e30User Geschrieben: 21. Mai 2007 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 21. Mai 2007 Hallo, Ich nenne seit neustem einen PDA mein eigen, auf diesem ist TomTom6 drauf und auch die aktuellen Blitzer OVI's. Was sagt der Gesetzgeber dazu ? Ich habe folgenden Text gefunden :Rechtshinweise für Deutschland: Die die 35. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (35. ÄndVStVR), veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 71, Seite 3783 von 2001 folgende Regelung: In § 23 StVO ist nach Absatz 1a folgender Absatz (1b) neu eingefügt worden: Zitat: Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwahungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). Zitat Ende Im Bußgeldkatalog vom 13.11.2001 (BGBl. I S. 3033) wurde folgender Erlaß unter Nummer 109a eingefügt: Zitat: 109a: Als Kfz-Führer ein technisches Gerät betrieben oder betriebsbereit mitgeführt, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören - §§ 23 Abs. 1b, 49 Abs. 1 Nr. 22 - 75 Euro. Zitat Ende Durch Änderung der Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung wurde unter Nummer 4.10 derselbe Text hinzugefügt, was bedeuteten würde, daß gleichzeitig 4 Punkte in Flensburg eingetragen werden Ist es wirklich verboten diese OVI's zu verwenden ?Im Radio werden doch auch Blitzer durchgesagt.Wo liegt der Unterschied ob ich die Blitzer im TomTom eintrage oder mir in eine normale Straßenkarte einzeichne (was ja wohl nicht verboten sein kann) ?!In der Schweiz scheint es schon soweit zu gehen, das die Rennleitung die Geräte mit installierten OVI's einkassieren und ZERSTÖREN darf.Wenn einer von den Grünen Männchen meinen PDA anpackt, gibts Bullen-Steak zum Abendessen ! Zitieren Hallo e30User,du hast im Forum E30-Talk eine Verwarnung erhalten Grund:--------------Dauerhafte Sperre-------------- Bastelbert Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
RazerUnit Geschrieben: 22. Mai 2007 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 22. Mai 2007 wenn du dann bald (wieder) mit dem Fahrrad unterwegs bist kann dir das egal sein :P Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Highlander Geschrieben: 22. Mai 2007 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 22. Mai 2007 Es ist definitief verboten, gab es wohl vor kurzem auch ein Urteil zu. Zitieren nen schönen Gruß vom Highlander http://www.highlanders-world.de/banner/webtopbannerklein.jpg Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
codierpaste Geschrieben: 22. Mai 2007 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 22. Mai 2007 Und wie wollen Sie es feststellen? Gar nicht! Ein Polizist, darf den Wageninhalt nur in Augenschein nehmen. D.h. Tür auf reinschauen, Kofferraum auf und reinschauen. Mehr nicht Er darf dich ohne ein Verdachtsmoment nicht auffordern den Kofferraum leer zu räumen oder z.B. den Koffer auf dem Beifahrersitz zu öffnen und schon gar nicht am PDA / Navi rumfingern, dafür brauch er einen Durchsuchungsbeschluss, es sei denn das Navi quakt gerade rum, dass in 100m ein Starenkasten ist. Zitieren Viele Grüße, Henning E39 520d Touring http://www.spritmonitor.de/image_105005_5.png E30 325i Cabrio http://www.spritmonitor.de/image_115489_5.png Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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