bulldog Geschrieben: 7. August 2006 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 7. August 2006 da gestern in einem anderen tread die immer wieder gestellte frage aufkam wegen dem import von fahrzeugen von D nach CH habe ich mal ein wenig im netz gesucht und folgenden beitrag gefunden ...quelle: http://www.baselland.ch/docs/jpd/mfp/import/import-2.htm Import von Personenwagen http://www.baselland.ch/docs/jpd/mfp/import/import2.jpg Geltungsbereich: Die nachfolgenden Informationen gelten ausschliesslich für leichte Motorfahrzeuge (Gesamtgewicht bis 3500 kg), die ab dem 1. Oktober 1995 im Ausland neu zum Verkehr zugelassen wurden. Die Zulassung von älteren Fahrzeugen (1. Inverkehrsetzung vor dem 01. Oktober 1995) kann aufgrund unterschiedlicher Normen, insbesondere ungleicher Abgas- und Geräuschvorschriften, problematisch sein. Um unnötige Kosten und Umtriebe zu verhindern, bitten wir Sie, mit uns Kontakt aufzunehmen, falls Sie beabsichtigen ein älteres Fahrzeug zu importieren. Wir unterscheiden von der Vorgehensweise her grundsätzlich zwei Arten von Direktimporten, welche nachfolgend beschrieben werden: 1. Direktimport mit "EU-Übereinstimmungsbescheinigung" 1.1 EU-Übereinstimmungsbescheinigung Die EU-Übereinstimmungsbescheinigung [Muster 1 und Muster 2] - auch Certificate of Conformity (COC-Zertifikat) genannt - ist ein Dokument, welches bescheinigt, dass das ausgewiesene Fahrzeug eine Europäische Typenprüfung bestanden hat und somit sämtliche Europäischen Vorschriften erfüllt. Die Übereinstimmungsbescheinigung muss die in der Richtlinie 70/156/EWG definierten Mindestangaben enthalten und ist nur gültig, wenn sie vom Fahrzeughersteller ausgestellt, gestempelt und unterschrieben ist. Vorsicht: Bestätigungen von Vertriebsorganisationen, Verkaufsstellen, ausländischen Import- oder Exportbetrieben etc. können nicht anerkannt werden. Die ersten EU-Übereinstimmungsbescheinigungen wurden gegen Ende 1995 erstellt. Für ältere Fahrzeuge gibt es keine derartigen Dokumente. Das Vorgehen beim Import richtet sich in diesen Fällen nach 2. Direktimport ohne "EU-Übereinstimmungsbescheinigung". 1.2 Vorgehensweise beim Import: Schritt für Schritt vom Fahrzeugkauf im Ausland bis zur Zulassung des Fahrzeuges in Ihrem Wohnortkanton . 1.2.1 Fahrzeugkauf: Erkundigen Sie sich beim Verkäufer, ob für das betreffende Fahrzeug eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung vorhanden ist. Tip: Häufig kann beim Fahrzeughersteller oder dem Fahrzeugimporteur im Land der ersten Zulassung gegen eine kleine Gebühr ein Exemplar bestellt werden Wenn eine EU-Übereinstimmung vorhanden ist, lassen Sie sich vertraglich zusichern, dass diese mit dem Fahrzeug ausgeliefert wird. 1.2.2 Überführung in die Schweiz: Das Fahrzeug kann mit gültigen ausländischen Kontrollschildern, mit ausländischen Überführungsschildern (Exportschilder) oder evt. mit Händlerschildern überführt werden (erkundigen Sie sich bei der zuständigen Zollbehörde). Natürlich ist es auch möglich Fahrzeuge aufgeladen auf einem Anhänger zu importieren. 