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An die motorenspezialisten


Bull197500
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Hallo

Ich habe meinem 320 is verkauft , der Käufer IST 35 km probegefahren und dann 700 km heim .

Der is lief einwandfrei und hatte volle Leistung und ist 1000 km problemlos gelaufen.

Nach 2 Wochen kam er dann Motor kaputt durch Wasserschaden es sind riefen im zylinder und Kolben abgetragen

Nun meine Frage ist das technisch möglich weil der is einwandfrei lief und auch 1000 km bei ihm ohne Problem gefahren ist.

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Ich hab es nicht gesehen , nur heute ist ein Brief vom Anwalt gekommen mit einer Rechnung von 6000 Euro bei der ich die hälfte Zahlen soll.er war bei einem fachbetrieb der behauptet das mal eine zylinderkopfdichtung reingekommen ist und man es sehen hätte müssen das im zylinder lange zeit Wasser gestanden ist , so dass sich riefen insbesondere an der kolbenwand gebildet haben.von den Kolben wurde material durch Wasserstand abgetragen.

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Ich bin mit dem is selbst ca 1500 km ohne irgendwelchen Problemen gefahren , er brauchte kein öl und auch kein Wasser. Ich hab noch im Oktober neu TÜV und Au gemacht ohne Mängel .

Die Au wurde auch einwandfrei bestanden .

Darum kann ich es nicht glauben das so ein Schaden sein soll.

Der Käufer IST Rennfahrer und fuhr auch nicht gerade langsam bei der 35 km Probefahrt.

Der Käufer IST mit dem is auch noch ca 1000 km gefahren ohne Mängel.

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Hast du denn jetzt einen Gebrauchtwagen Kaufvertrag gemacht oder nicht? Dann kann er von dir wollen was er will. Da du aber jetzt schon einen Anwalt am Hals hast solltest du dir auch einen nehmen.

Suche Kotflügel und Tür rechts und Heckklappe Touring in Lazurblau. Gerne auch Schlachter in der Farbe.

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Off topic:

 

Du bist Privatperson und somit gilt das Vertragsrecht des BGB bezüglich Gewährleistungsansprüchen. Lese dort nach und informiere Dich was du zu tun und zu lassen hast bei einem Schadensfall nach Erfüllung des Kaufvertrages bzw. ob es überhaupt Sinn macht zu recherchieren ob ein technischer Defekt vorliegt und falls ja, warum. Denn sollte sich herausstellen, dass du den Schaden nicht regulieren musst kann dir die Antwort egal sein es sei denn es interessiert dich persönlich. Falls du mit Hilfe des BGB nicht schlauer wirst spreche mit deiner Rechtschutzversicherung, die haben i.d.R. eine Abteilung die dich vorab kostenlos berät wie du dich jetzt verhalten solltest und ob sie evtl. anfallende Anwaltskosten übernehmen würde. Übernimmt die Versicherung gehe zu einem Anwalt! Solltest du keine Rechtschutzversicherung haben oder diese die Anwaltskosten nicht übernehmen und du nimmst dir einen Anwalt, musst du die Kosten selbst bezahlen! Möchtest du die Anwaltskosten vermeiden bleibt dir nur, dich auf eigene Faust schlau zu machen wie du vorgehen solltest wo wir wieder beim BGB wären.

 

On Topic:

Deine technische Frage wird dir zu 100% nur ein Gutachter beantworten können der das Fahrzeug begutachtet und die Ursache für den defekten Motor festgestellt hat. Alles andere ist Kaffeesatzleserei!

 

Hoffe konnte dir ein wenig helfen...

Gruß

Leboerski

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