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LED Standlichter + Rennleitung ???


Sobi
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HI

Da mein Abblendlich ziemlich weiß ist, und das gelbliche Standlicht nicht so passte, hatte ich mir bläulich getönte Standlichtbirnen gekauft (Osram), und war mit dem Ergebnis ganz zufrieden.

Nur hat sich nach ca. 6 Monaten diese leicht bläuliche Schicht gelöst, und die Dinger sind wieder gelblich :klatsch: .

Jetzt hab ich mir mal zum Testen weiße Standlicht LED`s gekauft (leider STVZO nicht zugelassen), die sind ja sehr weiß/bläulich, und haben einen geringen abstrahlwinkel.

Kann es damit Probleme geben? Mit Rennleitung, Tüv, erloschene Betriebserlaubnis? Wäre unschön, da bei mir sonst alles eingetragen und zugelassen ist.8-/

Sobi

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Spätestens beim TÜV, mekkert er rum. Is leider illegal. Würde ja bei blauen oder roten verstehen, aber weiße auch zu verbieten ist meiner Meinung nach übertrieben.

Bin ne ganze Weile mit blauen Standlicht LEDs rumgefahren, bis ich auf E39 SLR gewechselt hab.

Da ich SW-Blenden verbaut habe, is des mit dem Standlicht nich weiter aufgefallen und ich hatte keine Probleme mit der Polizei oder so, aber beim TÜV is es spätestens zuende. Hab die immer für´n TÜV rausgemacht, aber ich rate "leider" generell davon ab. Kumpel is auch mit weißen LEDs aufgeflogen!

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Wie schon geschrieben, sind andere Farben, wie die in der StVZO aufgeführten (vorne weiß und Blinker gelb), ohne Ausnahme im öffentlichen Verkehrsraum unzulässig.

 

Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit (25 Euro "Unvorschriftsmäßiger Zustand"). Je nach der Schwere des Falles einer unzulässigen Beleuchtung kann sogar die Betriebserlaubnis erlöschen (50 Euro und 3 Punkte).

 

Falsche Farbbeleuchtung wird übrigens als erheblicher Mangel eingestuft. Das bedeutet, daß die Prüfplakette bei einer Hauptuntersuchung nicht erteilt werden würde.

 

Andere als die zugelassenen Farben, dürfen übrigens nirgends verwendet werden, wo sie eine Ausenwirkung haben. Eine blaue Innenraumbeleuchtung, die während der Fahrt eingeschalten werden kann und nach außen hin sichtbar ist, ist ebenfalls unzulässig.

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Wie schon geschrieben, sind andere Farben, wie die in der StVZO aufgeführten (vorne weiß und Blinker gelb), ohne Ausnahme im öffentlichen Verkehrsraum unzulässig.

 

 

Die Rede ist ja von WEISSEN LEDs, die Farbe wäre also vorschriftsmäßig.

 

Wenn man jetzt die LEDs mit ganz feinem Schmirgelpapier bearbeitet, um einen größeren, Glühlampenähnlichen Abstrahlwinkel zu erzielen, dann dürfte es von außen nicht großartig auffallen.

 

Die Frage ist nur: ist das dann erlaubt (Farbe und Abstrahlwinkel passen ja, nur halt nen etwas anderes Leuchtmittel) oder verboten (warum eigentlich?)

Wer langsam fährt, wird länger gesehen ;o)

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Grundsätzlich sind alle Leuchtmittel ( Scheinwerfer oder Blinker ) einer Bauartgenemigung durch das KBA zu unterziehen. http://lennestar.de/images/lupe.gif

 

Allso selber basteln scheidet da aus !

 

Es gibt verschiedene Bauvorschriften für KFZ Leuchtmittel, um nur einige zu nennen

 

http://lennestar.de/images/arrow.gif Transmission

http://lennestar.de/images/arrow.gif Abstrahlwinkel

http://lennestar.de/images/arrow.gif Materialeigenschaft etc.

 

Die Bauartgenehmigung besagt halt bei den Scheinwerfern des E30s, dass das Standlicht 12V/5W betragen muss. Würde man nun diese Scheinwerfer "umbauen" und die normale Standlichtbirne gegen eine LED tauschen, so wäre das nicht im Sinne der Bauartgenehmigung.

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Also wenn man die Daten der Regeln, von wegen Leuchtstärke und Abstrahlwinkel und so weiter wie vorgegeben bekommen würde, könnte man mal so was entwickeln, das stimmt. Wenn das jemand zeigen geht, könnte es doch sein, dass sie das zulassen werden. Ist ja eigentlich sinnvoll, was zu machen, was eigentlich besser ist.

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http://e30.v115330583.yourvserver.net/images/smilies/c070.gif E30 roulleeeeeezzzz http://e30.v115330583.yourvserver.net/images/smilies/a045a.gif

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Swiss E30 ++++++ http://tbn0.google.com/images?q=tbn:MrZPc5PHK7XGtM:http://www.berkemann.com/images-de/flaggen/schweiz.gif

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Tja, sowas habe ich mir ja schon gedacht , bei anderen Farben macht ein Verbot ja Sinn, aber bei weißen :kotz:

 

Ich werde mal bischen damit rumfahren, und es mir mal im dunkeln anschauen, wie auffällig es ist. Notfalls kommen wieder Birnen rein.

