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Anhänger / Achsen / Last - Frage für Klasse B


benii
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Nabend!

 

Ich quäl mich nun schon nen Weilchen durch Gesetzestexte, Googleergebnisse und die Forensuche und bin trotz Allem noch nicht vollendst glücklich.

 

Es geht darum, welche Anhänger man mit Führerscheinklasse B fahren darf.

 

Was ich bisher als scheinbar richtig herausfinden konnte:

 

- Führerscheinklasse B begrenzt einen auf 3,5T!

- Ein Anhänger darf ein maximales z.Gg. von 750kg haben!

- Maximal darf der Anhänger ein z.Gg. vom Leergewicht des Zugfahrzeugs haben (natürlich innerhalb 3,5T gesamt)!

 

Daraus resultierend interpretiere ich:

 

Ich fahre unseren E34 520i. Leergewicht ca. 1,5T! Zulässige gebremste Anhängelast laut Fzg.-Schein: 1,4T! Wenn ich jetzt also einen einachsigen PKW-Hänger habe, welcher 400kg leer wiegt, maximal 1,6T wiegen darf und mit einem Fahrzeug von 1T beladen wird, sollte dass doch gehen, oder? Denn:

 

1,5T Zugfahrzeug

1,4T Anhänger (0,4T Anhänger & 1,0T Hängerbelastung)

------------------------------------------------------

2,9T Gespanngewicht

 

Damit wäre ich innerhalb der 3,5T Grenze. Der Hänger samt Beladung überschreitet nicht das Leergewicht des Zugfahrzeugs. Und das Hängergewicht entspricht der zulässigen gebremsten Hängerlast des 520i.

 

Meine Fragen die da aber auftauchen sind diese:

 

- Ist die Größe des Hängers (Länge x Breite) für Klasse B irgendwie eingeschränkt?

- Ist die Achsenanzahl des Hängers begrenzt (wobei es ja einachsige Autohänger gibt)?

- Das im Fzg.-Schein stehende z.Gg. der gebremsten Anhängelast, gilt für welche Steigung? 12%?

 

Summa sumarum bin ich mit den Gewichten voll im Rahmen. Bleibt nur die Frage, ob es eine bauliche Beschränkung für Hänger bei Klasse B gibt!?

 

Besten Dank im Voraus!

[CENTER]And in the end, it's not the years in your life that count. It's the life in your years.
[SIZE="1"][COLOR="Gray"]Abraham Lincoln[/COLOR][/SIZE][/CENTER]

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Frag die Gruft bzw. such seine Thread, der hat da viel Erfahrung

Gruß

Oliver



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Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.

Mitglied der
bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen :devil:

 

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Hallo Benii,

 

also dass der Anhänger vom zulässigen Gesamtgewicht unter dem Gewicht des Zugfahrzeuges liegen muss stimmt. Allerdings taucht bei Deiner Kombination das Problem auf, dass der Anhänger ja ein zulässiges Gesamtgewicht von 1,6t hat, auch wenn er tatsächlich mit Ladung nur 1,4t hat...

Da würde allenfalls helfen, wenn man den Anhänger ablastet auf 1,4t würde ich sagen.

 

Gruss Peter

Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.

Wer sie zurücksenden möchte, bitte einen Euro in Briefmarken beilegen.

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Vorallem hab ich noch kein 1 Achser gesehen der 1,6 to wiegen darf. Das sind alles Tandemachser welche Rechtlich zwar als 1 Achser gewertet werden sofern der Achsmittenabstand max. 1m beträgt.

Außerdem wiegt so einer mind. 500 kg, eher sogar 600. Da kommste du mit deinen 400 nicht hin.

Leistung gibt an, wie schnell man gegen die Wand fährt..... Drehmoment, wie fest.

In Kürze Tiefendiagnose und Codierungen für alle E Modelle bis BJ 2006 möglich.

 

To do List 2010/11


E30: Projektstart M20 Quadrathuber, Bremse aufrüsten + evtl. Getriebe tauschen, Massenmesser "Serienreif" machen

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Servus,

 

ist doch eindeutig geregelt:

 

Anhänger bis 750 kg zulässigerGesamtmasse oder Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeugesund die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t

 

Beispiel am E30 325i NVL

 

Leergewicht laut Fahrzeugschein 1180 kg

max. Gesamtmasse E30 1640 kg

 

sprich du darfst am Hänger eine max. Gesamtmasse von 1180 kg haben + 1640 kg = 2820 kg = unter den 3500 kg.

