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Rechtsfrage, Gehweg


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Moin,

 

ich bin gerade dabei (bis jetzt erfolglos) eine Antwort für folgenden Fall zu finden, der vielleicht auch für eine von uns interessant sein könnte.

 

Und zwar, es handelt sich um vermietete Garagen, vor denen befindet sich ein Bürgersteig, ca. 3 Meter. Dannach kommt noch eine Art geflasterte kurze Auffahrt. ca. ebenfalls 3 Meter lang. Diese ist relativ schräg. Durch die Nutzung, aber vorallem weil LKW hier ab und zu mal drauffahren, ist das Gepflasterte ganz schön kauptt gefahren. Tiefe Autos kommen da kaum noch hoch. (Serienfahrezuge meine ich aber...)

 

(Wenn Leute umziehen, oder so fahren dort auch die LKW einfach mal drauf usw. )

 

Also hat der Vermieter der Garagen bei der Stadt angefragt, ob sie eventuell für Reperaturen aufkommt, oder sie diese durchführen. (Für sowas gibt es ja die Stadtwerke, dachte ich...)

 

Der Brief zurück war einfach: Zum nächstmöglichen Termin sind sie (Vermieter) dazu verpflichtet den Gehweg neu zu pflastern.

 

Wie ich finde ein Unding, denn die Garagenmiete 35 Euro im Monat, plus sauberhalten des Gehweges, sowie Winterdienst ist schon sehr teuer, gerade in Relation zu den Mieteinnahmen. Außerdem sind die Schäden ja nicht durch die Vermietung entstanden und wenn doch, hat die Stadt gepfuscht, denn normale kleine PKW (Minicooper.... sag ich nur) würde eine gute Pflasterung nicht derart zerstören.

Desweiteren ist der Schaden mit größter Wahrscheinlichkeit weder durch den Vermieter, noch den Mieter entstanden.

Außerdem zahlt man ja auch Steuern, als Autofahrer (Mieter) und als Vermieter natürlich auch.

 

Selbstverständlich, wohnt man ende einer Straße und nur man selbst fährt hier über den Gehweg, würde man das ganze nachvollziehen können, wobei selbst hier.

 

Ich könnte mir vorstellen, dass gerade unter uns Autofans dieses "Problem" vielleicht einige Leute kennen und vielleicht hat ja jemand eine Lösung, oder eine Antwort. Denn jetzt auf eigene Kosten das ganze Pflaster hochzunehmen, festzustellen, dass zu wenig Sand drunter ist usw. und dann alles machen lassen würde die Mieteinnahmen von einigen Jahren "fressen".

 

Und falls es eine Lösung gibt, hilft es vielleicht auch anderen, die genau vor der Haustür fast unüberfahrbare öffentliche Verkehrswege nutzen müssen.

 

Oder vielleicht ist es auch einfach wirklich so... . Wobei ich mir das schwer vorstellen kann, dass jeder Eigentümer für kaputte Gehwege aufkommen muss, die irgendwer kaputt gemacht hat. Bei den Straßen ist es ja genau so.

 

Viele Grüße

 

Christian

Egal, wie dicht du bist: Goethe war Dichter!

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doch es ist so. und machen kannste da nix dagegen.

 

bei mir zwei strassen weiter haben se die komplette strasse und alle gehwege neu gemacht. die anwohner haben sich gefreut wie blöd.

 

bis der brief der gemeinde kam wo drinstand wieviel meter jedes haus breit ist und wieviel dann jeder anteilmässig zahlen muss.

am schlimmsten traf es die eckgrundstücke. die müssen für die breitseite UND die längsseite zahlen. obwohl sie von der längsseite kein möglichkeit haben aufs grundstück zu kommen.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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Das Ganze ist irgendwo auf jeweiliger kommunaler Ebene und unterschiedlich geregelt. Es soll nach wie vor Gemeinden geben, die alles bezahlen. Allerdings nicht mehr so viele ... 8-/. Von einem Bezirk in Berlin z.B. weiß ich, dass er erst seit 2005 die Anlieger für straßenbauliche Maßnahmen anteilig zur Kasse bittet.

 

Dass für öffentliche Wege der anliegende Eigentümer die Maßnahme durchführen und alles bezahlen soll, ist m.E. unüblich. Anteilig schon ...

Opas Gangnam Style ... :klug:
... seit 4396 
Tagen wieder im E30 unterwegs!