Da es ja jetzt schon Rückleuchten mit LED Technik gibt, wird es bestimmt bald auch Nachrüstsets/ Birnen mit Tüv geben, aber dafür ist die Zeit wohl noch nicht reif :-((( .

Sobi

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Weiterhin besteht das Problem, dass diese LED keine E-Zulassung haben und somit am Kfz nichts verloren haben.

 

Eine E-Zulassung erkennt man daran, dass ein E-Zeichen auf der Fassung eingeprägt ist. http://www.lennestar.de/images/lupe.gif

 

http://www.lennestar.de/images/exclaim.gif Kleine Info zu den LED-Rückleuchten:

 

Dies sind keine LED-Lampen, sondern komplette Leuchteneinheiten, da besteht der Blinker nicht aus einer einzelnen LED-"Birne", sondern aus einem größerem Leuchtenfeld mit mehreren einzelnen LED, die auch noch in verschiedene Richtungen "zeigen", damit die vorgeschriebene Abstrahlfläche, Abstahlwinkel und Abstrahlhelligkeit eingehalten werden. :idee:

 

Diese Leuchten (nicht LED-Lampen) sind zulässig, zumindest wenn sie ein E-Zeichen haben und diese nicht getürkt ist. Sowas ist aber überhaupt nicht vergleichbar mit einer einzelnen LED-Lampe, die man als Austauschteil einer Glühlampe benutzt. :-[

 

 

Aber ich gehe auch davon aus, dass sich irgendwann da etwas tun wird. :daumen:

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led scheinwerfer bekommen wohl erst 2009 oder so ne zulassung.

 

ich hab grad so luxeons am testen (weiss, 110°, 1W, 250.000mcd, 25lm, sonderangebot 4E)

die sind ja voll krass hell. wenn so ne 10W halogenlampe 120lm hat, braucht man 10 stück von den teilen für 20W = 30 stück für 60W. dann sollte es so wie ne h1 sein.

 

allerdings entwickeln die auch gut wärme. aber ne halogenlampe ist ja auch net grad kühl :-) allerdings muss man ne lampe net kühlen....

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Weiterhin besteht das Problem, dass diese LED keine E-Zulassung haben und somit am Kfz nichts verloren haben.

 

Eine E-Zulassung erkennt man daran, dass ein E-Zeichen auf der Fassung eingeprägt ist. http://www.lennestar.de/images/lupe.gif

 

http://www.lennestar.de/images/exclaim.gif Kleine Info zu den LED-Rückleuchten:

 

Dies sind keine LED-Lampen, sondern komplette Leuchteneinheiten, da besteht der Blinker nicht aus einer einzelnen LED-"Birne", sondern aus einem größerem Leuchtenfeld mit mehreren einzelnen LED, die auch noch in verschiedene Richtungen "zeigen", damit die vorgeschriebene Abstrahlfläche, Abstahlwinkel und Abstrahlhelligkeit eingehalten werden. :idee:

 

Diese Leuchten (nicht LED-Lampen) sind zulässig, zumindest wenn sie ein E-Zeichen haben und diese nicht getürkt ist. Sowas ist aber überhaupt nicht vergleichbar mit einer einzelnen LED-Lampe, die man als Austauschteil einer Glühlampe benutzt. :-[

 

 

Aber ich gehe auch davon aus, dass sich irgendwann da etwas tun wird. :daumen:

 

 

Ja gut dann manchen wir halt auch 12 LED's vorne rein. Man o man...

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http://e30.v115330583.yourvserver.net/images/smilies/c070.gif E30 roulleeeeeezzzz http://e30.v115330583.yourvserver.net/images/smilies/a045a.gif

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Swiss E30 ++++++ http://tbn0.google.com/images?q=tbn:MrZPc5PHK7XGtM:http://www.berkemann.com/images-de/flaggen/schweiz.gif

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Weiterhin besteht das Problem, dass diese LED keine E-Zulassung haben und somit am Kfz nichts verloren haben.

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Dies sind keine LED-Lampen, sondern komplette Leuchteneinheiten, da besteht der Blinker nicht aus einer einzelnen LED-"Birne", sondern aus einem größerem Leuchtenfeld mit mehreren einzelnen LED, die auch noch in verschiedene Richtungen "zeigen", damit die vorgeschriebene Abstrahlfläche, Abstahlwinkel und Abstrahlhelligkeit eingehalten werden. :idee:

Dieses drumrumdummlummbummGelaber in Deutschland heisst einfach, dass die Spastis da oben eigentlich gegen ALLES neue sind, weil Deutschland lieber zurück ins Mittelalter soll, aber irgendwann in ferner Zukunft kommt auch Deutschland mal dahinter, dass Fortschritt keine Hexerei ist und nich immer alles neue verbannt werden muss! ;-)
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