Rolf-Ka Geschrieben: 27. Dezember 2009 Autor #26 Meldung Teilen Geschrieben: 27. Dezember 2009 Ich habe gelesen das man für eine Youngtimer Versicherung eine Garage oder zumindest einen Carport zur Verfügung haben muß, einen Abstellplatz habe ich zwar, aber leider nicht überdacht GrußRolf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
318iCler Geschrieben: 27. Dezember 2009 #27 Meldung Teilen Geschrieben: 27. Dezember 2009 Ok, Youngtimer ist dabei wie definiert? Welche Versicherungen machen das? Unser Versicherungsfuzzi bietet das wohl nicht an. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
el-utz Geschrieben: 27. Dezember 2009 #28 Meldung Teilen Geschrieben: 27. Dezember 2009 Ok, Youngtimer ist dabei wie definiert? Ich kenne die Definition nur als Fahrzeug im Originalzustand. Wobei dieser Begriff leicht dehnbar ist. Gemeint ist dabei nicht unbedingt der Auslieferungszustand, sondern der Zustand, wie er bei BMW vom Band her hätte laufen können, ohne Zubehör aus dem freien Handel. Auch nachträgliche Tieferlegungen, Spoiler oder ähnliches passen in diesem Moment nicht dazu. Bei Zubehör aus dem freien Zubehörhandel muß nachgewiesen werden, daß dieses Zubehör bereits damals erhältlich gewesen ist, bzw. daß dieses Zubehör bereits damals an diesem Fahrzeug verwendet wurde. Zitieren Die Einen kennen mich und die Anderen können mich Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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