Jack Geschrieben: 29. Mai 2006 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 29. Mai 2006 Hallo, ab wann erlischt der Versicherungsschutz, sagen wir mal ich baue mir einen Frotspoiler an mein Auto habe aber keine ABE und ist auch nicht eingetragen und baue einen Unfall.Ist der Versicheungsschutz dann erloschen oder nur wenn das Teil der grund für den Unfall ist, oder dazu beigetragen hat wie z,B Leistungssteigerung.Würde mich mal interessierenn das ich dann 3 Punkte bekomme ist mir klar! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
codierpaste Geschrieben: 30. Mai 2006 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 30. Mai 2006 Du hast keinen Versicherungsschutz, wenn du an dein Auto irgendwas ohne ABE montierst oder ohne Tüv Segen verändert. Egal was, ob Leistungssteigerung, Lenkrad oder was auch immer, wenn Du einen Unfall baust und die Polizei oder irgendein böswilliger Gutachter das mitkriegt, ist man dran und darf aus eigener Tasche bezahlen. Zitieren Viele Grüße, Henning E39 520d Touring http://www.spritmonitor.de/image_105005_5.png E30 325i Cabrio http://www.spritmonitor.de/image_115489_5.png Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
LySerc Geschrieben: 30. Mai 2006 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 30. Mai 2006 Der Versicherungsschutz bleibt bestehen die Betriebserlaubnis erlöscht..., wenn du ein Unfall baust der nicht durch das teil entstanden ist brauste dir keine platte deswegen machen aber punkte und Geld biste los das steht fest und Führerschein kann auch passieren falls schon punkte hast ... was auch noch passieren kann das du eine Teilschuld zugesprochen bekommst obwohl du nicht schuld am Unfall bist da deine Betriebserlaubnis ja erlischt war Zitieren [b]Suche:[/b] BMW Delphin Metallic Grau: - Kotflügel vorne Links - Kofferaumklappe e36 Cap Radio Antennenstab zum schrauben 3 Speichen Lenkrad Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
codierpaste Geschrieben: 30. Mai 2006 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 30. Mai 2006 Der Versicherungsschutz bleibt bestehen die Betriebserlaubnis erlöscht... Dann ruf mal deine Versicherung an und frag nach. Es stimmt, es gibt keinen Zusammenhang zwischen BE und VS. Die BE ist gesetzlicher und der VS wirtschaftlicher Natur, aber wenn Du mit einem Auto ohne BE einen Bumms baust, wird die Versicherung, wenn sie es spitz kriegt, erstmal den gegnerischen Schaden bezahlen, dich aber später aufjedenfall in Regress nehmen. Wie gesagt, ruf an, frag nach. Zitieren Viele Grüße, Henning E39 520d Touring http://www.spritmonitor.de/image_105005_5.png E30 325i Cabrio http://www.spritmonitor.de/image_115489_5.png Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
LE5RL Geschrieben: 30. Mai 2006 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 30. Mai 2006 Der Versicherungsschutz bleibt bestehen die Betriebserlaubnis erlöscht Stimmt nicht ganz. Es gibt keinen gesetzlichen Zusammenhang zwischen erlöschen der BE und Versicherungschutz. Das ist ausschließlich in den Verträgen zwischen der Versicherung und dem Versicherungsnehmer geregelt. In aller Regel ist es aber so, dass die Versicherung bei einem Haftpflichtschaden, der von einem Fahrzeug mit erloschener BE verursacht wurde, den Versicherungsnehmer hinterher in Regress zieht, also einen Teil oder den Gesamtbetrag der Schadenssumme zurückfordert. Sollte dich die Polizei vorher erwischen: 50€ Bußgeld + 3 Punkte (+ Abschleppkosten) EDIT: Codierpaste war schneller Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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