1.2.3 Verzollung: Das Fahrzeug muss bei der Einfuhr in die Schweiz beim schweizerischen Zollamt gemeldet werden. Die Zollbehörde teilt dem Fahrzeug die sogenannte Stamm-Nummer zu und stellt insbesondere den Prüfungsbericht (Form. 13.20 A) aus, welcher später für die Zulassungsprüfung erforderlich ist. Zollinformationen zum Autoimport 1.2.4 Abgastest und Dokument: Besorgen Sie sich bei einer schweizerischen Markenvertretung (Garage) das Abgasdokument und lassen Sie am Fahrzeug die Abgaswartung vornehmen. Der Markenvertreter hat im Abgaswartungsdokument (AWD) die Einstelldaten, Sollwerte und Messbedingungen einzutragen. Bemerkung: Gibt es für Ihr Fahrzeug in der Schweiz keine Markenvertretung, können Sie die nötigen Daten für das AWD bei der Vereinigung der Schweizerischen Automobil-Importeure (VSAI) Postfach 5353, 3001 Bern erhalten. 1.2.5 Anmeldung zur Fahrzeugprüfung: Anmeldung zur Fahrzeugprüfung: Für Fahrzeuge, die im Kanton Baselland zugelassen werden: Disposition MFK BL Für Fahrzeuge, die im Kanton Baselstadt zugelassen werden: Disposition MFK BS Für Fahrzeuge, die in anderen Kantonen zugelassen werden: Disposition MFP beider Basel 1.2.6 Nötige Unterlagen bei der Prüfung: Zum Prüfungstermin sind folgende Papiere mitzubringen: - EU-Übereinstimmungsbescheinigung - Zollpapiere (Form. 13.20 A) - Abgasdokument - Ausländische Fahrzeugpapiere (falls Fahrzeug bereits im Verkehr stand) Zu beachten: Wurden am Fahrzeug technische Änderungen durchgeführt (Tieferlegung, typenfremde Räder, Auspuffanlage etc.), welche nicht in den offiziellen Fahrzeugpapieren eingetragen sind, müssen die entsprechenden Garantien und Unbedenklichkeitserklärungen nach CH-Recht bei der Fahrzeugprüfung ebenfalls vorgelegt werden. 1.2.7 Nach bestandener Prüfung: Bei der Zulassungsprüfung vervollständigt der Verkehrsexperte unter anderem den Prüfbericht Formular 13.20 A. Unter Vorlage dieses Dokumentes und eines Versicherungsnachweises erhalten Sie bei der Zulassungsbehörde Ihres Wohnkantons den Fahrzeugausweis und die Kontrollschilder. Notwendige Unterlagen für die Zulassung des Fahrzeuges im Kanton Basel-Landschaft.Notwendige Unterlagen für die Zulassung des Fahrzeuges im Kanton Basel-Stadt. 2. Direktimport ohne "EU-Übereinstimmungsbescheinigung" 2.1 Allgemeines Der Import eines Fahrzeuges ohne EU-Übereinstimmungsbescheinigung gestaltet sich etwas aufwendiger als der Import mit Bescheinigung. Insbesondere muss die importierende Person für die Zulassungsprüfung sämtliche technischen Daten des Fahrzeuges liefern, welche sonst in der EU-Übereinstimmungsbescheinigung enthalten sind. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, sich in jedem Fall beim Verkäufer zu erkundigen, ob wirklich keine EU-Übereinstimmungsbescheinigung vorhanden ist. Beim Kauf von einer Privatperson können Sie sich direkt an den Fahrzeughersteller oder den Markenimporteur im entsprechenden Land wenden, um (gegen eine kleine Gebühr) eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung zu erhalten. Wenn die EU-Übereinstimmungsbescheinigung nicht erhältlich ist, richtet sich das Vorgehen beim Import nach den folgenden Ausführungen: 2.2 Vorgehensweise beim Import: Schritt für Schritt vom Fahrzeugkauf im Ausland bis zur Zulassung des Fahrzeuges in Ihrem Wohnortkanton . 