass der Baum gefährdet war. So mein Wissen, als Teile eines Baums bei etwas mehr Wind Seitenscheiben meines T3 durchschlagen haben. War mein Problem. Zitieren GrußOliverWas willst Du schon wieder?-----´` Satzzeichen können Ehen retten!Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.Mitglied der bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 1. Mai 2010 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Mai 2010 Außer der Autobesitzer kann nachweisen, dass der Grundstückseigentümer Fahrlässig gehandelt hat, weil er wusste, dass der Baum gefährdet war. weis ihm das mal nach. Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Saisonkombifahrer Geschrieben: 1. Mai 2010 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Mai 2010 muss aber für so einen fall nicht ein bestimmtes szenario erfüllt sein? wind mit einer bestimmten stärke oder so? Ab Windstärke 8 isses "force majeure" - höhere Gewalt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Oli* Geschrieben: 1. Mai 2010 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Mai 2010 Außer der Autobesitzer kann nachweisen, dass der Grundstückseigentümer Fahrlässig gehandelt hat, weil er wusste, dass der Baum gefährdet war. weis ihm das mal nach. Als 2 Wochen später die Spitze des Baums den Nachbarwagen gelandet ist, auch bei einem Unwetter, musste der Besitzer des Baumes zahlen, weil er keine Maßnahmen nach dem ersten Vorfall getroffen hatte. Zitieren GrußOliverWas willst Du schon wieder?-----´` Satzzeichen können Ehen retten!Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.Mitglied der bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 1. Mai 2010 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Mai 2010 er hat dann daraufhin beide schäden zahln müssen? Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Oli* Geschrieben: 1. Mai 2010 #12 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Mai 2010 Nein, nur den anderen. Hatte aber Glück, bei mir waren es nur 2 Seitenscheiben (und eine Delle) Der zweite Schaden war recht heftig, war ein Alfa mit 12.000€ Schadensumme. Zitieren GrußOliverWas willst Du schon wieder?-----´` Satzzeichen können Ehen retten!Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.Mitglied der bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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