 

wiegt der Hänger z.B. 500 kg, darfst du noch 1180 kg - 500 kg = 680 kg laden.

 

 

hoffe ich wisst was ich meine *g* ich blicke es gerade selber nicht mehr :-R :freak:

 

[EDIT] meine güte das ist ja schwerer als gedacht. Bei der Rechnung muss man ja noch das Eigengewicht des Hängers abziehen. Ist ja voll die Wissenschaft. Bin ich froh das ich schon so nen alter Sack bin und das für mich nicht gültig ist[/EDIT]

Gruß

Stephan

Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten :-)

Vor dem Posten das bitte ansehen! klick klick http://www.stephan-steiner.de/boesermod.JPG

 

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Wie gut das ich damit keine Probleme habe :devil:. Bei mir spielt das bis auf die Achslasten keine Geige. *fg*

Leistung gibt an, wie schnell man gegen die Wand fährt..... Drehmoment, wie fest.

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Frag die Gruft bzw. such seine Thread, der hat da viel Erfahrung

Den Thread hatte ich vor dem erstellen hier schon etwas gelesen - hat aber nicht zur vollen Klärung meiner Fragen beigetragen. :-)

 

Hallo Benii,

also dass der Anhänger vom zulässigen Gesamtgewicht unter dem Gewicht des Zugfahrzeuges liegen muss stimmt. Allerdings taucht bei Deiner Kombination das Problem auf, dass der Anhänger ja ein zulässiges Gesamtgewicht von 1,6t hat, auch wenn er tatsächlich mit Ladung nur 1,4t hat...

Da würde allenfalls helfen, wenn man den Anhänger ablastet auf 1,4t würde ich sagen.

Hi Peter,

 

das ist ein interessanter Punkt. Zählt also bei der Berechnung tatsächlich das eingetragene z.Gg. des Anhängers und nicht seine tatsächliches Gewicht, ja!? Das ist gut zu wissen. Kann man das ggf. auch nochmal irgendwo offiziell nachlesen? Ich finde nicht wirklich was zu diesem Punkt.

 

Was ist mit "ablasten" gemeint? Eine Umschreibung in den Papieren? Fällt dann ja bei nem Mietobjekt erstmal flach.

 

Danke schonmal! :daumen:

 

Vorallem hab ich noch kein 1 Achser gesehen der 1,6 to wiegen darf. Das sind alles Tandemachser welche Rechtlich zwar als 1 Achser gewertet werden sofern der Achsmittenabstand max. 1m beträgt.

Außerdem wiegt so einer mind. 500 kg, eher sogar 600. Da kommste du mit deinen 400 nicht hin.

Mal auf die Schnelle: http://cgi.ebay.de/Kfz-Anhaenger-Kipp-Transporter-verzinkt-von-Sawiko_W0QQitemZ300412536572QQ

 

Z.Gg.: 1,6T - Hängergewicht: 360kg

 

Oder: http://www.aluliner.com/AutotrailerMultitransporter/Anhaenger-Kroeger-14-BTF-3018-inkl-Tempo-100-km-h::785.html

 

Z.Gg.: 1,4T - Hängergeiwcht: 370kg

 

Seh ich doch Alles richtig, oder!? ;-)

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Beispiel am E30 325i NVL

 

Leergewicht laut Fahrzeugschein 1180 kg

max. Gesamtmasse E30 1640 kg

 

sprich du darfst am Hänger eine max. Gesamtmasse von 1180 kg haben + 1640 kg = 2820 kg = unter den 3500 kg.

 

hoffe ich wisst was ich meine *g* ich blicke es gerade selber nicht mehr :-R :freak:

 

[EDIT] meine güte das ist ja schwerer als gedacht. Bei der Rechnung muss man ja noch das Eigengewicht des Hängers abziehen. Ist ja voll die Wissenschaft. Bin ich froh das ich schon so nen alter Sack bin und das für mich nicht gültig ist[/EDIT]

Hi Stephan,

 

eben stand da noch was von G-Modell, da bin ich dann nicht mehr durchgestiegen. :D Dein erster Satz ist klar, das hatte ich ja durchblickt und oben auch so geschrieben. Daraus resultierend, dann meine Rechnung mit dem E34 und dem Hänger.