2.2.1 Fahrzeugkauf: Achten Sie schon beim Fahrzeugkauf darauf, dass die unten aufgeführten Angaben aus den vorhandenen Unterlagen klar hervorgehen. Für die Fahrzeugprüfung müssen mindestens folgende technischen Daten vorhanden sein: - Motor (Anzahl Zylinder, Hubraum, Leistung, Drehzahl der höchsten Motorleistung) - Gewichte (Garantiegewicht, Achsgarantien, evt. Anhängelast) - Höchstgeschwindigkeit - Lärmmesswerte der Vorbeifahrtsmessung oder Nachweis der erfüllten Lärmnorm - Abgasnorm - Partikel- bzw. Rauchnorm (nur bei Dieselmotoren) Die geforderten Daten können beispielsweise durch ausländische Zulassungspapiere (z.B. Fahrzeugbrief), die Betriebsanleitung, eine Bestätigung des Fahrzeugherstellers bzw. des schweizerischen Importeurs oder das Herstellerschild belegt werden. Es ist in jedem Fall der Nachweis zu erbringen, dass das importierte Fahrzeug die bei der ersten Inverkehrssetzung gültigen schweizerischen Lärm- und Abgasnormen einhält. Welche Normen ein Fahrzeug erfüllen muss, kann beispielsweise aus der Liste "Emissionscode auf der Typengenehmigung" des Bundesamtes für Strassen entnommen werden. Sind diese Informationen nicht aus einem der bereits erwähnten Papiere ersichtlich, liefert Ihnen der schweizerische Markenimporteur (gegen eine Gebühr) die entsprechenden Nachweise, sofern es sich um einen Fahrzeugtyp handelt, der über eine schweizerische Typengenehmigung verfügt. Können die geforderten Nachweise auch auf diesem Wege nicht erbracht werden, müssen die entsprechenden Messungen (Lärm, Abgas, Rauch) direkt am Fahrzeug durchgeführt werden: Abgasmessung: Messstellen:Hochschule für Technik und ArchitekturAbgasprüfstelleGwerdtstr. 52560 Nidau(Tel: 032 / 331 64 26 ) oder EMPAÜberlandstrasse 1298600 Dübendorf(Tel. 01 / 823 55 11). Die Kosten betragen in Abhängigkeit der zu messenden Norm zwischenFr. 1'600 .-- und Fr. 4'800.--. Nähere Auskünfte erteilen die erwähnten Stellen. Lärmmessung: DTC / Dynamic Test Center2537 Vauffelin BE(Tel. 032 / 358 00 20) Kosten ca. Fr. 300.-- Hilfestellung der MFP:Um Sie vor unliebsamen Überraschungen und unnötigen Kosten zu schützen, bieten wir Ihnen eine kostenlose Überprüfung der Fahrzeugpapiere und Daten an. Lassen Sie sich vom Verkäufer Kopien der vorhandenen Fahrzeugpapiere aushändigen und nehmen Sie mit der Abteilung Technik der MFP Kontakt auf. 2.2.2 Überführung in die Schweiz: Das Fahrzeug kann mit gültigen ausländischen Kontrollschildern, mit ausländischen Überführungsschildern (Exportschilder) oder evt. mit Händlerschildern überführt werden. Natürlich ist es auch möglich Fahrzeuge aufgeladen auf einem Anhänger zu importieren. 2.2.3 Verzollung: Das Fahrzeug muss bei der Einfuhr in die Schweiz beim schweizerischen Zollamt gemeldet werden. Die Zollbehörde teilt dem Fahrzeug die sogenannte Stamm-Nummer zu und stellt insbesondere den Prüfungsbericht (Form. 13.20 A) aus, welcher später für die Zulassungsprüfung erforderlich ist. Zollinformationen zum Autoimport 2.2.4 Abgastest und Dokument: Besorgen Sie sich bei einer schweizerischen Markenvertretung (Garage) das Abgasdokument und lassen Sie am Fahrzeug die Abgaswartung vornehmen. Der Markenvertreter hat im Abgaswartungsdokument (AWD) die Einstelldaten, Sollwerte und Messbedingungen einzutragen. Bemerkung: Gibt es für Ihr Fahrzeug in der Schweiz keine Markenvertretung, können Sie die nötigen Daten für das AWD bei der Vereinigung der Schweizerischen Automobil-Importeure (VSAI) Postfach 5353, 3001 Bern erhalten. 