michi318is Geschrieben: 26. Dezember 2009 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 26. Dezember 2009 hi, ich hätte folgende frage: person A hat unter drogen- od. alkoholeinfluss einen unfall.das fahrzeug das person A gefahren hat, ist aber auf person B zugelassen. kann auf person B nun auch irgenwas rechtliches zukommen, weil er ja (wenn auch unwisentlich das person A in dem moment nicht fahrtüchtig war) person A damit hat fahren lassen? oder ist alleine person A dafür verantwortlich? danke und gruß Zitieren http://www.imgbox.de/users/michi318is/e30avatar.jpg Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
chaoskeks Geschrieben: 26. Dezember 2009 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 26. Dezember 2009 wenn person B nicht davon wusste, das Person A das fahrzeug fährt, weil vieleicht Person A den schlüssel einfach so genommen hat, dann kann Person B nichts dafür... ...soweit ich weiß.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
michi318is Geschrieben: 26. Dezember 2009 Autor #3 Meldung Teilen Geschrieben: 26. Dezember 2009 für person a wäre der schlüssel immer zugänglich und auch so abgesprochen das person a den wagen immer nehmen kann. wie sieht es dann aus?allerdings kann natürlich person B nicht immer person A kontrollieren. Zitieren http://www.imgbox.de/users/michi318is/e30avatar.jpg Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
e30User Geschrieben: 26. Dezember 2009 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 26. Dezember 2009 Dem Versicherungsnehmer droht eigentlich nicht viel, außer bisschen Papierkram. Der Fahrer ist ja bekannt und gegen Ihn wird die Versicherung die Regreßansprüche richten. Bis 5.000,- €. Zitieren Hallo e30User,du hast im Forum E30-Talk eine Verwarnung erhalten Grund:--------------Dauerhafte Sperre-------------- Bastelbert Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
michi318is Geschrieben: 26. Dezember 2009 Autor #5 Meldung Teilen Geschrieben: 26. Dezember 2009 ok, danke für die info! Zitieren http://www.imgbox.de/users/michi318is/e30avatar.jpg Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
DerTobi Geschrieben: 31. Dezember 2009 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 31. Dezember 2009 Dem Versicherungsnehmer droht eigentlich nicht viel, außer bisschen Papierkram. Der Fahrer ist ja bekannt und gegen Ihn wird die Versicherung die Regreßansprüche richten. Bis 5.000,- €. Bei Alkoholkonsum und Fahrerflucht bis 10000€ Zitieren http://www.abload.de/image.php?img=m5hirewb56.gifhttp://www.abload.de/image.php?img=m5hirewb56.gif Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
FZRatte Geschrieben: 31. Dezember 2009 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 31. Dezember 2009 In der Schadenfreiheitsklasse wird der der Versicherungsnehmer trotzdem steigen!!! Spreche da aus Eigener erfahrung, meine ersten beiden autos waren auf meine mutter zugelassen aber ich bin sie nur gefahren, hatte einen unfall mit fahrerflucht (bin aber später bei der Polizei gewesen, leider zu spät) und der schaden von damals um die 2,800€ durfte ich zahlen, allerdings wurden meine mutter trotzdem hoch gestuft. @DerTobi Beim HDI war für meine fahrerflucht damals aber auch ne höchstsumme von 5000€. Zitieren Apfelstrudel sind selbst für nichtschwimmer ungefährlich Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 31. Dezember 2009 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 31. Dezember 2009 In der Schadenfreiheitsklasse wird der der Versicherungsnehmer trotzdem steigen!!! Spreche da aus Eigener erfahrung, meine ersten beiden autos waren auf meine mutter zugelassen aber ich bin sie nur gefahren, hatte einen unfall mit fahrerflucht (bin aber später bei der Polizei gewesen, leider zu spät) und der schaden von damals um die 2,800€ durfte ich zahlen, allerdings wurden meine mutter trotzdem hoch gestuft. da hab ich gekündigt. hatte auch so nen fall. beim einparken nen anderes auto gestreift und nach hause gegangen (200m). unterwegs noch nen kumpel getroffen und wie wir da so quatschen kommt die rennleitung. das ich auf den weg zum telefon in meiner wohnung war hat die nicht interessiert. okay mein fehler. hab dann die strafe für die unfallflucht (mehrere 100DM) gezahlt und den schaden am gegnerischen fahrzeug. dann sollte ich trotzdem noch zwei stufen hochgestuft werden und hab dann aber (auf anraten meines anwaltes) die versicherung gewechselt. denen hab ich die geschichte erzählt und die ganzen belege vorgelegt und die haben mich dann mit meiner alten SF-klasse weiterversichert. Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
e30User Geschrieben: 31. Dezember 2009 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 31. Dezember 2009 Dem Versicherungsnehmer droht eigentlich nicht viel, außer bisschen Papierkram. Der Fahrer ist ja bekannt und gegen Ihn wird die Versicherung die Regreßansprüche richten. Bis 5.000,- €. Bei Alkoholkonsum und Fahrerflucht bis 10000€ ist mir neu, werd ich mal genauer in Erfahrung bringen. Klar wird der Versicherungsnehmer gestuft, wer sonst ? Zitieren Hallo e30User,du hast im Forum E30-Talk eine Verwarnung erhalten Grund:--------------Dauerhafte Sperre-------------- Bastelbert Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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