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Unterbodenbeleuchtung


Marooke316i
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Mahlzeit!

Hab mal ne Frage zur Gesetzeslage in der BRD: Unterbodenbeleuchtung anhaben im Bereich der STVO ist verboten, schon klar, aber dranmontieren sollte doch erlaubt sein, oder? Muss das dann, wie ich vermute, der TÜV abnehmen? Und wie ist das mit einem An-/Ausschalter? Im Innenraum erlaubt, oder nur ausserhalb oder mit Türkontakt? Wäre halt förderlich, das zu wissen, bevor man sich das dranmontiert :D Meine gesehen zu haben, dass das ein oder zwei Leute aus dem Forum auch haben 8-/

 

Danke für die Antworten!:beemwe:

Mein Account wurde gelöscht, weil ich als kleiner Hitzkopf in meiner Freizeit nichts anderes mit mir anzufangen wusste, als andere Leute gegen mich aufzuhetzen...

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Hi Hannibal!

 

Definitiv verboten. Die einzige Möglichkeit ist, daß du die Röhren als "Plug & Play" anbaust, d.h. nur die Halter und die Kabel (incl. Stecker) anbauen. Wenn du dann zu Treffen fährst, einfach die Röhren anstecken und fertig.

 

is so seit dem 1.6.03

Das Neue daran ist halt wirklich, dass die Beleuchtung nicht mal eingeschaltet sein muß!

Die "Ausrede" das man die nur auf Parkplätzen anmacht gilt nicht mehr, weil du könntest sie ja während der Fahrt anschalten!!!

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Jo, danke für die schnelle Antwort!

 

:wall: Verdammte Axt, wie bekloppt ist dieser Staat bei der STVO eigentlich?

 

Unterbodenbeleuchtung tut doch keinem weh, ganz im Gegenteil...man, wenn ich überlege, was die Leute in Kanada und USA völlig legal verbauen dürfen...Fireflies, beleuchtete Endtöpfe, LED's rund ums Auto, Unterbodenbeleuchtung.... zum :kotz: ist das...

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quatsch natürlich darf man so ein ding montieren, nur eben nicht als unterbodenbeleuchtung, sondern als einstiegsbeleuchtung und nür über türkontakt oder handbremskontaktschalter, damit sicher egstellt ist, dass sie während der fahrt nicht an sein kann :-)

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Die Dekra sagt folgendes dazu (nachzulesen unter http://www.dekra.de/dekra/content/show.php3?id=287&_language=de&nodeid=434 ):

...

Hinweis zur Unterboden- bzw. Unterflurbeleuchtung

 

In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.

 

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:

 

  • die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
  • die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
  • bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
  • das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend

Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.

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gestern nachm Kino is an mir n roter Mazda 323F mit roter Unterbodenbeleuchtung vorbeigefahren.....

 

ich hätt ja lieber ne Art "Lichterkette" aus LEDs unter meinem Auto....awer das wird wohl nix hier in dem Drecksstaat :(

 

CU

Dennis

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als einstiegslicht über türkontakt ist es diviniv erlaubt....nen arbeitskollege von mir hat dies noch vor 2 monaten so eintragen lassen ohne probleme

 

...nur wenn es weisses licht ist....

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...Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren

QUOTE]

:wall:

 

das tut ein ferrari oder lamborghini auch, dann müsste man diese autos auch verbieten...

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Also ich hab eben mal nach gefragt...... auch die mit LED sind nich zugelassen............ also auch wieder scheise.......

 

sehen es die bullen, knipsen sie dir die kabel durch...... toll.......

Cinis Cinerem, Pulvis ad Pulverum.

Cum diabolus regit, omnia licent

 

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kabel durchknipsen dürfen sie nicht, sie dürfen nur darauf hinweisen das du es ausschalten sollst, und können dir ein ticked ausschreiben.

das durchknipsen der kabel ist eine mutwillige beschädigung von fremden eigentum!!! da hat auch die polizei kein recht zu. sie dürfen dir allerhöchstens das fahrzeug aus dem verkehr ziehen, wenn man die unterflurbeleuchtung nicht ausmacht.

 

Cirrusblaue Grüsse JJ

 

 

 

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Tja ich hab 3 leute denen das schon passiert is........... der bulle hat es natürlich nich selber gemacht, aber nachdem er auf knien durchs auto is hat er drauf bestanden das die kabel abgezwickt werden sollen.......

 

3 Punkte gabs und so 100euro strafe...... toll was........ und das war jetzt bei 3 leuten die ich kenn............... naja und das is mir echt zu wild...... so schoen es auch ausschaut.......

Cinis Cinerem, Pulvis ad Pulverum.

