Magie2304 Geschrieben: 30. Mai 2007 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 30. Mai 2007 Hab jetzt auch einen solchen Ausweis und wollte mal horchen obs hier auch Leute gibt, die einen haben und Begünstigungen in Anspruch nehmen. z.B. Sondertarif bei Telekom-Anschlüssen (DSL+Telefon) usw... Hab jetzt ne dicke Lektüre mitbekommen und muss mir das bei Gelegenheit mal durchlesen. Aber im Vorfeld wollt ich mal hier fragen - hoffe das ist keinem zu intim. Soll ja auch Leute geben die nicht möchten das andere davon erfahren. Das wichtigste für mich ist: Inwieweit kann man damit Studiengebühren sparen? Hat das vll einer von hier? Zitieren FSK 12 heißt: der Held kriegt das MädchenFSK 16 heißt: der Böse kriegt das MädchenFSK 18 heißt: alle kriegen das Mädchen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Spooky-Ela 318i Geschrieben: 30. Mai 2007 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 30. Mai 2007 Hi Magie, das mit den Vergünstigungen kommt auf die Prozente und die Buchstaben an.Soweit ich informiert bin kannst Du ab 50% einen Antrag auf Befreiung der Studiengebühren stellen. Was Du sonst noch für Befreiungen beantragen kannst hängt halt immer von den Prozenten ab und ob Du einen Buchstaben eingetragen hast.Wir haben damals einfach beim Versorgungsamt nach gefragt, oder mal bei der Diakonie fragen, die können Dir genau sagen was Du mit dem Schein machen kannst und was nicht. Greez Ela Zitieren Klein, Dick, Sexy *fg* Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen,der muß auch mit jedem Arsch klar kommen!!!!! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
BeamerBabeE30E34 Geschrieben: 4. Juni 2007 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 4. Juni 2007 *händereib* Muss doch noch mal mit meinem Psychodoc reden, ob ich mit meinem ADHS auch auf 51% kommen könnte :) Zwei kenne ich schon, die das haben.... /BB, vergesslich wie eine 90jährige und unkonzentriert wie eine 7jährige.... Zitieren http://img230.imageshack.us/img230/8092/userbar78154jq3.gif Suche: Laderaumwanne/matte Touring Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
touringpeter Geschrieben: 5. Juni 2007 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 5. Juni 2007 Also mit den Begünstigungen ist das so eine Sache. Sondertarife für Telefon, Internet und TV (GEZ-Befreiung) gibt es nur mit einem Behinderungsgrad von 100% und den Buchstaben für Blind und/oder Taub im Ausweis. Normalbehinderte, z.Bsp. Ich mit 60% erhalten einen Steuerfreibetrag und eine Woche mehr Urlaub, das gesetzlich so festgelegt. Schau noch mal in Deine Broschüre die Du mit Deinem Ausweis erhalten hast. Andere Begünstigungen, wie Z.B. ermäßigter Eintritt in Schwimmbädern oder Zoo's, Konzerten, Erlebnisbäder (Wonnemar etc.) Donau-oder Rheinschifffahrt usw. rechnen sich nur wenn man allein ist. Beispiel : Famiele 4 Personen 2 Erw. 2 Kids Fahrt von Kehlheim bis Weltenburger Kloster und zurück ist die Famielenkarte günstiger. Ich hoffe ein wenig Licht ins Dunkel gebracht zu haben. Zitieren GrussTouringpeter Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Edreisig Geschrieben: 5. Juni 2007 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 5. Juni 2007 Also mit den Begünstigungen ist das so eine Sache. Sondertarife für Telefon, Internet und TV (GEZ-Befreiung) gibt es nur mit einem Behinderungsgrad von 100% und den Buchstaben für Blind und/oder Taub im Ausweis. Normalbehinderte, z.Bsp. Ich mit 60% erhalten einen Steuerfreibetrag und eine Woche mehr Urlaub, das gesetzlich so festgelegt. Schau noch mal in Deine Broschüre die Du mit Deinem Ausweis