superfranky Geschrieben: 28. Januar 2010 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 28. Januar 2010 Folgendes. Mein auto ist zugelassen möchte dies jetzt abmelden . die nummernschilder werde ich bei meinen neuen auto her nehmen. jetzt meine frage. kann ich mit den schildern und dem neuen auto zu zulasungstelle fahren das alte auto abmelden und das neu anmelden versicherungskenn numer habe ich schon für das neue auto . Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 28. Januar 2010 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 28. Januar 2010 also im kölner umland geht das nicht. bleibt das kennzeichen nicht beim auto wirds für 6 monate gesperrt. Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Xaan Geschrieben: 28. Januar 2010 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 28. Januar 2010 Bei uns geht das. Könnte aber in anderen Landkreisen anders sein. Zitieren [/center] Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
superfranky Geschrieben: 28. Januar 2010 Autor #4 Meldung Teilen Geschrieben: 28. Januar 2010 Das ich das numernschild nehmen darf bei den neuen auto das geht 100% nur ob ich mit dem neuen auto und schilder zum ab und an melden fahren kann Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
-=TiaS=- Geschrieben: 28. Januar 2010 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 28. Januar 2010 also hier muss bei einer abmeldung das kennzeichen 24 std ruhen. dh. einen tag abwarten. so hab ich es mit meinem wintertouring auch gemacht.bin dann halt 1 tag mitn roller zur arbeit gefahren :) Zitieren http://img441.imageshack.us/img441/4606/unbenanntlc.jpg Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 28. Januar 2010 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 28. Januar 2010 achso du meist für die fahrt? nee das geht nicht weil dein kennzeichen ja auf die versicherung deines alten autos läuft. machs doch umgekehrt. fahr mit deinem alten auto. damit darfte auch mit entstempelten kennzeichen nach hause fahren. Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
superfranky Geschrieben: 28. Januar 2010 Autor #7 Meldung Teilen Geschrieben: 28. Januar 2010 das alt läuft nix mehr Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 28. Januar 2010 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 28. Januar 2010 dann haste nen problem. ist das neue auto ganz neu oder neu gebraucht? Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gast Baur_TC2 Geschrieben: 28. Januar 2010 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 28. Januar 2010 hallo superfranky,also eines ist sicher:mit dem abzumeldenden auto zum amt, fürs neue auto alle papiere mitnehmen, altes auto abmelden, neues auto auf die nummer anmelden, schilder wieder dran, nach hause fahren und dann die schilder ans neue auto montieren :) das geht deswegen so in ordnung, weil das abgemeldete auto noch bis 0.00h versichert ist und eine heimfahrt(wenn diese nicht 30 km übersteigt) im rahmen des gesetzes erlaubt ist. zumindest ist es bei uns in do so. ein anruf bei der richtigen stelle bringt dir auf jeden fall gewissheit. :)ich denke mal jede kommune hat ihre eigenen regeln. grussbuddy www.buddybmw.de.vu Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
BigFoot Geschrieben: 28. Januar 2010 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 28. Januar 2010 Du darfst auch mit dem neuen zur Zulassungsstelle fahren, allerdings nur auf dem direkten Weg. Sogar ohne Kennzeichen sofern du alle zur Zulassung nötigen Papiere dabei hast. Der neue ist ja ab 00:00 Uhr des Zulassungstages versichert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gast Baur_TC2 Geschrieben: 28. Januar 2010 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 28. Januar 2010 Du darfst auch mit dem neuen zur Zulassungsstelle fahren, allerdings nur auf dem direkten Weg. Sogar ohne Kennzeichen sofern du alle zur Zulassung nötigen Papiere dabei hast. Der neue ist ja ab 00:00 Uhr des Zulassungstages versichert. bist du dir da völlig sicher ? genau das geht hier bei uns nämlich nicht :)die idee hatte ich auch und habe mich direkt am amt telefonisch erkundigt. grussbuddy Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 28. Januar 2010 #12 Meldung Teilen Geschrieben: 28. Januar 2010 ich aknn einfach nicht glauben das das so geht wie baurTC2 es schreibt. weil demnach wäre das kennzeichen auf den rückweg ja am falschen auto. und dann auch noch gleichzeitig auf zwei autos gemeldet. für die rückfahrt gelten noch die entstempelten schilder die ja aber nicht mehr entstempelt sind weil er ja schon auf das kennzeichen sein neues auto angemeldet hat. beispiel: der versicherung für das auto (bmw e30 316i) kennzeichen BM xx 123 gilt am tag der abmeldung noch bis mitternacht des 29.1.2010. aber nachmittags wird genau dieses kennzeichen (bm xx 123) auf einen e32 (750il) zugelassen. also würde der fahrer am 29.1.2010 mit einem auf den e32 zugelassnes kennzeichen an nem e30 auf dem weg nach hause sein. das das rechtens ist glaub ich nicht. Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
