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KFZ für wenige Tage anmelden?


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wenn du glück hast braucht das amt etwas länger und du hast den wagen schon wieder abgemeldet bis der bescheid ins haus flattert. dann fallen natürlich nur die wirklichen kosten an.

Nachdenken Mathes!

 

Es wird abgebucht - geht doch nicht mehr ohne!

D.h. die Abbuchung des Jahresbeitrags ist im Vorlauf und wird ausgeführt auch wenn das Auto nach 14 Tagen wieder abgemeldet wird.

 

Georg

 

die brauchen bis zu drei monate für den "vorlauf"?

 

ICH würde denen nachdem ich das auto wieder abgemeldet hab die einzugsermächtigung entziehen. das ganze schriftlich.

obwohl ich der meinung bin das die einzugsermächtigung eh mit nem abmelden erlischt.

 

Ich würde dem Amt ganz sicher nicht die Einzugsermächtigung streichen. Da haste aber sehr schnell sehr viel Ärger...

und die Einzugsermächtigung erlischt nicht mit dem Abmelden, da erlischen nur die zukünftigen Einzugsermächtigungen, ergo fürs nächste Jahr.

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Ich würde dem Amt ganz sicher nicht die Einzugsermächtigung streichen. Da haste aber sehr schnell sehr viel Ärger...

 

den mir das amt bitte wie begründet?

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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Gast e30-dennis

Also ich kann mir nicht denken das das Finanzamt das lustig findet, wenn man denen erst die Einzugsermächtigung erteilt und sie danach zurückzieht wärend das Fahrzeug noch zugelassen ist....das fällt denke ich mal in die Kategorie "BETRUG"!

 

Entweder man meldet das Auto einfach "offiziell" an, oder man besorgt sich Kurz oder Ausfuhrkennzeichen, dann hat man auch kein Theater mit dem Finanzamt!

 

Was meinste wohl was passiert wenn Du mit denen aneinander gerätst und danach willste noch mal ein Auto zulassen....die speichern doch alles genau ab, und dann haste nen richtiges Problem!

 

Wenn man sich mit wen streiten will ist das Finanzamt genau die falsche Adresse!:meinung:


Bearbeitet: von e30-dennis
fehler
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Also ich kann mir nicht denken das das Finanzamt das lustig findet, wenn man denen erst die Einzugsermächtigung erteilt und sie danach zurückzieht wärend das Fahrzeug noch zugelassen ist....das fällt denke ich mal in die Kategorie "BETRUG"!

 

nee das fällt in die kategorie "ich kann nicht lesen".

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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