335 e30 Geschrieben: 22. Februar 2007 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 22. Februar 2007 Hallo e30 Freunde eines Tages war ich mit einem e30 auf einer Straße die eine Bergkuppe hat also fuhr ich sie hoch als ich ein Polo mit tempo 40 vor mir gesehen habe überholte ich es hab dabei leider nicht darauf geachtet das mann dort nicht überholen darf gegenverkehr keins später an der ampel wollte ich rechts abbiegen und der polo Links. Wir standen nun an der Ampel ich guckte die polo fahrerin an sie zeigte mir den stinkefinger und der beifahrer lachte nur dof haben uns gegenseitig beleidigt. 2 Wochen später steht der Oberkommissar bei mir vor der Tür und befragt mich was passiert ist.Hab Ihm die geschichte erzählt hatte auch ein zeugen dabei der alles bestätigte.Nach 3 monaten habe ich ein Brief erhalten wo steht Das der Fall erledigt worden wäre aber es kommt eine Geldstrafe vom Ordnungsamt noch auf mich zu. Nachdem ich den Brief vom Ordnungsamt hatte glaubte ich meinen Augen nicht. 1. Gefährdung des Straßenverkehrs2 Überholverbot misachtet3. Gefährdung anderer entgegenkommender fahrzeuge keine (Zeugen) 140€ geldstrafe und 1 Monat Fahrverbot Brauche eure hilfe was kann ich machen brauche rat. Einspruch habe ich schon eingelegt und ich denke die Polo fahrerin macht es aus rache , da wir uns beleidigt haben. Ich habe auch der POLIZEI GESAGT DAS ICH DA ÜBERHOLT HABE ABER DAS ICH FREIE SICHT HATTE DA WAR KEIN AUTO:rauchen: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 22. Februar 2007 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 22. Februar 2007 da hat die polo-fahrerin überhaupt nix mit zu tun. da du sie und sie dich beleidigt habt is das verfahren eingestellt wurden. da du aber gegenüber dem polizisten zugegeben hast das du dort überholt hast musst du jetzt zahlen. ob du willst oder nicht! überholverbot ist überholverbot und auch wenn dir nix entgegenkommt darfst du dort nicht überholen. wobei ich mich frag wie du das sehn kontest das dir keiner entgegenkommt? und der spruch von wegen "gefährdung des strassenverkehrs" kann man dir immer anhängen. weil nur von einem geparkten auto geht keine gefahr aus. Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
335 e30 Geschrieben: 22. Februar 2007 Autor #3 Meldung Teilen Geschrieben: 22. Februar 2007 Danke erst einmal für deine Nachricht ich konnte es sehen da es eine sehr lange strecke die zur kuppe führt sher lang aber was ich nicht verstehen wegen überholen 1 Monat fahrverbot?? Das geld würde ich bezahlen.Ich brauche mein schein für dei Arbeit Bus und bahn gibt es erst in 10km von meiner wohnung aus muss um 5 anfagen mfg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
335 e30 Geschrieben: 22. Februar 2007 Autor #4 Meldung Teilen Geschrieben: 22. Februar 2007 was kann mann machen anwalt hab ich ne chance Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 22. Februar 2007 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 22. Februar 2007 wenn du rechtschutzversichert bist würd ichs übern anwalt probieren. rechne aber mit einer verdreifachung der strafe wenn dir das fahrverbot erlassen wird. naja selbst wenn der weg bis zur kuppe noch lang war und der polo nur 40 gefahren ist (was dann nen relativ kurzen überholweg bedeutet) überholverbot ist überholverbot. ich hab nen bekannten verloren weil auch einer auf seiner seite über ne kuppe geschossen kam. frontalchrash mit 3 toten! Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
lallalla Geschrieben: 23. Februar 2007 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Februar 2007 Naja, so einfach is das nicht. Überholverbot missachtet ist klar. Das haste ja auch zugegeben. Die anderen 2 Punkte sind strittig. Gegen Punkt 1 und 3 würde ich auf jeden Fall vorgehen... Zitieren Biete: Lagerräumung, siehe http://e30-talk.com/vbclassified.php?do=ad&id=7298 und http://www.ebay.de/sch/lallalla/m.html?item=270852699227&sspagename=STRK%3AMESELX%3AIT&_trksid=p3984.m1555.l2649&_trksid=p4340.l2562 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
