Hammi.Bogart Geschrieben: 27. August 2008 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 27. August 2008 Hallo zusammen,kann mir jemand sagen, ob es erlaubt ist hinten 205/55 und vorne 205/50 zu fahren? Danke im VorausHammi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
sflick Geschrieben: 27. August 2008 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 27. August 2008 Nach meinem Wissen ist es nicht erlaubt.Ich durfte nur die Radreifenkombi: VA: 205/50 R15 und HA: 225/50 R15 fahren Am einfachsten ist aber, wenn du dich mit deinem Tüffer in verbindung setzt. LG SAM Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
e30User Geschrieben: 27. August 2008 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 27. August 2008 Wichtig ist, hat das Fahrzeug ABS ? Bei den ABS Modellen ist man etwas eingeschränkter, was die Reifenwahl angeht. Zitieren Hallo e30User,du hast im Forum E30-Talk eine Verwarnung erhalten Grund:--------------Dauerhafte Sperre-------------- Bastelbert Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Hammi.Bogart Geschrieben: 27. August 2008 Autor #4 Meldung Teilen Geschrieben: 27. August 2008 Nö, kein ABS an Bord.Mir ist klar, dass die Felgen für die Reifengrößen ABE haben müssen. Unklar ist wie gesagt, ob vorne 50er und hinten 55er Querschnitte verwendet werden dürfen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
e30User Geschrieben: 27. August 2008 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 27. August 2008 Ohne ABS seh ich da kein Problem. Reifenumfang muss stimmen, sonst Tachoabgleichung. Max. Abweichung ist 10%.Gibt eine Internetseite wo man das ausrechnen kann. Zitieren Hallo e30User,du hast im Forum E30-Talk eine Verwarnung erhalten Grund:--------------Dauerhafte Sperre-------------- Bastelbert Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Enthes Geschrieben: 28. August 2008 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 28. August 2008 Musst Du eintragen lassen, ich hab ABS war aber kein Problem für den Tüv Menschen. Gruß Zitieren http://images.spritmonitor.de/148845.png Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Enthes Geschrieben: 28. August 2008 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 28. August 2008 @ e30user Mein Stand war das der Tacho max. 3% abweichen darf . Gruß Zitieren http://images.spritmonitor.de/148845.png Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
e30User Geschrieben: 28. August 2008 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 28. August 2008 @ e30user Mein Stand war das der Tacho max. 3% abweichen darf . Gruß STVZO §57 Der Anzeigebereich muss mindestens die durch die Bauart bestimmteHöchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs enthalten.(2) Die Anzeige der in Absatz 1 genannten Geräte darf vom Sollwert abweichen1. bei Geschwindigkeitsmessern in den letzten beiden Dritteln des Anzeigebereichs – jedochmindestens von der 50 km/h-Anzeige ab, wenn die letzten beiden Drittel des Anzeigebereichsoberhalb der 50 km/h-Anzeige liegen – 0 bis plus 7 vom Hundert desSkalenendwerts; bei Geschwindigkeiten von 20 km/h und darüber darf die Anzeige denSollwert nicht unterschreiten, (3) Das Geschwindigkeitsmessgerät darf mit einem Wegstreckenzählerverbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt.Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlichzurückgelegten Wegstrecke 6 4 vom Hundert abweichen. Herstellervorschrift ist bei aktuellen Fahrzeugen mit ABS/ESP 3%. Zitieren Hallo e30User,du hast im Forum E30-Talk eine Verwarnung erhalten Grund:--------------Dauerhafte Sperre-------------- Bastelbert Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Enthes Geschrieben: 28. August 2008 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 28. August 2008 OK Typisch Gesetzestext Zitieren http://images.spritmonitor.de/148845.png Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Empfohlene Beiträge
Deine Meinung
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.