erhalten hast. Andere Begünstigungen, wie Z.B. ermäßigter Eintritt in Schwimmbädern oder Zoo's, Konzerten, Erlebnisbäder (Wonnemar etc.) Donau-oder Rheinschifffahrt usw. rechnen sich nur wenn man allein ist. Beispiel : Famiele 4 Personen 2 Erw. 2 Kids Fahrt von Kehlheim bis Weltenburger Kloster und zurück ist die Famielenkarte günstiger. Ich hoffe ein wenig Licht ins Dunkel gebracht zu haben. Ich hab 50% (RF) hab nen Sozialtarif fürs Telefon und zahl keine GEZ die Woche Urlaub hab ich natürlich auch Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Magie2304 Geschrieben: 5. Juni 2007 Autor #6 Meldung Teilen Geschrieben: 5. Juni 2007 Ich hab 50% (RF) hab nen Sozialtarif fürs Telefon und zahl keine GEZ die Woche Urlaub hab ich natürlich auch Nur Telefon oder auch Internet? Zitieren FSK 12 heißt: der Held kriegt das MädchenFSK 16 heißt: der Böse kriegt das MädchenFSK 18 heißt: alle kriegen das Mädchen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
touringpeter Geschrieben: 5. Juni 2007 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 5. Juni 2007 @edreissig Wofür steht (RF)? Das sind dann wohl die sogenannten extra Kennzeichen zusätzlich zum Behinderungsgrad . Tja ich habe nur meine 60% und sonst nix. So und jetzt mach ich Feierabend und fahr nach Hause. Zitieren GrussTouringpeter Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Spooky-Ela 318i Geschrieben: 5. Juni 2007 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 5. Juni 2007 Ja das ist ja das blöde, mein Männe hat 70%, aber ohne Buchstabe ist ausser Steuer und Sonderurlaub nicht viel drin. Zitieren Klein, Dick, Sexy *fg* Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen,der muß auch mit jedem Arsch klar kommen!!!!! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Spooky-Ela 318i Geschrieben: 5. Juni 2007 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 5. Juni 2007 Hihi zu schnell gedrückt. RF – Rundfunkgebührenbefreiung Mit diesem Merkzeichen kann die Rundfunkgebührenbefreiung erteilt werden. Es wird vorausgesetzt, dass die Behinderung mindestens einen GdB von 80 ausmacht. Das ist gegeben bei behinderten Menschen mit Bewegungsstörungen (auch durch innere Leiden), die selbst mit Hilfe von Begleitpersonen oder technischen Hilfsmitteln öffentliche Veranstaltungen nicht besuchen können behinderten Menschen, die durch die Behinderung auf ihre Umgebung unzumutbar abstoßend und störend wirken behinderten Menschen mit ansteckender Lungentuberkulose (nicht nur vorrübergehend ansteckend) geistig oder seelisch behinderten Personen, wenn die Befürchtung besteht, dass durch Unruhe, Sprechen oder das Verhalten durch die betreffende Person Veranstaltungen gestört werden können Die behinderten Menschen müssen allgemein von öffentlichen Veranstaltungen ausgeschlossen sein. Bei blinden oder wesentlich sehbehinderten (GdB mind. 60) Personen, sowie bei gehörlosen Personen und bei Personen mit einer hochgradigen Hörbehinderung (GdB mind. 50), wird das Merkzeichen auch ohne die vorgenannten Vorraussetzungen gegeben. Zitieren Klein, Dick, Sexy *fg* Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen,der muß auch mit jedem Arsch klar kommen!!!!! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Edreisig Geschrieben: 5. Juni 2007 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 5. Juni 2007 hab mal bissl gegoogelthttp://www.verwaltung.uni-hamburg.de/vp-1/3/33/MerkblattGeb.pdf bei Google findet man da recht viele infos Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Empfohlene Beiträge
Deine Meinung
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.