 

Was ich gerade nicht ganz aufm Schirm habe, was meinsst Du mit: "max. Gesamtmasse E30 1640 kg"? Ist das das z.Gg. für einen gebremsten Anhänger am 325i? Wenn ja, isses ja echt viel.

 

Glaube ich aber nicht, weil Du mit der Zahl weiterrechnest. Wenns sich dabei um das zulässige maximale Gesamtgewicht (also sozusagen Leergewicht + maximale Zuladung vom 325i) handelt, dann ist dass doch für die Anhängerberechnung irrelevant, da man da ja nur vom Leergewicht des Zugfahrzeugs ausgeht!?

 

In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht übrigens nicht mehr das Leergewicht des Fahrzeugs drin, oder ich bin komplett blind. Wird man also kontrolliert, müssen die Cops zwangsläufig wiegen, weil sie ja nicht wissen, was das Zugfahrzeug leer wiegt laut Papieren!? :idee:

 

So, dann stimmt ja meine Rechnung und ich dürfte mit dem 1,5T E34 nen Hänger ziehen, der nen max. Gewicht von 1,4T bringt laut Papieren, was wiederum der max. gebremsten Anhängelast meines E34 entspricht.

 

Es scheint also keine sonstige, weitere Begrenzung für Anhängerbetrieb mit Klasse B zu geben, außer den erlaubten maximal Lasten!?

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Beispiel am E30 325i NVL

 

Leergewicht laut Fahrzeugschein 1180 kg

max. Gesamtmasse E30 1640 kg

 

sprich du darfst am Hänger eine max. Gesamtmasse von 1180 kg haben + 1640 kg = 2820 kg = unter den 3500 kg.

 

hoffe ich wisst was ich meine *g* ich blicke es gerade selber nicht mehr :-R :freak:

 

[EDIT] meine güte das ist ja schwerer als gedacht. Bei der Rechnung muss man ja noch das Eigengewicht des Hängers abziehen. Ist ja voll die Wissenschaft. Bin ich froh das ich schon so nen alter Sack bin und das für mich nicht gültig ist[/EDIT]

Hi Stephan,

 

eben stand da noch was von G-Modell, da bin ich dann nicht mehr durchgestiegen. :D Dein erster Satz ist klar, das hatte ich ja durchblickt und oben auch so geschrieben. Daraus resultierend, dann meine Rechnung mit dem E34 und dem Hänger.

 

Was ich gerade nicht ganz aufm Schirm habe, was meinsst Du mit: "max. Gesamtmasse E30 1640 kg"? Ist das das z.Gg. für einen gebremsten Anhänger am 325i? Wenn ja, isses ja echt viel.

 

Glaube ich aber nicht, weil Du mit der Zahl weiterrechnest. Wenns sich dabei um das zulässige maximale Gesamtgewicht (also sozusagen Leergewicht + maximale Zuladung vom 325i) handelt, dann ist dass doch für die Anhängerberechnung irrelevant, da man da ja nur vom Leergewicht des Zugfahrzeugs ausgeht!?

 

In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht übrigens nicht mehr das Leergewicht des Fahrzeugs drin, oder ich bin komplett blind. Wird man also kontrolliert, müssen die Cops zwangsläufig wiegen, weil sie ja nicht wissen, was das Zugfahrzeug leer wiegt laut Papieren!? :idee:

 

So, dann stimmt ja meine Rechnung und ich dürfte mit dem 1,5T E34 nen Hänger ziehen, der nen max. Gewicht von 1,4T bringt laut Papieren, was wiederum der max. gebremsten Anhängelast meines E34 entspricht.

 

Es scheint also keine sonstige, weitere Begrenzung für Anhängerbetrieb mit Klasse B zu geben, außer den erlaubten maximal Lasten!?

 

das mit dem G-Modell habe ich wieder rausgenommen, da war die verwirrung zu Groß.

 

Unter G findest du die Leermasse = 1180 kg in meinem Fahrzeugschein

unter F.2 die zulässige Gesamtmasse = 1645 kg in meinem Fahrzeugschein

 

im Text steht:

 

......wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse = 1180 kg des Zugfahrzeugesund die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug = 1645 kg und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t

 

daher meine Rechnung:

 

Leergewicht laut Fahrzeugschein 1180 kg

max. Gesamtmasse E30 1640 kg

 

sprich du darfst am Hänger eine max. Gesamtmasse von 1180 kg haben + 1640 kg = 2820 kg = unter den 3500 kg.

