Talker Geschrieben: 7. Oktober 2017 #26 Meldung Teilen Geschrieben: 7. Oktober 2017 (bearbeitet) Also bei meine 93 Cabrio mit Airbag habe ich den bei TÜV austragen lassen und das war kein Problem.Wer will schon so ein Hässliches Lenkrad im Cabrio Haben????GrußJürgen PS.: Die Begründung war ganz einfach: Der Airbag ist beim E30 nicht Bestandteil des Fahrzeugs (ABE) und wir als Zubehör geliefert. Bei den Neuen Fahrzeugen ist der Airbag und ABS ....usw in der ABE des Fahrzeugs enthalten und somit kann das nicht ausgetragen werden. Bearbeitet: 7. Oktober 2017 von Talker Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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