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Reifenfreigabe (Tüv...)


SNUP
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Hallo,

 

ich benötige dringend eine Rad/ Reifenfreigabe, Problem ist folgendes:

 

15 Zoll Kreuzspeichenfelgen, ein 318i Cabrio, 205/ 50 Reifen. (Toyo Proxes)

 

Der Tüv verweigert die Plakette, denn die Reifen seinen nicht eintragbar.

 

Ich bin mir recht sicher, dass der Tüv einfach nur etwas finden wollte, warum auch immer. Schön wäre es jetzt, wenn ich irgendwie etwas schriftliches in der Hand hätte, wo eben drauf steht diese und jende Rad/ Reifenkombinationen sind zulässig.

Ich habe schon gegoogelt, aber nichts gefunden.

 

Weiteres kleines Problem: Ein kleines Lenkrad, mit ABE. Zwar soweit ok, aber hier sagt der Tüv, sobald das Auto keine serienmäßifen Reifen mehr hat, muss das Lenkrad nochmals abgenommen werden und einzeln eingetragen werden. Ist dem so?

 

Viele Grüße

 

Christian

Egal, wie dicht du bist: Goethe war Dichter!

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Also der Abrollumfang darf doch bis zu 7% kleiner sein?!

 

Im Falle von 205/50 beträgt der Unterschied -3,4%, also innerhalb der Tolleranz.

Da wirds kein Gutachten dafür geben, das ist einfache Mathematik.

 

Und zu dem Lenkrad:

 

Ja das stimmt, ne ABE fürs Lenkrad gilt nur mit der Serienbereifung. Also am besten eintragen lassen.

 

Gruß Jochen

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ich habe die 205/50 R15 eingetragen. ist in der toleranz und wird problemlos eingetragen.

 

Cirrusblaue Grüsse JJ

 

 

 

Suche Kabelbaum für Anhängerkupplung! E30 mit Check Control.
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Hallo,

 

@Mathes: Vielen Dank, aber ich denke die Kopie wird nicht helfen, der ist wohl Beratungsresistent.

 

Woher kommen die 7% mit dem Abrollumfang, bzw. irgendwo muss dies doch schwarz auf weiß stehen, das würde ja schonmal ein Argument sein, wo der Tüv Mensch einsehen muss, dass er falsch liegt.

 

Gruß

 

Christian

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Die 7% hab ich jetzt von den Reifenrechnern.

 

Schau dir aber mal folgende Gesetzesauszüge an:

 

§ 57 StVZO in Verbindung mit 75/443/EWG

 

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_57.php

http://www.vautec-nms.de/pdf/rili75_443_ewg.pdf

 

Bzw:

Lt. § 57 StVZO darf der Tachometer (ab einer Geschwindigkeit von 50km/h) maximal 7 % des Skalenendwertes mehr anzeigen. Eine Anzeige nach unten (Minderanzeige) ist nicht zulässig.

------------------------------ maximale Tachoanzeige

Skalenendwert ------- bei 50km/h ------ 80km/h ---------- 100km/h

180 ------------------- 62,2 ------------ 92,6 --------------112,6

220 ------------------- 65,4 ------------ 95,4 ------------ 115,4

240------------------- 66,8 ------------- 96,8 ------------ 116,8

ECE-R 39*------------- 59,0 ------------ 92,0 ------------ 114,0

 

* für Fahrzeuge, die EG-Richtlinien entsprechen, gilt die ECE-R 39. Hiernach errechnet sicht die max. Toleranz unabhängig vom Skalenendwert nach folgender Formel:

 

tatsächliche Geschwindigkeit

--------------------------------- + 4 km/h

10

Gruß Jochen

 

//Edit:

 

Es ist also immer auf die Tachoabweichung selbst bezogen. D.h. die Originalbereifung weicht auch schon von der angezeigten Geschwindigkeit ab, und gehört schon zu der Toleranz dazu. Also ist es falsch wenn man sagt, der Reifenumfang darf nicht größer sein, als Originalbereifung (wie immer behauptet wird). Das würde nur gelten, wenn der Tacho zu 100% stimmen würde.

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geh zu einem anderen tüv ..

gruß Markus

 

440 Pferde artgerecht zu bewegen ist was anderes als den Einkaufswagen zu den Kinderüberraschungen zu schieben. Actros MP3

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Jo würd ich auch machen aber darum gings ja nicht. :D

 

Gruß Jochen

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beim ADAC Tachoabweichung messen lassen, kostet nicht die Welt. Damit dann zum Tüv und es wird problemlos eingetragen. Habe es selbst mit 205/50R15 gemacht. Kopie von einem anderen Brief nutzt nichts, da jeder Tacho eine andere abweichung haben kann.

"There`s a straight six engine at the front, a manual gearbox in the middle and drive goes to the back - that`s page one, chapter one from the petrosexual handbook" - Jermey Clarkson

 

V8 und Vegetarier - meine CO2-Bilanz ist sauber !

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