 

wiegt der Hänger z.B. 500 kg, darfst du noch 1180 kg - 500 kg = 680 kg laden.

Gruß

Stephan

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Vor dem Posten das bitte ansehen! klick klick http://www.stephan-steiner.de/boesermod.JPG

 

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Damit darf man aber nur theoretisch fahren, der E30 hat eine Zuglast von 1200kg (ix außen vor)

 

Der E34 hat je nach Modell m. W. von 1500 - 1800kg.

 

Und mehr darf man damit so oder so nicht ziehen. Auch nicht mit C und CC

Gruß

Oliver



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Ok, habs kapiert! :daumen:

 

Also ich stelle deine Aussage nicht in Frage, aber so habe ich den Text noch gar nicht interpretiert. Das ist ja hammerhart, wenn von der maximalen Belastbarkeit des Zugfahrzeugs ausgegangen wird..

 

Dann wäre es bei mir also so: Leergewicht laut Schein (danke übrigens, habs total übersehen) = 1425kg!

Maximales Gesamtgewicht laut Schein = 1935kg!

 

Der Hänger dürfte also theoretisch gesamt 1425kg wiegen, aber der Schein sagt unter Q1: max. 1400 kg schafft der 520i!

 

Gehe ich also von diesen Werten aus sind es:

 

1935kg (max. zulässiges Gesamtgewicht E34)

1030kg (Nutzlast des Hängers)

370kg (Hänger leer)

-------------------------------------------

3335kg Gesamtgewicht des Gespanns (was zwar nicht dem tatsächlichen Gewicht entspricht)

 

Damit unter 3,5T und mit B fahrbar, korrekt!?

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sooln wir der sache noch die krone aufsetzen?

 

der e30 darf (haarspaltermodus an) eigentlich mehr wie 1200kilo ziehn. prob ist das die AHK nur bis 1200 belastet werden darf.

 

baut jetzt jemand in eigenregie ne AHK und lässt die prüfen wäre sicher die führerscheinrechtliche auslastung am e30 möglich.

 

 

@kai: wenn ich dran denk in der fahrschule? da hat das mit dem FS-klassen ganze drei tage in anspruch genommen bis der letzte das kapiert hat. weil ichs auch nicht kapiert hab hab ich dann den CE gemacht. :devil:

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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Hier muss man differenzieren, weil zwei Rechtsvorschriften gelten: einmal das Führerscheinrecht und einmal die StVZO, die die Anhängelasten regelt.

 

Mit Klasse B dürfen Fahrzeuge bis 3500 kg Gesamtmasse plus Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse gefahren werden, also z. B. ein 3,5 t-Wohnmobil mit einem 750 kg-Anhänger für Motorräder. Somit sind in dieser Kombination 4250 kg zulässig.

Hat der Anhänger aber eine Gesamtmasse von mehr als 750 kg, darf die Gesamtmasse des Gespanns die 3500 kg nicht mehr überschreiten. Hierbei ist zu beachten, dass die Gesamtmasse des Anhängers nicht höher als die Leermasse des Zugfahrzeugs sein darf.

 

Quelle: § 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen

 

(1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:

...

Klasse B:

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt)

 

Wird also die Gesamtmasse von 3500 kg überschritten, ist zusätzlich die Klasse E erforderlich, im Führerschein dann mit "BE" bezeichnet.

 

Konkret für Deinen Fall: die Gesamtmasse des E34 plus Gesamtmasse des Anhänger (die wiederum nicht über des Leermasse des E34 liegen darf) darf 3500 kg nicht überschreiten, sonst brauchst Du BE. Wenn Du also die 1600 kg des Anhängers von den 3500 kg abziehst, darf der E34 maximal 1900 Gesamtmasse haben. Ich glaube, das passt hier schon nicht.

 

 

 

 

Innerhalb des vom Führerscheinrecht vorgegebenen Rahmens gibt es dann weitere Bestimmungen aus der StVZO. Bauartbedingt darf die Leermasse des E34 von 1,5 t nicht als Anhängelast ausgenutzt werden, sondern die Anhängelast ist vom Werk aus auf 1,4 t begrenzt. Hiermit ist die tatsächliche Anhängelast gemeint. Das heißt, die Gesamtmasse des Anhängers darf zwar 1,5 t maximal betragen (= Leermasse des E34), das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Leergewicht plus Ladung) darf aber 1,4 t nicht überschreiten.

