JoeCabi Geschrieben: 28. Februar 2009 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 28. Februar 2009 Sorry, ich habe diesmal eine Frage zum E24: Kann mir jemand sagen, ob die Alpina Felge KBA 41406 auf dem E24 mit 265/40 R17 gefahren werden kann? Falls ja, was ich tun muss damit alles im gesetzlichen Rahmen abläuft? Hintergrund: ich habe einen E24 Bj 1988 gekauft, der diese Felgen und Reifen hinten drauf hat, die aber im Schein nicht eingetragen sind. Viele Grüße Josef Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
jenad Geschrieben: 28. Februar 2009 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 28. Februar 2009 Die 9,5x17er mit 265er hinten gab es nur für E32 und E34 imho, die 17er für den E24 sind 8,5x17 rundum, wenn ich mich recht entsinne. Passen tut es aber- muß aber per Einzelabnahme eingetragen werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
JoeCabi Geschrieben: 1. März 2009 Autor #3 Meldung Teilen Geschrieben: 1. März 2009 Jenad vielen Dank, noch zwei Fragen: 1. Wie weit darf der Raddurchmesser abweichen? Meine 265/40 in Verbindung mit den 17er Alpinas haben einen Durchmesser von 64,38 cm. Die Durchmesser der verschiedenen zulässigen Kombinationen liegen zwischen 62,12 - 63,95 cm. Also eine maximale Abweichung von 3.6% und eine minimale von 0,7%. Ist das noch im Rahmen des möglichen? 2. Was brauche ich für die Einzelabnahme an Unterlagen? Josef Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
jenad Geschrieben: 1. März 2009 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 1. März 2009 Das Gutachten für die Felgen reicht als Grundlage aus. Traglast usw... reicht aus. Sollte kein Problem sein. Normalerweise geht es nicht nach Durchmesser, sondern Abrollumfang. Wo hast Du da Bedenken? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
crazy Geschrieben: 1. März 2009 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 1. März 2009 . Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
JoeCabi Geschrieben: 1. März 2009 Autor #6 Meldung Teilen Geschrieben: 1. März 2009 Ist das Gutachten für die Felgen mit der ABE abgedeckt, die ich von Alpina bekomme oder muss ich speziell nach einem Gutachten fragen? Bei der Reifen- Felgenkombination verunsichert mich nur, dass ich sie bisher nicht gesehen habe. Wenn der Durchmesser leicht größer als der Standard ist, wird natürlich auch der Abrollumfang größer an den prozentualen Abweichungen ändert sich nichts: Zulässige Kombinationen: 195,16 - 200,94 cm, meine Kombi: 202,25 cm, max. Abweichung 3,6%, min. 0,7%. Bin halt etwas planlos was die Besonderheiten einer Einzelabnahme betrifft. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
crazy Geschrieben: 1. März 2009 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 1. März 2009 . Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
JoeCabi Geschrieben: 1. März 2009 Autor #8 Meldung Teilen Geschrieben: 1. März 2009 OK, vielen Dank. Ich bin beruhigt. Jetzt ist nur noch die Frage, genügt die ABE oder brauche ich ein spezielles Gutachten. Falls ja, gibt es das ohne Probleme von Alpina? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
crazy Geschrieben: 1. März 2009 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 1. März 2009 . Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
JoeCabi Geschrieben: 1. März 2009 Autor #10 Meldung Teilen Geschrieben: 1. März 2009 Alles klar. Besten Dank für die Hilfe. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Empfohlene Beiträge
Deine Meinung
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.