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Scheinwerferunterkante


320iCologne
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Hab mal gehört das fürn T*V die Scheinwerferunterkante 50cm Abstand vom Boden haben muss, wegen Felgen bzw. Tieferlegung.

 

Bei meiner aktuellen Tieferlegung habe ich aber nur noch 48cm bis zur Unterkante, Bereifung 195/65/R14, trotzdem bekam ich ne Eíntragung?

Werd ich wohl sicher Probleme bekommen wenn ich demnächst die Kreuzspeichen mit 205/50 eintragen lassen will....was meint ihr?

You can fool some people sometimes, but you cannot fool all the people all the time, fuck you BUSH!!!

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Ich würd sagen, vergiss es. Die Scheinwerferhöhe interessiert doch keinen beim TÜV.

Sonst würd hier keiner so tief rumfahren...

Grüße,

 

Joe

http://e30-talk.de/signaturepics/sigpic196_1.gif

 

 

http://images.spritmonitor.de/140025.png

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Allerdins zählt nicht Scheinwerferunterkante sondern Unterkante des Lichtaustritts. Bei den DEs haste da also nochmal gut 2cm gewonnen.

Wer später bremst ist länger schnell:daumen:

 

 

 

:-UU

 

 

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- Codierstecker Typ 4.2 für BCII

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