codierpaste Geschrieben: 23. Februar 2007 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Februar 2007 Ganz klar: Widerspruch! Die Punkte 1 und 3 sind totaler Schwachsinn! Wenn Du keinen Gegenverkehr hattest und du nicht mit Milimeterabstand am Polo vorbei gezogen bist, sind die beiden Punkte komplett hinfällig!Steht irgendetwas im Schreiben dazu, wenn oder was Du gefährdet haben sollst? BTW: Hat die Polizei irgendwelche gefühlten Angaben zu der Geschwindigkeit des Polos? Zitieren Viele Grüße, Henning E39 520d Touring http://www.spritmonitor.de/image_105005_5.png E30 325i Cabrio http://www.spritmonitor.de/image_115489_5.png Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
335 e30 Geschrieben: 24. Februar 2007 Autor #8 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Februar 2007 Moin hatte genug sicherheitsabstand zu dem Polo und es war kein gegenverkehr auf der Fahrbahn der plizeibeamter sagt es interessiert Ihn nicht wie schnell ´der Polo gefahren ist und das er der Fahrerin im Polo glaubt da sie den eindruck macht. Er geht nach einen Schehme unzar war er bei mir zuhause und hat sich mein auto inzpiziert und gesagt Tiefer breiter auch noch Bmw ist KLAR ALSO EIN RICHTIGES ******OCH.Warte jetzt ab und muss wohl nen Rechtsanwalt einschalten danke für eure Hilfe ich kann mich auf dieses Forum verlassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
318is-power Geschrieben: 24. Februar 2007 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Februar 2007 wenn du irgendwie nachweisen kannst, das dein job auf der kippe steht, wenn du fahrverbot bekommst, dann können die dir laut neuem gesetz kein fahrverbot erlassen!!!!!! siehe auch hier: http://e30-talk.com/talk-show/t-kein-fahrverbot-bei-drohender-kundigung-28579.html/?highlight=fahrverbot[url=http://e30-talk.com/talk-show/t-kein-fahrverbot-bei-drohender-kundigung-28579.html/?highlight=fahrverbot][/url] Zitieren Lege dich nie mit einem Idioten an, er zieht dich auf seinem Niveau hinunter und schlägt dich mit seiner Erfahrung Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
discordian Geschrieben: 24. Februar 2007 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Februar 2007 wenn du irgendwie nachweisen kannst, das dein job auf der kippe steht, wenn du fahrverbot bekommst, dann können die dir laut neuem gesetz kein fahrverbot erlassen!!!!!! Interessant - Hast Du eine Quelle dazu? Zitieren Gruß, Max Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
318is-power Geschrieben: 24. Februar 2007 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Februar 2007 ja, hier:http://e30-talk.com/talk-show/t-kein-fahrverbot-bei-drohender-kundigung-28579.html/?highlight=fahrverbot Zitieren Lege dich nie mit einem Idioten an, er zieht dich auf seinem Niveau hinunter und schlägt dich mit seiner Erfahrung Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
discordian Geschrieben: 24. Februar 2007 #12 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Februar 2007 http://www.juraforum.de/jura/service/article/f/114/id/131471/ ... ist allerdings kein Gesetz, sondern eine Einzelfallentscheidung des AG Wunsiedel, die in zweiter Instanz vom OLG Bamberg bestätigt wurde - und "irgendwie nachweisen" reicht nicht: "Da der betroffene Autofahrer bei Verlust seines Führerscheins mit der Kündigung seines Arbeitsverhältnisses rechnen musste, stelle dieser Umstand eine erhebliche, eine Ausnahme rechtfertigende Härte für ihn dar. In diesem speziellen Fall hatte das Amtsgericht bereits eine umfassende Beweisaufnahme erhoben, die diese Folgen bestätigte." Wie heißt es so schön: "Vor Gericht und auf hoher See ist man nur noch in Gottes Hand" Zitieren Gruß, Max Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
heppinger Geschrieben: 24. Februar 2007 #13 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Februar 2007 Moin! 1) Nachdem Du den kompletten Sachverhalt gegenüber einem Polizeibeamten schon zugegeben hast, würde ich mir das Geld für den Anwalt sparen. Zusammen mit der Zeugenaussage der Polofahrerin und der Aussage des Beifahrers hast Du wohl keine Chance...! Denn diese Beiden Personen werden auch den kompletten Sachverhalt erzählt haben und nicht nur die Sache mit der "Beleidigung"!! 2) Teile mir mal bitte den genauen Tatvorwurf aus dem Anschreiben mit! Grußheppinger Zitieren Beschleunigung ist, wenn die Tränen der Ergriffenheit waagrecht zum Ohr hin abfliessen (Walter Röhrl) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Frank Geschrieben: 27. Februar 2007 #14 Meldung Teilen Geschrieben: 27. Februar 2007 Entscheident ist immer nur das,was konkret bewiesen werden kann.Grundsätzlich gegenüber Amtspersonen keine Aussage machen.Dann bliebe noch der Zeugenbeweis übrig und der ist immer der schwächste möglicher Beweise.Das siehst Du auch daran,daß mit der Beleidigung nichts gekommen ist.Ein Anwalt könnte jetzt eher nützlich sein, als schaden,denn nur der kann konkret Akteneinsicht beantragen und sehen was wirklich konkret bewiesen werden kann.Und Du hälst in Zukunft grundsätzlich Deine Klappe gegenüber Amtspersonen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
