2-7l-driver Geschrieben: 19. April 2015 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 19. April 2015 Guten morgen zusammen, bei mir wird es langsam Zeit für eine H-Abnahme. Dazu hätte ich noch ein paar Detailfragen, wie das genau ablaufen könnte. Laut der Richtlinie von Tüv Süd ist eine Hauptuntersuchung im Rahmen der H-Abnahme nur nötig, wenn diese mehr als zwei Monate zurückliegt. Somit könnte ich z.B. im Mai die Hauptuntersuchung, gegebenfalls auch bei der Dekra etc., durchführen und hätte demnach noch Zeit bis Ende Juli die H-Abnahme ohne weitere Hauptuntersuchung durchführen zu können oder?Hat damit jemand schon Erfahrungen gemacht? Es handelt sich ja bei dem "Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern" vom Tüv Süd erst einmal um eine Richtlinie, die dementsprechend wohl nicht unbedingt zwingend verbindlich ist, würde ich schätzen. Ist davon schon einmal etwas abgewichen worden? Danke schon mal Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
DieGruft Geschrieben: 19. April 2015 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 19. April 2015 Hallo, also mein H-Gutachten wurde ca. 4 Moante vor der fälligen Hauptuntersuchung durchgeführt. Den Prüfer hat es nicht interessiert, was die HU angeht, er gab mir nur einen Hinweis, das evtl der Querlenker in den 4 Monaten fällig sein könnte. Sonst hat er sein Ding gemacht und fertig. Zitieren If I'm not back again this time tomorrow Carry on, carry on, as if nothing really matters Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
325iNFL Geschrieben: 25. April 2015 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 25. April 2015 Die Prüforganisationen erlassen weder Gesetze noch Richtlinien; das obliegt dem Staat und der formuliert es folgendermaßen: "Zur Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer im Sinne des § 2 Nummer 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs erforderlich. Die Begutachtung ist nach einer im Verkehrsblatt nach Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie durchzuführen und das Gutachten nach einem in der Richtlinie festgelegten Muster auszufertigen. Im Rahmen der Begutachtung ist auch eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung nach § 29 durchzuführen, es sei denn, dass mit der Begutachtung gleichzeitig ein Gutachten nach § 21 erstellt wird. Für das Erteilen der Prüfplakette gilt § 29 Absatz 3." Man kann übrigens auch bei Dekra, KÜS oder GTü ein Gutachten nach §23 erstellen lassen.. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Nr7Stürzt Geschrieben: 25. April 2015 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 25. April 2015 ich war am donnerstag mit meinem bei der hu und der prüfer meinte das auf jeden fall eine hu bei der h abnahme gemacht werden mußaber für menen werde ich keine h abnahme machen lassen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Johnny Flash Geschrieben: 25. April 2015 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 25. April 2015 Habe letzte Woche Freitag meine H Abnahme machen lassen. Hab auch extra meine HU um einen Monat überzogen um nicht doppelt zu bezahlen. Hatte mit dem Prüfer vorab gesprochen, und er meinte das im Rahmen der $23 Abnahme eh noch eine HU gemacht wird. Zitieren [CENTER][B]Seitdem ich schwimmen kann ist Arielle nur noch eine Meerfrau! [IMG]http://abload.de/img/signaturtalkhvpln.jpg[/IMG] [/B][/CENTER] Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
2-7l-driver Geschrieben: 27. April 2015 Autor #6 Meldung Teilen Geschrieben: 27. April 2015 Ok sehr interessant. weiß jemand wie das abläuft, wenn bei der Hauptuntersuchung Mängel auftauchen. Hat man dann wieder 4 Wochen Zeit diese zu beheben und bekommt dann sowohl H-Kennzeichen als auch Tüv Plakette. Oder muss man dann zwei mal für das H-Kennzeichen zahlen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
e30-335 Geschrieben: 27. April 2015 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 27. April 2015 (bearbeitet) Wenn du bei der HU durchfällst und die Oldtimer Abnahme bestehst hast du wie gehabt vier Wochen Zeit um die Mängel zu beseitigen. Die Oldtimer Begutachtung ist nicht nochmal fällig.Hatte ich genauso. Bearbeitet: 27. April 2015 von e30-335 Zitieren Suche Kotflügel und Tür rechts und Heckklappe Touring in Lazurblau. Gerne auch Schlachter in der Farbe. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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