2.2.5 Anmeldung zur Fahrzeugprüfung: Für Fahrzeuge, die im Kanton Baselland zugelassen werden: Disposition MFK BL Für Fahrzeuge, die im Kanton Baselstadt zugelassen werden: Disposition MFK BS Für Fahrzeuge, die in anderen Kantonen zugelassen werden: Disposition MFP beider Basel 2.2.6 Nötige Unterlagen bei der Prüfung: Zum Prüfungstermin sind folgende Papiere mitzubringen: - Technische Daten [wie unter Fahrzeugkauf beschrieben] - Nachweis der Lärmnorm oder Resultat der Lärmmessung - Nachweis über die Einhaltung der Abgasnorm - Nachweis der Rauch- bzw. Partikelnorm [nur bei Dieselmotoren] - Zollpapiere (Form. 13.20 A) [zu beachten: Befreiung von der Typenprüfung] - Abgasdokument - Ausländische Fahrzeugpapiere [falls Fahrzeug bereits im Verkehr stand] Zu beachten: Wurden am Fahrzeug technische Änderungen durchgeführt (Tieferlegung, typenfremde Räder, Auspuffanlage etc.), welche nicht in den offiziellen Fahrzeugpapieren eingetragen sind, müssen die entsprechenden Garantien und Unbedenklichkeitserklärungen nach CH-Recht bei der Fahrzeugprüfung ebenfalls vorgelegt werden. 2.2.7 Nach bestandener Prüfung: Bei der Zulassungsprüfung vervollständigt der Verkehrsexperte unter anderem den Prüfbericht Formular 13.20 A. Unter Vorlage dieses Dokumentes und eines Versicherungsnachweises erhalten Sie bei der Zulassungsbehörde Ihres Wohnkantons den Fahrzeugausweis und die Kontrollschilder. Notwendige Unterlagen für die Zulassung des Fahrzeuges im Kanton Basel-Landschaft.Notwendige Unterlagen für die Zulassung des Fahrzeuges im Kanton Basel-Stadt. Back to Top Zitieren rotblaui griessli Bulldog™die ainte kenne mi und die andere könne mi ...Wir sind Fans... Wir sind Kult... Wir sind Basler... und Stolz darauf...MK & (oo=00=oo) ... www.fcb.ch rulez Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
YvesCH Geschrieben: 7. August 2006 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 7. August 2006 Boooah bin ich erschrocken!! Du hast das auf ner homepage gefunden auf welcher es den "bösen roten baslerstab gibt" !!! Immer wenn ich Briefe bekomme mit diesem Stab auf dem Briefkopf, heisst das für mich Bussgeld bezahlen! Gemeint ist das Kantonszeichen Basellands, jener Kanton der Schweiz wo ich herkomme. Gruss Yves Da du ja aus Basel kommst weisst du ja was ich meine nur das er bei dir Schwarz ist Zitieren BEST LIVE IS CABRIODRIVE:beemwe: POWERED BY SIX IN LINE Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Firstclass Geschrieben: 7. August 2006 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 7. August 2006 Aber aufpassen ;) !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!Die nachfolgenden Informationen gelten ausschliesslich für leichte Motorfahrzeuge (Gesamtgewicht bis 3500 kg), die ab dem 1. Oktober 1995 im Ausland neu zum Verkehr zugelassen wurden. Zitieren 325e http://images.spritmonitor.de/157134.png 320iC http://images.spritmonitor.de/261357.png http://www.star-web-2000.de/ecuador/ecuadorbanner.jpg Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bulldog Geschrieben: 8. August 2006 Autor #4 Meldung Teilen Geschrieben: 8. August 2006 @yves wenns dich tröstet ... habe auch einen roten baslerstab auf meinem blech und zahle auch in diesem kanton meine steuern etc ...aber einen schwarzen baslerstab im herzen und auf dem oberarm ... Zitieren rotblaui griessli Bulldog™die ainte kenne mi und die andere könne mi ...Wir sind Fans... Wir sind Kult... Wir sind Basler... und Stolz darauf...MK & (oo=00=oo) ... www.fcb.ch rulez Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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