DieGruft Geschrieben: 16. August 2006 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 16. August 2006 Moinsen! Ich hab ja meinen touring nen neuen motor eingeplanzt, nen anderen als vorher drin war, und nen KLR! nen anderes Fahrwerk is auch drin. das alles müsste man jetzt eintragen. Der touring is noch net zugelassen, darf ich trotzdem damit zum TÜV? Weil ich den erst ende Oktober anmelde möchte ich ihn jetzt noch nicht zulassen lassen wüde aber gerne die geschichte mit dem TÜV machen, falls es probleme geben sollte das ich noch spielraum habe...Darf ich zum TÜV ohne Zulassung? Zitieren If I'm not back again this time tomorrow Carry on, carry on, as if nothing really matters Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Schrauber us Kölle Geschrieben: 16. August 2006 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 16. August 2006 Ganz klares NEIN.Hole dir ein Kurzzeitkennzeichen für 5 Tage.Kostet nicht die Welt und Du hast einen Versicherungsschutz.Gruss us Kölle Zitieren BMW Schrauber seit ´87 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mike D. Geschrieben: 16. August 2006 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 16. August 2006 Korrekt, eine andere Lösung gibt es nicht ! Zitieren In doubt - flat out Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
*Sascha* Geschrieben: 16. August 2006 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 16. August 2006 Oder wenn du wen hast der Rote Kennzeichen hat und sie dir leihen bzw. mit dir hinfahren würde Falls nur noch Kurzeitkennzeichen bleiben rede vorher mit deiner Versicherung wielang die warten. Nen Kumpel hat mit seiner gesprochen als er sich welche holte das die 3 Monate warten bis die zb. diese 100 Euro verlangen FALLS er seinen Wagen da nicht anmelden würde. Wenn er ihn dann doch da anmeldet verrechnen die das (kostet dann also nix) und alles is gut Zitieren Du musst ein bösartiger Verschwörer sein, wenn du hier das Gegenteil schön redest Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
sebbo Geschrieben: 16. August 2006 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 16. August 2006 Oder irgendwo nen Auto-Anhänger leihen/mieten!Dann hast du auch die Telefonate und den Gang zum Straßenvekehrsamt gespart! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
DieGruft Geschrieben: 16. August 2006 Autor #6 Meldung Teilen Geschrieben: 16. August 2006 jo das mit den kurzkennzeichen kenn ich...... naja ich weis noch nicht wlche versicherung usw....hab mich aber auch noch nicht wirklich schlau gemacht...ich wollte erstmal gucken ob der motor usw. alles ordnunggemäß verbaut ist und dann anmelden wenn ich mein cab abmelde..... Zitieren If I'm not back again this time tomorrow Carry on, carry on, as if nothing really matters Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
e30-andy Geschrieben: 17. August 2006 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 17. August 2006 Korrekt, eine andere Lösung gibt es nicht ! Warum nicht Er kann ihn auf einen Hänger nehmen und ihn dann zum TÜV Hinbringen zur Untersuchung. Zitieren Wir trampeln durchs Getreide wir trampeln durch die Saat. Hurra wir verblöden,für uns bezahlt der Staat. http://www.spritmonitor.de/image_122777_1.png Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
BMW-Evolution Geschrieben: 17. August 2006 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 17. August 2006 die fahrt zum tüv darf ohne gültige zulassung geschehen, allerdings muss ein kennzeichen vorhanden sein und eine gültige versicherungskarte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
totti Geschrieben: 17. August 2006 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 17. August 2006 Ein ganz klares JAAuszug aus der StvZo, §23, Absatz 4: Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind; Will heißen: eine VOLLSTÄNDIG ausgefüllte Doppelkarte sowie der Fahrzeugbrief und ein Kennzeichen, daß entweder zum Fahrzeug gehört oder aber auf Euren Namen zugelassen war, reichen aus. Allerdings muß die Fahrt auf dem kürzesten Weg erfolgen (also keine Prollrunde über den Marktplatz) und innerhalb des Landkreises des Wohnortes sowie den direkten Nachbarlandkreisen. Nach zu lesen ----> http://www.stvzo.de/stvzo/B1.htm#23 Zitieren Wahrheiten, die man besonders ungerne hört hat man besonders nötig... www.bmw-spassfraktion-sued.deNur zum Spass, sonst für nix Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
