M30 Marius Geschrieben: 23. März 2022 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 23. März 2022 (bearbeitet) Guten Tag, habe mir für meinen E30 M30B35 RH ZW3 17“ 8,5J + 9J gekauft. Im Teilegutachten steht : „Werden andere Reifenfabrikate/-typen verwendet, so ist eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers über die ABV-Eignung vorzulegen. Das begutachtete Reifenfabrikat/-typ ist auf der Anbaubestätigung einzutragen.“ Habe mal was gelesen das ABV für antiblockierverhinderer steht, da mein E30 aber kein ABS hat wäre es doch irrelevant ob ich eine solche Eignung für die Reifen vorlegen kann, oder? Bearbeitet: 23. März 2022 von M30 Marius Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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