e30er Geschrieben: 11. Februar 2004 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 11. Februar 2004 Hallo zusammen Ich hab mir vor einem Jahr einen BMW 325i Cabrio Baujahr 1990 gekauft. Der Wagen wurde zusammen mit den original BBS-Alufelgen vorgeführt. Später habe ich mir einen Satz Alpina-Alufelgen vorn 7x16" hinten 8x16" gekauft. Die Bereifung ist vorne 205/45 R16 und hinten 225/40 R16. Werde ich bei der nächsten Vorführung (in der Schweiz MFK genannt, in Deutschland heissts glaub ich TÜV) mit diesem Radsatz Probleme erhalten? Ist eine Eintragung nötig? Dank Euch für die Hilfe Gruss Philipp Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
totto Geschrieben: 11. Februar 2004 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 11. Februar 2004 in D musst du sie jedenfalls eintagen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Prosi Geschrieben: 11. Februar 2004 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 11. Februar 2004 Wenns die gleich Felgengröße ist und auch die Reifen im Fahrzeugschein stehen dann nicht.Sonnst auf jeden Fall in D.Wegen Tachogenauigkeit, schleifen im Radkasten, Abstand zum Stoßdämpfer, volle Lenkfähigkeit, u.s.w, u.s.w. Zitieren http://web3.bklaus1.vps.netdepot.info/E30.jpg Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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