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Fahrtemn zum TÜV ohe Versicherung zulassung


DieGruft
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Moinsen!

 

Ich hab ja meinen touring nen neuen motor eingeplanzt, nen anderen als vorher drin war, und nen KLR! nen anderes Fahrwerk is auch drin. das alles müsste man jetzt eintragen.

 

Der touring is noch net zugelassen, darf ich trotzdem damit zum TÜV?

 

Weil ich den erst ende Oktober anmelde möchte ich ihn jetzt noch nicht zulassen lassen wüde aber gerne die geschichte mit dem TÜV machen, falls es probleme geben sollte das ich noch spielraum habe...Darf ich zum TÜV ohne Zulassung?

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Ganz klares NEIN.Hole dir ein Kurzzeitkennzeichen für 5 Tage.Kostet nicht die Welt und Du hast einen Versicherungsschutz.

Gruss us Kölle

BMW Schrauber seit ´87

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Oder wenn du wen hast der Rote Kennzeichen hat und sie dir leihen bzw. mit dir hinfahren würde :-) Falls nur noch Kurzeitkennzeichen bleiben rede vorher mit deiner Versicherung wielang die warten. Nen Kumpel hat mit seiner gesprochen als er sich welche holte das die 3 Monate warten bis die zb. diese 100 Euro verlangen FALLS er seinen Wagen da nicht anmelden würde. Wenn er ihn dann doch da anmeldet verrechnen die das (kostet dann also nix) und alles is gut :-)

Du musst ein bösartiger Verschwörer sein, wenn du hier das Gegenteil schön redest

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jo das mit den kurzkennzeichen kenn ich......

 

 

naja ich weis noch nicht wlche versicherung usw....hab mich aber auch noch nicht wirklich schlau gemacht...ich wollte erstmal gucken ob der motor usw. alles ordnunggemäß verbaut ist und dann anmelden wenn ich mein cab abmelde.....

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Korrekt, eine andere Lösung gibt es nicht !

 

Warum nicht Er kann ihn auf einen Hänger nehmen und ihn dann zum TÜV Hinbringen zur Untersuchung.

Wir trampeln durchs Getreide wir trampeln durch die Saat. Hurra wir verblöden,für uns bezahlt der Staat. http://www.spritmonitor.de/image_122777_1.png

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Ein ganz klares JA

Auszug aus der StvZo, §23, Absatz 4:

 

Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind;

 

Will heißen: eine VOLLSTÄNDIG ausgefüllte Doppelkarte sowie der Fahrzeugbrief und ein Kennzeichen, daß entweder zum Fahrzeug gehört oder aber auf Euren Namen zugelassen war, reichen aus. Allerdings muß die Fahrt auf dem kürzesten Weg erfolgen (also keine Prollrunde über den Marktplatz) und innerhalb des Landkreises des Wohnortes sowie den direkten Nachbarlandkreisen.

 

Nach zu lesen ----> http://www.stvzo.de/stvzo/B1.htm#23

 

:klug:

Wahrheiten, die man besonders ungerne hört hat man besonders nötig...8-/

 

www.bmw-spassfraktion-sued.de

Nur zum Spass, sonst für nix

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Also doch....das is super...

 

Kennzeichen hätte ich genug....von meinen anderem e30 und meinem e46....

 

Wo krieg ich denn ne Doppelkarte jetzt her wenn ich das fahrzeug erst im November anmelden will???

 

 

Mir gehts um die kosten..weil TÜV will kohle haben und Steuern und Versicherung...

 

Dann kann ich jetzt schonmal TÜV bezahlen und muss dann nicht im november alles bezahlen und dann hungern...:-)

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hoppla, das sind ja ganz neue erkenntnisse.

ich hab nämlich auch noch so eine leidige fahrt vor mir.

 

grüße andreas

http://home.arcor.de/autovirus/kurve.jpg http://home.arcor.de/autovirus/bmw_kl.jpg http://home.arcor.de/autovirus/pfarrerbmw.jpg
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Ruf doch mal die Versicherung deines Vertrauens an und frag wielang die Doppelkarte die sie dir geben gültig ist danach weisst du ob das geht oder nicht :-)

 

Ich bekomm Doppelkarten immer im freundlichen 4er Pack von meinem Versicherungsdealer blanko freihaus zu geschickt, die Teile haben kein Haltbarkeitsdatum :D

Wahrheiten, die man besonders ungerne hört hat man besonders nötig...8-/

 

www.bmw-spassfraktion-sued.de

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:D

Dann kann ich jetzt schonmal TÜV bezahlen und muss dann nicht im november alles bezahlen und dann hungern...:-)

 

Deine Armut kotzt mich an... :devil:

 

 

Die oben genannte Variante kostet keinen müden Euro, solange Du bei der Fahrt keinen Treffer baust und die Versicherung einspringt, also keine Steuer oder Versicherungsprämie.

Auf den Doppelkarten ist übrigens auch vermerkt, daß die Teile auch für Fahrten im Sinne des § 23, Abs. 4 gültig sind. Deswegen hab ich ja mal gegoogeld, was es mit diesem § auf sich hat :D

Wahrheiten, die man besonders ungerne hört hat man besonders nötig...8-/

 

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..mann Grufti, du kannst Fragen fragen!

Du darfst kein Kfz ohne Versicherungsschutz auf Wegen mif StVO bewegen,dass weiss doch jeder ;-)

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ach man ihr verwirrt mich nur:D

 

hier steht was anderes

 

Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind;

 

Will heißen: eine VOLLSTÄNDIG ausgefüllte Doppelkarte sowie der Fahrzeugbrief und ein Kennzeichen, daß entweder zum Fahrzeug gehört oder aber auf Euren Namen zugelassen war, reichen aus. Allerdings muß die Fahrt auf dem kürzesten Weg erfolgen (also keine Prollrunde über den Marktplatz) und innerhalb des Landkreises des Wohnortes sowie den direkten Nachbarlandkreisen.

 

So ich mache es so ich zwacke dieen monat das geld fürn tüv ab für november und gut is :-)

 

Thread schließen*g**

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