Yoggl Geschrieben: 21. April 2006 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 21. April 2006 Ahoi. Habe mir vor 2 Monaten ein 325i Cab gekauft. Bei der Probefahrt bin ich zum Tüv und hab es durchchecken lassen. Dort haben wir festgestellt, dass die Handbremse im A#### ist (Fehlerbild: ungleichmäßige Bremswirkung auf dem Bremsenprüfstand). Also, zum Autohändler gesagt: "Handbremse richten, sonst kannste deine Kiste behalten". Gesagt, getan. Der Händler wollte die Handbremse richten. Nun ist nach 800km die Handbremse wieder kaputt. Die Feder ist gerissen und hat die Beläge zerstört. Außerdem muss das Ankerblech geschweißt werden. Mein Mechaniker meint 150-200€. Was meint ihr: soll ich meinem lieben Händler die Rechnung aufs Auge drücken? Fallen solche Sachen unter die Gewährleistungspflicht? Wir reden ja von nem 19 Jahre alten Auto und nicht von nem Neuwagen... Zitieren Sommer: 325i Cabrio Bj. 4/87Sommer: Z3QP Bj. 3/1998Winter: 320i Touring Bj. 9/04 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
JJ Geschrieben: 21. April 2006 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 21. April 2006 also ich dachte als händler muß er die kleinen federn mitwechseln, auf alle fälle beanstanden und meinung sagen. und lass dir nix einreden von dem. Zitieren Cirrusblaue Grüsse JJ Suche Kabelbaum für Anhängerkupplung! E30 mit Check Control. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
degrees Geschrieben: 21. April 2006 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 21. April 2006 er ist doch händler, da hat er doch eh gewährleistungspflicht? solange du die defekte bremse nicht im kaufvertrag verankert hast .. auf reparaturen gibts eh gewährleistung. rechnung aufs auge drücken ist net so gut. er muss die möglichkeit bekommen, das selbst nachzubessern. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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