335 e30 Geschrieben: 28. Februar 2007 Autor #15 Meldung Teilen Geschrieben: 28. Februar 2007 Ok danke für dein Tip Frank klappe halten ist gut Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
318is-power Geschrieben: 28. Februar 2007 #16 Meldung Teilen Geschrieben: 28. Februar 2007 diese erfahnrung habe ich leider auch machen müssen.... einfach die klappe vor beamten halten, nichts sagen ist besser als alles andere.... nun zahle auch erstmal die nächsten 4jahre jeden monat ab..... nur weil ich meine dumme klappe net halten konnte, obwohl ich ausdrücklich darauf hingewiesen worden bin, dass ich das recht habe zu schweigen und alles was ich sage kann und wir gegen mich verwendet werden....... ist auch so gekommen....mein dummes maul gegen mich verwendet worden, ohne dass es zeugen gab.. ehlrichkeit zahlt am längsten8-/ Zitieren Lege dich nie mit einem Idioten an, er zieht dich auf seinem Niveau hinunter und schlägt dich mit seiner Erfahrung Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
cabbiman Geschrieben: 28. Februar 2007 #17 Meldung Teilen Geschrieben: 28. Februar 2007 da gehts zwar um wohnungsdurchsuchungen wegen emule und co... aber der konsens ist trotzdem gut... lohnt sich anzusehen:http://video.google.de/videoplay?docid=-1550832407257277331 gruß cabbiman Zitieren das leben ist zu kurz um (immer) geschlossen zu fahren lieber nen freund verloren als nen spruch verschenkt Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
318is-power Geschrieben: 1. März 2007 #18 Meldung Teilen Geschrieben: 1. März 2007 da gehts zwar um wohnungsdurchsuchungen wegen emule und co... aber der konsens ist trotzdem gut... lohnt sich anzusehen:http://video.google.de/videoplay?docid=-1550832407257277331 gruß cabbiman gibs das auch zum download auf die platte??? Zitieren Lege dich nie mit einem Idioten an, er zieht dich auf seinem Niveau hinunter und schlägt dich mit seiner Erfahrung Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Cabrio-Sigi Geschrieben: 14. März 2007 #19 Meldung Teilen Geschrieben: 14. März 2007 1. Anwalt einschalten2. der nimmt Akteneinsicht3.und begründet dann den Einspruch.4. Wenn dem Einspruch abgeholfen wird, ist die Sache erledigt5. Ansonsten gibt´s ne Verhandlung wegen der Überholverbotssache Zitieren Auf den Inhalt dieses Beitrags gebe ich weder Garantie noch Gewährleistung. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
98Olli Geschrieben: 15. März 2007 #20 Meldung Teilen Geschrieben: 15. März 2007 Anwalt kann nicht schaden, wenn du RS hast. Aber: Du hast eine Aussage gegenüber einem Beamten getätigt. Darin hast du zugegeben, überholt zu haben.Somit ist dieser Punkt unstrittig. Und somit ging von dir eine Gefährdung aus, also auch unstrittig.Und eine Gefährdung des entgegenkommenden Vekehrs ist auch unstrittig, durch die Tatsache, dass es Überholverbot war. Also ein Gefahrenort. Überholst du, gehst du das theoretische Risiko ein, einen Entgegenkommenden auf jeden Fall zu gefährden.Also: Unstrittig. Einzig: Ich kenne nicht die Strafen dafür, da kannste evtl. anpacken, auch unter dem Aspekt des Arbeitsplatzes. Nur ohne Anwalt würde ich da nichts machen. Und generell merken: KEINE AUSSAGEN TÄTIGEN. DAs hilft. Zitieren http://www.98olli.de/banner07-03.gifhttp://www.bmw-sportiv.de/templates/rt_showcar/images/sc_title.png29.06.08 Große Tour /// Nordschleifentraining im August Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
dr1ft_e30 Geschrieben: 17. März 2007 #21 Meldung Teilen Geschrieben: 17. März 2007 Wg. ueberholen 1 Monat Fahrverbot ist aber schon arg... ich mein, da gibt es Leute die fahren besoffen und bekommen kein Fahrverbot - ich taet anfaechten!! Zitieren _________________ :: ROADRAGE... :: It's not just driving... :: It's a bloodsport _________________ http://imagegen.last.fm/LastfmLiveJournal/recenttracks/ldorman.gif Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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