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Reifentabelle / Reifenfreigabe für E30 ( 318i , Bj. 1990 )?


stachel
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Nein "H" ist notwendig.

"T" ist nur bis 190kmH zugelassen und die kann auch ein 318 knacken :drive: .

Bei Fahrzeugen mit Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) oder nationaler Einzelbetriebserlaubnis (Erstzulassung/EZ vor dem 1. Mai 2009) und einer bbH > 150 km/h muss für die Ermittlung des Geschwindigkeitsindexes ein Sicherheitsaufschlag auf die bbH nach folgender Formel berücksichtigt werden:

 

  • bbH × 0,01 + 6,5 km/h[1]

Als Beispiel ergibt das für ein Fahrzeug mit einer bbH von 205 km/h einen Sicherheitsaufschlag von:

  • 205 km/h × 0,01 + 6,5 km/h = 2,05 km/h + 6,5 km/h = 8,55 km/h

Der Reifen muss also für ein Geschwindigkeit von: 205 km/h + 8,55 km/h = 213,55 km/h ausgelegt sein. Damit reicht Geschwindigkeitsindex H (max. 210 km/h) nicht aus und es muss ein Reifen mit (mindestens) „V“-Index benutzt werden.[2]

Quelle

 

Bei M&S Reifen kann man T Fahren, muss dann aber ein Hinweisschild im Sichtfeld des Fahrers anbringen. Ich fahre allerdings auch M&S Reifen mit Index "H"


Bearbeitet: von Beemer

Allet für den 3er - allet für'n Club :smbmw:

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