 

Haftungsausschulz: Ich habe keine Ahnung vom E30, von anderen Autos oder von überhaupt irgendwas und beherrsche die gängige Verkehrssprache nicht. Die oben vorgefundene Aneinanderreihung' von Bachstuben, Zahlen und/oder Zeichen geschah überraschend zufällig und war nicht beabsichtigt. Das Lesen der Beiträge, Verstehen von Inhalten und/oder Enträtseln von Zusammenhängen sowie Befolgen vermuteter Ratschläge erfolgt auf eigene Geh/Fahr. Eventuelle Spuren von Substanz und/oder Sinn stellen keine Beratungsleistung dar, begrünen somit keine Haftung und sind ebenso unbeaufsichtigt, wie sie sowieso jeder Grunzlage entbehren. Keine Klebkraft ebenso für Folgeschädel, Schädel aus Nebenleistungen und/oder ausgemopfte Gnurpsverwuddelung. Es gilt absurdistanisches Recht, jegliche Anwendung verallgemeinernder Geschlechtsbedingungen ist von vornherein so zwerglos wie von hintenrum; von den Seiten ebenfalls. Nachdruck - auch ausgezogenerweise - nur mit ausgedrückter Geh- und Nehmigung des Uhrhebärs.

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also wenn es der eigene gehweg ist dann ist das schon normal, wenns aber einer von der gemeinde ist würd ich da keinen finger krumm machen ( deswegen haben wir damals den teil von unserem grundstück an die gemeinde abgetreten, das die sich um den gehweg kümmern müssen ) passieren tut da aber auch nix :-D

 

und wenn da immer auf dem privaten platz LKW´s parken bleibt nur eine Möglichketi --- ABSPERREN----

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Hallo,

 

laut Grundbuchamt wurde das betreffende Stück vor Jahren an die Stadt verkauft.

 

Ich habe nochmal die Meinung eines ehm. Gem. Direktrors eingeholt. Dieser sagte:

"Zunächst unterscheidet man in zwei Kategorien: 1. öffentliche Flächen der Stadt 2. Private Flachen der Stadt."

 

Meist handelt es sich um öffentl. Flächen der Stadt. Hier ist es wie folgt:

 

Umlagefähig sind nur komplette Neubauten. Das heißt die Kosten können auf die Anwohner umgelegt werden, wenn etwas ganz neu gemacht wird. Das heißt, wenn die Straße komplett neu gestaltet wird, neue Blumenkästen, ein andere Straßen/ Gehwegbelag. (Dies ist wohl der Fall, wie Mathes ihn angesprochen hat.)

Anders verhält es sich bei "Schönheitsreperaturen, Ausbesserungen" usw. . Diese sind bei öffentlichen Flächen der Stadt NICHT umlagefähig, das bedeutet niemand muss etwas zahlen.

 

Generell kann die Stadt, egal ob es sich um eine öffentl., oder private Fläche dieser handelt den Eigentümer des angrenzenden Grundstückes nicht dazu verpflichten diese Art von Reperaturen eigenständig zu übernehmen.

Bei einer privaten Fläche der Stadt ist der Anwohner quasi "Mitnutzer". Quasi so, als würde man ein Stück der Auffahrt des Nachbarn mit benutzen, um auf sein Grundstück zu gelangen. Hier kann bei Schäden dann natürlich eine Umlage statt finden.

 

(Wie es sich jetzt bei einem Neubau verhält, weiß ich nicht mehr genau, konnte mir nicht alles merken :) )

 

Wichtig aber auch hier: Der Eigentümer kann nicht dazu verpflichtet werden selbst tätig zu werden. Das heißt selbst den Auftrag zu vergeben. Natürlich kann er dies tuen, denn die Stadt freut sich, wenn jemand selbst tätig wird.

 

Vielleicht kommt jemand mal in eine Ähnliche Situation, oder so und ihm ist etwas weiter geholfen damit.

Leider kann ich nicht für die Richtigkeit und Aktuallität garantieren, denn sowas kann sich ja auch mal ändern.

 

Viele Grüße

 

Christian

Egal, wie dicht du bist: Goethe war Dichter!

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Wenn ein Pflaster komplett runtergedrückt ist, ist das aber ein Neubau, da ist nix mehr mit reparieren...

Und der Tipp einen Stück des grundstückes an die Stadt abzutreten halte ich auch für sinnlos, denn die Stadt kann sowas auch einem anliegenden Grundstück zusprechen...

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Also das musste abgetreten werden, soweit ich weiß, denn eigentlich sollte die Straße bereiter gemacht werden. Ist sie aber nicht und so parken dort halt nun öfter mal LKW, weil die Straße eben recht schmal ist. Kann doch nicht sein, dass man erst die Fläche verkauft und dann später noch für Schäden aufkommen muss, dann hätte man es ja nicht verkaufen müssen.

 

Und wann ist es dann "reparieren" ?

 

Gruß

 

Christian

Egal, wie dicht du bist: Goethe war Dichter!

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