 

Quelle:

§42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen

 

(1) Die gezogene Anhängelast darf bei

 

Personenkraftwagen, ..., weder das zulässige Gesamtgewicht,

...

des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen.

 

Dein 400 kg-Anhänger mit 1 t Ladung erfüllt also die Vorgaben aus der StVZO. Fahren darfst Du das Gespann trotzdem nicht mit Klasse B, weil die Gesamtmasse des Anhängers von 1,6 t über der Leermasse des BMW liegt. Mit dem alten grauen Lappen der Klasse 3 ginge das wiederum.

 

 

 

 

Meine Fragen die da aber auftauchen sind diese:

 

- Ist die Größe des Hängers (Länge x Breite) für Klasse B irgendwie eingeschränkt?

- Ist die Achsenanzahl des Hängers begrenzt (wobei es ja einachsige Autohänger gibt)?

- Das im Fzg.-Schein stehende z.Gg. der gebremsten Anhängelast, gilt für welche Steigung? 12%?

 

 

- kein besondere Einschränkung der äußeren Masse

- nein, nicht mehr (früher eine Achse bzw. Tandemachse unter 1m)

- unbegrenzte Steigung, sofern im Fahrzeugschein nichts anderes angegeben ist


Bearbeitet: von jj.77

Mit Gruss aus Haan

Joachim :winken:

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Konkret für Deinen Fall: die Gesamtmasse des E34 plus Gesamtmasse des Anhänger (die wiederum nicht über des Leermasse des E34 liegen darf) darf 3500 kg nicht überschreiten, sonst brauchst Du BE. Wenn Du also die 1600 kg des Anhängers von den 3500 kg abziehst, darf der E34 maximal 1900 Gesamtmasse haben. Ich glaube, das passt hier schon nicht.

Korrekt, 1900kg sind 35kg zu wenig! :-o Aber nur beim 1,6T Anhänger!

 

Innerhalb des vom Führerscheinrecht vorgegebenen Rahmens gibt es dann weitere Bestimmungen aus der StVZO. Bauartbedingt darf die Leermasse des E34 von 1,5 t nicht als Anhängelast ausgenutzt werden, sondern die Anhängelast ist vom Werk aus auf 1,4 t begrenzt.

Meine Angaben galten diesbezüglich aber nur für die 520i Limo.. ich denke, dass z.B. der 540i mehr als 1,4T max. ziehen dürfte..!?

 

Dein 400 kg-Anhänger mit 1 t Ladung erfüllt also die Vorgaben aus der StVZO. Fahren darfst Du das Gespann trotzdem nicht mit Klasse B, weil die Gesamtmasse des Anhängers von 1,6 t über der Leermasse des BMW liegt. Mit dem alten grauen Lappen der Klasse 3 ginge das wiederum.

Ok, da gehst Du jetzt von dem zuerst genannten 1,6T Hänger aus, nicht wahr!? Ich habe mittlerweile aber nen Hänger, dessen zulässiges Gesamtgewicht (also auch in den Papieren) ist 1,4T. Mit dem wäre das Ganze dann auch bzgl. des Leergewichts/max. Anhängelast des E34 kein Problem mehr. :daumen:

 

Danke Joachim, tolle Antwort! :daumen:

Es steht also fest, ich kann mit unserem 520i meinen 1,4T Anhänger mit Klasse B ziehen!

 

Besten Dank Euch Allen, für die hilfreichen Antworten! :-)

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...

Es steht also fest, ich kann mit unserem 520i meinen 1,4T Anhänger mit Klasse B ziehen!

...

 

 

Ja, richtig. Bin gestern nicht drauf gekommen, aber vereinfacht gesagt richtet sich die Fahrerlaubnisverordnung ausschließlich an die Person, und die StVZO regelt ausschließlich die technischen Voraussetzungen des Gespanns.

Letztere ist in beiden Fällen okay, also mit 1,6 t-Hänger und damit natürlich auch mit 1,4 t-Hänger, während es einem Fahrer mit Klasse B nur erlaubt ist, die kleinere Version zu fahren.

Mit Gruss aus Haan

Joachim :winken:

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