BigFoot Geschrieben: 28. Januar 2010 #13 Meldung Teilen Geschrieben: 28. Januar 2010 (bearbeitet) Das fahren zum SVA ohne Kennzeichen am Tag der Zulassung ist rechtsgültig, da bin ich sicher.Beispiel: du meldest den PKW am 10.02. um 10:00 Uhr an, der Versicherungsschutz und die Steuerpflicht bestehen bereits ab 10.02. 00:00 Uhr. Durch das mitführen der Doppelkarte bzw. der Kennnummer besteht ein vorläufiger Versicherungsschutz für den Tag der Zulassung eben ab 00:00 Uhr. Das schlimmste was passieren kann:Du wirst angehalten und musst nach der Zulassung zur Wache und den Nachweis erbringen das du den Wagen tatsächlich zugelassen hast und nicht nur mit der Doppelkarte spazieren fährst. EDIT @ Baur TCMuss auch bei euch gültig sein, es geht nur um den Versicherungsschutz und das ist Bundeseinheitlich. EDIT 2 @ MatthesIn Gummersbach muss ein Kennzeichen definitiv 6 Monate ruhen ehe es erneut vergeben wird. Auf Antrag kann der bisherige Halter das Kennzeichen an einem neuen KFZ wieder verwenden, allerdings nur wenn der alte PKW nicht nur still gelegt wird sondern endgültig aus dem Verkehr gezogen wird. Bearbeitet: 28. Januar 2010 von BigFoot Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Silversurfer Geschrieben: 28. Januar 2010 #14 Meldung Teilen Geschrieben: 28. Januar 2010 Also, du kannst mit deinem wagen der jetzt noch abgemeldet ist zum amt fahren. abmelden und dann mit diesen fahrzueg dort hinfahren wo es seine ruhestaette finden soll, oder besser gesagt wo es dann abgemeldet stehen darf. du bekommst ja eine abmeldebescheinigung dafuer, die zaehlt bei der polizei. du darfst halt nur nicht noch durch die weltgeschichte fahren. aber die kennzeichen abnehmen und am anderen dran machen, neeee da spielt keiner mit und du kannst einen dran kriegen wegen versicherungsbetru, selbst wenn du denen sagt das du zum amt faehrst.aber du selber kannst dich direkt schlau machen indem du beim amt dir selbst die info holst, die geben sie dir da gerne. Zitieren Codieren und Fehlerspeicher auslesen Raum BOCHUM Posting © [silversurfer] 2004. Alle Rechte vorbehalten. Kein Verwenden, Zitieren und Kritisieren ohne Erlaubnis Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 28. Januar 2010 #15 Meldung Teilen Geschrieben: 28. Januar 2010 EDIT 2 @ MatthesIn Gummersbach muss ein Kennzeichen definitiv 6 Monate ruhen ehe es erneut vergeben wird. Auf Antrag kann der bisherige Halter das Kennzeichen an einem neuen KFZ wieder verwenden, allerdings nur wenn der alte PKW nicht nur still gelegt wird sondern endgültig aus dem Verkehr gezogen wird. oh das der dann entgültig aus dem verkehr gezogen sein muss wusste ich nicht. Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
BigFoot Geschrieben: 28. Januar 2010 #16 Meldung Teilen Geschrieben: 28. Januar 2010 nur wenn du das Kennzeichen an nem anderen vor Ablauf der 6 Monate wieder verwenden willst Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 28. Januar 2010 #17 Meldung Teilen Geschrieben: 28. Januar 2010 hmm wenn ich jetzt meinen weissen vorrübergehend abmelde und den 12 monate in der garage stehn lasse können die "mein" kennzeichen weitergeben? nee oder? Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gast Baur_TC2 Geschrieben: 28. Januar 2010 #18 Meldung Teilen Geschrieben: 28. Januar 2010 genau, anruf genügt :) das artet sowieso wieder aus ins ungewisse, es muss jeder selbst entscheiden wie er handelt. also ist das beste er ruft am amt an und lässt es sich erklären. bei mir war es jedenfalls rechtmässig - ich habe mir vorher auch telefonisch gewissheit verschafft. :) sonst hätte ich es bestimmt nicht so gemacht. grussbuddy Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Freak e30 Geschrieben: 28. Januar 2010 #19 Meldung Teilen Geschrieben: 28. Januar 2010 Fahre den alten abmelden,Reserviere gleich dein altes Kennzeichen und 24std später kannst du denneuen zulassen mit deinen alten Kennzeichen. Ist Bundesweit so geregelt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
BigFoot Geschrieben: 28. Januar 2010 #20 Meldung Teilen Geschrieben: 28. Januar 2010 hmm wenn ich jetzt meinen weissen vorrübergehend abmelde und den 12 monate in der garage stehn lasse können die "mein" kennzeichen weitergeben? nee oder? Jepp, nach 6 Monaten ist das Kennzeichen wieder frei, es sei denn du reservierst es. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
roadcrew666 Geschrieben: 28. Januar 2010 #21 Meldung Teilen Geschrieben: 28. Januar 2010 Also in meinem Zulassungsbezirk kann ich mein Kennzeichen direkt mitnehmen beim ummelden. Ist aber wohl unterschiedlich geregelt, da kochen die Zulassungsstellen je nach Laune ihr eigenes Süppchen. Habe so letzten August meinen 735er e32 abgemeldet, dazu gesagt das ich die Kennzeichen behalten will und die auf den eta geschrieben werden sollen denn ich zeitgleich anmelden möchte. Zuerst die Kennzeichen zur Abmeldung entstempelt und ne halbe Stunde später die richtigen Plaketten fürn eta draufgeklebt bekommen. Der e32 wurde auch nur vorübergehend stillgelegt (und schlußendlich nen Monat später verkauft) So bleibt nur bei der für einen zuständigen Zulassungsstelle nachzufragen wie dort verfahren wird. Gruß, Andreas Zitieren Hubraum statt Wohnraum:devil: Lebe immer First Class - sonst tun es deine Erben:watch: Der letzte Wagen ist immer ein Kombi... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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