DieGruft Geschrieben: 17. August 2006 Autor #10 Meldung Teilen Geschrieben: 17. August 2006 Also doch....das is super... Kennzeichen hätte ich genug....von meinen anderem e30 und meinem e46.... Wo krieg ich denn ne Doppelkarte jetzt her wenn ich das fahrzeug erst im November anmelden will??? Mir gehts um die kosten..weil TÜV will kohle haben und Steuern und Versicherung... Dann kann ich jetzt schonmal TÜV bezahlen und muss dann nicht im november alles bezahlen und dann hungern... Zitieren If I'm not back again this time tomorrow Carry on, carry on, as if nothing really matters Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
*Sascha* Geschrieben: 17. August 2006 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 17. August 2006 Ruf doch mal die Versicherung deines Vertrauens an und frag wielang die Doppelkarte die sie dir geben gültig ist danach weisst du ob das geht oder noicht Zitieren Du musst ein bösartiger Verschwörer sein, wenn du hier das Gegenteil schön redest Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
luftgekühlt Geschrieben: 17. August 2006 #12 Meldung Teilen Geschrieben: 17. August 2006 hoppla, das sind ja ganz neue erkenntnisse.ich hab nämlich auch noch so eine leidige fahrt vor mir. grüße andreas Zitieren http://home.arcor.de/autovirus/kurve.jpg http://home.arcor.de/autovirus/bmw_kl.jpg http://home.arcor.de/autovirus/pfarrerbmw.jpg Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
totti Geschrieben: 17. August 2006 #13 Meldung Teilen Geschrieben: 17. August 2006 Ruf doch mal die Versicherung deines Vertrauens an und frag wielang die Doppelkarte die sie dir geben gültig ist danach weisst du ob das geht oder nicht Ich bekomm Doppelkarten immer im freundlichen 4er Pack von meinem Versicherungsdealer blanko freihaus zu geschickt, die Teile haben kein Haltbarkeitsdatum Zitieren Wahrheiten, die man besonders ungerne hört hat man besonders nötig... www.bmw-spassfraktion-sued.deNur zum Spass, sonst für nix Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
totti Geschrieben: 17. August 2006 #14 Meldung Teilen Geschrieben: 17. August 2006 Dann kann ich jetzt schonmal TÜV bezahlen und muss dann nicht im november alles bezahlen und dann hungern... Deine Armut kotzt mich an... Die oben genannte Variante kostet keinen müden Euro, solange Du bei der Fahrt keinen Treffer baust und die Versicherung einspringt, also keine Steuer oder Versicherungsprämie. Auf den Doppelkarten ist übrigens auch vermerkt, daß die Teile auch für Fahrten im Sinne des § 23, Abs. 4 gültig sind. Deswegen hab ich ja mal gegoogeld, was es mit diesem § auf sich hat Zitieren Wahrheiten, die man besonders ungerne hört hat man besonders nötig... www.bmw-spassfraktion-sued.deNur zum Spass, sonst für nix Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
eta-thomas Geschrieben: 17. August 2006 #15 Meldung Teilen Geschrieben: 17. August 2006 ...ich halte das auch wie Totti, hab immer paar Blankodeckungskarten da. Man weiss ja nie wie schnell man das immer mal braucht. eta - thomas Zitieren Alles ETA, oder was ?? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
SpecTec Geschrieben: 17. August 2006 #16 Meldung Teilen Geschrieben: 17. August 2006 ..mann Grufti, du kannst Fragen fragen!Du darfst kein Kfz ohne Versicherungsschutz auf Wegen mif StVO bewegen,dass weiss doch jeder Zitieren http://abload.de/img/335_5kasce.jpg "Miss Januar 2016" Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
DieGruft Geschrieben: 17. August 2006 Autor #17 Meldung Teilen Geschrieben: 17. August 2006 ach man ihr verwirrt mich nur:D hier steht was anderes Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind; Will heißen: eine VOLLSTÄNDIG ausgefüllte Doppelkarte sowie der Fahrzeugbrief und ein Kennzeichen, daß entweder zum Fahrzeug gehört oder aber auf Euren Namen zugelassen war, reichen aus. Allerdings muß die Fahrt auf dem kürzesten Weg erfolgen (also keine Prollrunde über den Marktplatz) und innerhalb des Landkreises des Wohnortes sowie den direkten Nachbarlandkreisen. So ich mache es so ich zwacke dieen monat das geld fürn tüv ab für november und gut is Thread schließen*g** Zitieren If I'm not back again this time tomorrow Carry on, carry on, as if nothing really matters Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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