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nummernschild verfrachtung?!


nordstern_318iT
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selam!

 

noch ne bekloppte frage...*gg*

 

ich möchte bei meinem touring vorne und hinten die kennzeichen anders anbringen..

 

kann ich sie überall anbringen (linke seite vonner stoßstange, oder rechts)

was muß ich beachten?!mindesthöhe vom boden?

hinten muß ja ausreichend beleuchtet sein(kerze tut es auch)..aber was ist da noch zu beachten?!kennzeichen als hitzeschutzblech (ggg)?höhe?

 

 

gruß ibi

...FUCK ME....I´m Famous!!!!

 

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nordstern:"...guck ma....der fährt mit ohne scheinwerfer an..."

 

 

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"Das ist so, das weil das Licht sich so ausbreiten tut!"

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Anbringung

 

Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen; bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein.

 

Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49 a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein.

 

Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein.

 

Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen.

 

Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern.

 

Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein.

 

Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.

 

 

Beleuchtung

 

Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die das ganze Kennzeichen bei Fahrzeugen der Gattung a der Anlage V auf 20 m, bei Fahrzeugen der Gattungen b, c und d dieser Anlage auf 25 m - bei reflektierenden Kennzeichen auf 20 m - lesbar macht.

 

Bei Kleinkrafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und maschinell angetriebenen Krankenfahrstühlen, die ein amtliches Kennzeichen führen, ist eine Einrichtung zur Beleuchtung des Kennzeichens zulässig, jedoch nicht erforderlich.

 

Die Beleuchtungseinrichtung darf kein Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen.

 

 

soviel zum offiziellen teil, aud deutsch heisst das:

- wo? hinten eins, vorne eins, wo is rille

- höhe? siehe oben, min. 20cm (vorn) bzw 30cm (hi.) überm boden, max. 1,2m (hi.) der winkel muss passen, also halbwegs gerade dranpappen

- licht? naja, nicht blendende funzel ran, feddisch.

2002-2004: '88 318i / NFL 4t / zinnoberrot || 2003-2005: '87 318i / VFL 2t / alpinweis
2004-2006: '87 318i / NFL 4t / burgundrot || 2005-2009: '93 318i / Touring / lagunengrün
Aug. 2014: '90 318i / Touring / lagunengrün ("Mietwagenersatz")

T.E.Photography // @Website // @Facebook

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