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unterschiedliche Reifengröße Achsengleich möglich?


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Nach meinem Wissen ist es nicht erlaubt.

Ich durfte nur die Radreifenkombi: VA: 205/50 R15 und HA: 225/50 R15 fahren

 

Am einfachsten ist aber, wenn du dich mit deinem Tüffer in verbindung setzt.

 

LG SAM

Wichtig ist, hat das Fahrzeug ABS ?

 

Bei den ABS Modellen ist man etwas eingeschränkter, was die Reifenwahl angeht.

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Bastelbert

 

Nö, kein ABS an Bord.

Mir ist klar, dass die Felgen für die Reifengrößen ABE haben müssen. Unklar ist wie gesagt, ob vorne 50er und hinten 55er Querschnitte verwendet werden dürfen?

Ohne ABS seh ich da kein Problem.

 

Reifenumfang muss stimmen, sonst Tachoabgleichung. Max. Abweichung ist 10%.

Gibt eine Internetseite wo man das ausrechnen kann.

Hallo e30User,

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Bastelbert

 

Musst Du eintragen lassen, ich hab ABS war aber kein Problem für den Tüv Menschen.

 

Gruß

@ e30user

 

Mein Stand war das der Tacho max. 3% abweichen darf :klug:.

 

Gruß

@ e30user

 

Mein Stand war das der Tacho max. 3% abweichen darf :klug:.

 

Gruß

 

 

STVZO §57

 

Der Anzeigebereich muss mindestens die durch die Bauart bestimmte

Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs enthalten.

(2) Die Anzeige der in Absatz 1 genannten Geräte darf vom Sollwert abweichen

1. bei Geschwindigkeitsmessern in den letzten beiden Dritteln des Anzeigebereichs – jedoch

mindestens von der 50 km/h-Anzeige ab, wenn die letzten beiden Drittel des Anzeigebereichs

oberhalb der 50 km/h-Anzeige liegen – 0 bis plus 7 vom Hundert des

Skalenendwerts; bei Geschwindigkeiten von 20 km/h und darüber darf die Anzeige den

Sollwert nicht unterschreiten,

 

(3) Das Geschwindigkeitsmessgerät darf mit einem Wegstreckenzähler

verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt.

Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich

zurückgelegten Wegstrecke 6 4 vom Hundert abweichen.

 

 

Herstellervorschrift ist bei aktuellen Fahrzeugen mit ABS/ESP 3%.

Hallo e30User,

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Bastelbert

 

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