Cum diabolus regit, omnia licent

 

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tja, dann sind die "bullen" über ihre rechte hinaus gegangen, sie dürfen es dir auch NICHT befehlen. wenn sie dich dabei erwischen, können sie dir dein auto wegen der erloschenen betriebserlaubnis still-legen, aber auch nur, wenn die unterbodenbeleuchtung an das normale fahrlich angeschlossen ist. solange es über ein extra schalter, handbremskontakt oder türlichtschalter funktioniert, können sie dein auto auch nicht still-legen. dieses problem hatte ich letztes wochenende, als ich in hamburg einen bekannten besuchte.

er hat aber kein e30, fährt ein mondeo v6.

 

Cirrusblaue Grüsse JJ

 

 

 

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Hmmmmmmmmm tja sag das den bullen mal wenn die um dich rum stehen.......

 

was machen sie dann?? sie koennen es nich still-legen.... aber zahlen muss man oder??

Cinis Cinerem, Pulvis ad Pulverum.

Cum diabolus regit, omnia licent

 

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@ Stefan-E30

es ist eindeutig das du als kfz besitzer in dein auto nicht die kabel für irgendwelche einbauten zerschneiden mußt.

sollte es der fall sein, das die polizei darauf besteht, würde ich alles abschalten, auto verschliessen und mich von ein guten kumpel abholen lassen, achso, du hast das recht, das ein polizist bei dir einsteigen muß und mitfährt, um das fahrzeug auf einen parkplatz oder anderen sicheren, nicht verkehrsgefährdenden stelle abzustellen.

eine sache die ich schon selber erlebt hab:

ich habe mir seitenmarkierungsbeleuchtung an unseren zweitwagen montiert, 4 stück, also ohne blinkerbeleuchtung, das hat den polizisten auch nicht gefallen. trotz der vorliegenden abe von inpro haben sie mir das auto wegen unzulässiger beleuchtung stillgelegt, abschleppen lassen und beim tüv überprüfen lassen, der sagte das diese beleuchtung erlaubt wäre, hat sein prüfzettel ausgefüllt und ich bin mit der ganzen sache zum anwalt, die sache wurde gerichtlich geklärt, die polizei mußte mir die kosten für still-legen und abschleppen, für tüv und wiederzulassung bezahlen.

ich persönlich dikutiere nicht mit denen, wenn die etwas finden was ihnen nicht passt, dann mach ich es aus, und dann wars das, aber ich lasse es mir keineswegs vorschreiben meine kabel zu durchschneiden.

 

ps: unterbodenbeleuchtung lässt nur die betriebserlaubnis erlöschen wenn sie während der fahrt eingeschaltet ist.

 

Cirrusblaue Grüsse JJ

 

 

 

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Naja weist du, wenn ich jetzt irgendwo steh und die kommen an und kontrollieren mich und erkennen das ich die leuchten unterm auto hab suchen die ja nach den schaltern im auto um sie an und aus machen zu koennen............ aber wenn ich die jetzt so dran hab das sie nur im stand geht, das muss ich den bullen ja eigentlich irgendwie beweisen und ob die das glauben.......??

Weist wie ich das mein?

 

naja vorerst werd ich mir sowas eh nich zu legen............. is mir zu teuer......

Cinis Cinerem, Pulvis ad Pulverum.

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ich versteh dich schon, aber wenn man sowas einbaut, was ne menge kostet, dann kann ich mir auch beim tüv-prüfer eine bestätigung holen, die zeigt das es nur im stand des fahrzeugs funktioniert. weil dort hieß es, drann sein kann alles, funktionieren auch, aber das zeug zu betreiben ist nicht erlaubt, und was ich nicht benutze, ist auch nicht zu bemängeln.

 

Cirrusblaue Grüsse JJ

 

 

 

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jo da hast recht, aber hoert sich schon komisch an oder?? Ich kaufs, bau es dran, aber benutzen tu ichs nie........:-)

Cinis Cinerem, Pulvis ad Pulverum.

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ehrlich gesagt, auf diesen prüfbericht und die kontrolle würde ich es gern ankommen lassen, wenn die kasse mitmacht. ich habe zwar noch keine beleuchtung drunter, aber ich habs vor, als einstiegshilfe, aber ich glaube ich finde da noch einen fleck fürn anderen schalter, kann ja nicht so schwer sein. solange ich es nicht während der fahrt nutze, ist es den "bullen" auch egal, weil sie können während der fahrt ja nicht unter mein auto schauen:-D , wenn ich nacher stehe und aussteige, haben die die brille auf:-o , können aber nichts mehr tun.

mal sehen was ich noch tue, aber irgendwann mach ich das zeug rein, ohne wenn und aber. sollen die "bullen" doch :kotz:

 

Cirrusblaue Grüsse JJ

 

 

 

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Jo............... :-UU

 

ich werd sie mir auch noch drunter machen........ bin am WE mit n paar ausm BMW Club rum gefahren und da hatte halt fast jeder ne unterbodenbeleuchtung..... :-D

Ich bin nur am grübeln ob ich die roehren oder die LED holen soll...... wenn ich mir eine hohl......

Cinis Cinerem, Pulvis ad Pulverum.

Cum diabolus regit, omnia licent

 

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