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Rechtsfrage, Anwalt einschalten und klagen?!


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Hast Du Dich mal selbst gegoogelt? Nein? Wirst Dich wundern, was für Un- und Halbwahrheiten im www über Dich stehen, die in Wirklichkeit Dich überhaupt nicht meinen ...

 

Daraus folgt: Wer bekommt denn was von dem Lied mit? Wonach soll der ggf. daran (woran?) Interessierte suchen, was sind die Stichworte?

 

Und wenn es jemand zufällig findet: Diejenigen, die Dich kennen, wissen, ob an den Inhalten des Liedes was dran ist oder nicht.

 

Diejenigen, die Dich nicht kennen, werden das Lied nicht konkret mit Dir in Verbindung bringen können. Es gibt auf der Welt tausende Leute, die mit gelbe Autos rumfahren, 'ne Nase im Gesicht und rechts nur ein Ohr haben ...

 

Also könnte es Dir egal sein ...

 

Mit einer Klage hättest Du erst dann eine vage Aussicht auf Erfolg, wenn Du nachweisbar mitbekommst, dass sie das Stück jemandem vorspielt und dazu erklärt: Das ist derundder, und der ist so einer ...

 

Wenn Du aber unbedingt etwas tun möchtest und ihr zeigen willst, dass sie Dich aus der Ruhe bringen kann, dann geh zu einem Anwalt und lass ihn einen Brief mit der Aufforderung zur Unterlassung schreiben. In diesem Schreiben droht er bei Zuwiderhadlung eine entsprechende Klage an. Sowas kostet Dich weniger als die Selbstbeteiligung bei gleicher Aussicht auf Erfolg wie gleich die Kanone auf den Spatz zu richten.

 

Oder einfach offensiv umdrehen: Hey, da gibt es auf schwachsinn.org 'nen Song, der könnte glatt über mich sein, Mann, was hab' ich gelacht ...

Opas Gangnam Style ... :klug:
... seit 4390
Tagen wieder im E30 unterwegs!

 

Haftungsausschulz: Ich habe keine Ahnung vom E30, von anderen Autos oder von überhaupt irgendwas und beherrsche die gängige Verkehrssprache nicht. Die oben vorgefundene Aneinanderreihung' von Bachstuben, Zahlen und/oder Zeichen geschah überraschend zufällig und war nicht beabsichtigt. Das Lesen der Beiträge, Verstehen von Inhalten und/oder Enträtseln von Zusammenhängen sowie Befolgen vermuteter Ratschläge erfolgt auf eigene Geh/Fahr. Eventuelle Spuren von Substanz und/oder Sinn stellen keine Beratungsleistung dar, begrünen somit keine Haftung und sind ebenso unbeaufsichtigt, wie sie sowieso jeder Grunzlage entbehren. Keine Klebkraft ebenso für Folgeschädel, Schädel aus Nebenleistungen und/oder ausgemopfte Gnurpsverwuddelung. Es gilt absurdistanisches Recht, jegliche Anwendung verallgemeinernder Geschlechtsbedingungen ist von vornherein so zwerglos wie von hintenrum; von den Seiten ebenfalls. Nachdruck - auch ausgezogenerweise - nur mit ausgedrückter Geh- und Nehmigung des Uhrhebärs.

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habe jetz ein Beratungsgespärch beim Rechtsanwalt, die Versicherung wird mir schreiben, dann seh ich weiter

 

 

Es schlummert noch, bei Tag oder Nacht. So Groß und in Muskolöser Pracht. Doch Leute seid Gewarnt und voller Acht, bis bald dann das V8-Monster erwacht!

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Warum schreibt dir die Versicherung? Der Anwalt wird dich beraten und dann wird er an die Versicherung schreiben und die um Übernahme der Kosten bitten. Vermutlich wirst du aber einen Teil selbst bezahlen müssen.

Frage genau welche Kosten auf dich zukommen, sage was du bereit bist auszugeben. Unterschreibe die Vollmacht die dir der Anwalt geben wird NUR, wenn dir genau klar ist was er für dich tuen wird und was es kosten wird.

 

Christian

Egal, wie dicht du bist: Goethe war Dichter!

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Ich weiß jetzt schon was der Anwalt sagt......Klagen! So verdient er schließlich sein Geld, ob´s was bringt ist für ihn Nebensache.

 

Zur Sache fällt mir nur eins ein, solange Du nicht eindeutig als betreffende Person in dem Text zu erkennen bist, auch für außenstehende, hast Du vermutlich eher schlechte Karten.

 

[Heute 22:24] BMW-Evolution: Heute 21:12] maxxl: keeg pennt auf der couch,carogon aufen schreibtisch und evo hält die schreibtischlampe für die sonne

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Deswegen fragte ich ja, inwieweit er zu identifizieren ist. Und eine Unterlassungsaufforderung ist ja keine Klage, ebenso eine Schadensersatzforderung nicht. Sofern dann keine Reaktion kommt wird man wohl klagen können, müsssen.

Wenn man etwas tuen will bleibt eben nichts anderes. Das das Ganze auch noch Geld kostet ist natürlich totall unverschämt :D .

 

Christian

Egal, wie dicht du bist: Goethe war Dichter!

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  • 2 Wochen später...

ich bin ja Rechtschutzversichert, mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro...

und die sinds mir Wert das man der alten die Hölle heiß macht..

 

habe gestern mit dem Anwalt gesprochen, er war überrascht von dem Lied das man sowas so professionell machen kann, sagte selber das genug indizien dafür vorhanden sind das man mich darin eindeutig erkennt.. und wir machen was dagegen.

 

Die Polizei hat gestern noch eine Zeugin vernommen, ihr aber kaum noch Fragen gestellt da die Aussage eigentlich schon unnützig ist, da der Tatverhalt schon so klar ist...

 

 

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