derAlex Geschrieben: 24. Oktober 2009 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Oktober 2009 Hallo Leute! ..ich weiß, das Thema wurde mehrmals behandelt, die Antworten aber völlig unterschiedlich...in den anderen freds wird geschrieben, dass Sitze mit einer Lehnenverstellung von mehr als 30° nicht eingetragen werden müssen, andere schreiben alle Sitze müssen eingetragen werden (außer ABE). ..und was prüft der Prüfer, wenn es kein Gutachten gibt? ..nur die Einbaupos. und die Gurtführung? ..kennt jemand die Wahrheit zu dem Thema. thanks & greetingsalex Zitieren Glaube nicht alles, was du denkst !!! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
hotrod Geschrieben: 24. Oktober 2009 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Oktober 2009 eligentlich gibt es seit mitte diesen jahres keine einzelabnahme mehr ohne gutachten! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Grafschafter-BMW Geschrieben: 24. Oktober 2009 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Oktober 2009 Das mit der Lehnenverstellung ist doch nur bei 2-Türern & Cabrios , oder ? Bei meinem ersten E30 lies sich der Fahrersitz nicht klappen , weil Er klemmte & der TÜV´er wollte Mich deswegen durchrasseln lassen ! War wie jetzt auch eine 2-Türige Limo. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
derAlex Geschrieben: 25. Oktober 2009 Autor #4 Meldung Teilen Geschrieben: 25. Oktober 2009 ..ich werd am Montag mal 'nen Herrn im Kittel belästigen.. greetingsalex Zitieren Glaube nicht alles, was du denkst !!! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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