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versicherungsfrage


michi318is
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hi, ich hätte folgende frage:

 

person A hat unter drogen- od. alkoholeinfluss einen unfall.

das fahrzeug das person A gefahren hat, ist aber auf person B zugelassen.

 

kann auf person B nun auch irgenwas rechtliches zukommen, weil er ja (wenn auch unwisentlich das person A in dem moment nicht fahrtüchtig war) person A damit hat fahren lassen? oder ist alleine person A dafür verantwortlich?

 

danke und gruß

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wenn person B nicht davon wusste, das Person A das fahrzeug fährt, weil vieleicht Person A den schlüssel einfach so genommen hat, dann kann Person B nichts dafür...

 

...soweit ich weiß....

:drive:
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für person a wäre der schlüssel immer zugänglich und auch so abgesprochen das person a den wagen immer nehmen kann. wie sieht es dann aus?

allerdings kann natürlich person B nicht immer person A kontrollieren.

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Dem Versicherungsnehmer droht eigentlich nicht viel, außer bisschen Papierkram. Der Fahrer ist ja bekannt und gegen Ihn wird die Versicherung die Regreßansprüche richten. Bis 5.000,- €.

Hallo e30User,

du hast im Forum E30-Talk eine Verwarnung erhalten

 

Grund:

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Dauerhafte Sperre

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Bastelbert

 

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Dem Versicherungsnehmer droht eigentlich nicht viel, außer bisschen Papierkram. Der Fahrer ist ja bekannt und gegen Ihn wird die Versicherung die Regreßansprüche richten. Bis 5.000,- €.

 

Bei Alkoholkonsum und Fahrerflucht bis 10000€

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In der Schadenfreiheitsklasse wird der der Versicherungsnehmer trotzdem steigen!!!

 

Spreche da aus Eigener erfahrung, meine ersten beiden autos waren auf meine mutter zugelassen aber ich bin sie nur gefahren, hatte einen unfall mit fahrerflucht (bin aber später bei der Polizei gewesen, leider zu spät) und der schaden von damals um die 2,800€ durfte ich zahlen, allerdings wurden meine mutter trotzdem hoch gestuft.

 

@DerTobi Beim HDI war für meine fahrerflucht damals aber auch ne höchstsumme von 5000€.

Apfelstrudel sind selbst für nichtschwimmer ungefährlich

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In der Schadenfreiheitsklasse wird der der Versicherungsnehmer trotzdem steigen!!!

 

Spreche da aus Eigener erfahrung, meine ersten beiden autos waren auf meine mutter zugelassen aber ich bin sie nur gefahren, hatte einen unfall mit fahrerflucht (bin aber später bei der Polizei gewesen, leider zu spät) und der schaden von damals um die 2,800€ durfte ich zahlen, allerdings wurden meine mutter trotzdem hoch gestuft.

 

 

da hab ich gekündigt. hatte auch so nen fall. beim einparken nen anderes auto gestreift und nach hause gegangen (200m). unterwegs noch nen kumpel getroffen und wie wir da so quatschen kommt die rennleitung.

das ich auf den weg zum telefon in meiner wohnung war hat die nicht interessiert. okay mein fehler. hab dann die strafe für die unfallflucht (mehrere 100DM) gezahlt und den schaden am gegnerischen fahrzeug. dann sollte ich trotzdem noch zwei stufen hochgestuft werden und hab dann aber (auf anraten meines anwaltes) die versicherung gewechselt. denen hab ich die geschichte erzählt und die ganzen belege vorgelegt und die haben mich dann mit meiner alten SF-klasse weiterversichert.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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Dem Versicherungsnehmer droht eigentlich nicht viel, außer bisschen Papierkram. Der Fahrer ist ja bekannt und gegen Ihn wird die Versicherung die Regreßansprüche richten. Bis 5.000,- €.

 

Bei Alkoholkonsum und Fahrerflucht bis 10000€

 

ist mir neu, werd ich mal genauer in Erfahrung bringen.

 

 

 

Klar wird der Versicherungsnehmer gestuft, wer sonst ?

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Bastelbert

 

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