No Loose Ends Geschrieben: 15. August 2013 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 15. August 2013 Ich hab eine frage.. Darf ich mit der Klasse B ab 2013 (Neuregelung) folgendes ziehen? Alles grob vom gewicht her Mein BMW Zugfahrzeug (E39) ~1800kg? + Auto Trailer ~600kg + e30 ~1100kg =3500kg (maximum) Zitieren E30 318IS/325i M50 DRIFT- und RINGTOOL-Hydraulische Fly Off-D2 Track Rennfahrwerk in Upside Down Ausführung-Wiechers Käfig / UltraRacing Domverstrebung-7x15 Kreuzis Toyo R888 Semi Slicks mit E36 IS Getriebe + S3.73 Sperrdiff-ATE Powerdisc mit Hawk-HT10 Rennbeläge Facebook: https://www.facebook.com/DriftTeamSHG Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Nighthawk666 Geschrieben: 15. August 2013 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 15. August 2013 Das was du angibst sind aber Minimum gewichte der Fahrzeuge. Bei einer Kontrolle werden Aber die maximal gewichte des zugfahrzeuges und des e 30 genommen! Siehe Fahrzeug schein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
No Loose Ends Geschrieben: 15. August 2013 Autor #3 Meldung Teilen Geschrieben: 15. August 2013 Das was du angibst sind aber Minimum gewichte der Fahrzeuge. Bei einer Kontrolle werden Aber die maximal gewichte des zugfahrzeuges und des e 30 genommen! Siehe Fahrzeug schein. Also alle 3 Fahrzeugscheine dürfen ncht über 3,5T kommen? Anhängelast sind 1,9T und Leergewicht 1,5T die werte oben sind grob nach oben gerundet Zitieren E30 318IS/325i M50 DRIFT- und RINGTOOL-Hydraulische Fly Off-D2 Track Rennfahrwerk in Upside Down Ausführung-Wiechers Käfig / UltraRacing Domverstrebung-7x15 Kreuzis Toyo R888 Semi Slicks mit E36 IS Getriebe + S3.73 Sperrdiff-ATE Powerdisc mit Hawk-HT10 Rennbeläge Facebook: https://www.facebook.com/DriftTeamSHG Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Nighthawk666 Geschrieben: 15. August 2013 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 15. August 2013 Jep so handelt eine Polizei streife. Wen du aber auf wiegen bestehst dan werden die mit dir zu einer wage fahren. Oder Du fährst vorher selbst auf eine wage. Viele Speditionen haben eine Und lassen wiegen. San bist auf der sicheren Seite. Oder einfach jemand suchen der nen alten schein hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Christoph93 Geschrieben: 15. August 2013 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 15. August 2013 War es auch nicht so, dass das Leergewicht des Autos größer sein muss als das zulässige Gesamtgewicht des Autos? Und dann 3,5t nicht überschreiten? Irgendwie hab ich das noch von der Fahrschule im Kopf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Bernie Geschrieben: 16. August 2013 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 16. August 2013 (bearbeitet) Mein BMW Zugfahrzeug (E39) ~1800kg? + Auto Trailer ~600kg + e30 ~1100kg =3500kg (maximum) Nein, mir ziemlicher Sicherheit nicht. Richtig wurde bereits genannt, dass nach der Neuregelung nur noch gilt zulässiges Gesamtgewicht Zugfahrzeug+zGG Anhänger = max. 3500kg.Die von Christoph genannte Zusatzregelung, dass das Leergewicht des Zugfahrzeuges größer als das zGG des Hängers sein muss fällt ab 2013 raus. Somit:1.) zGG Auto + zGG Hänger muss kleiner als 3500kg sein2.) Tatsächliche Beladung des Hängers ist irrelevant, es zählt immer das zGG, sogar wenn er leer gezogen wird. Darf aber natürlich nicht überladen sein, sonst kostet es auf jeden Fall Geld/gibt Punkte und wenn die 3500kg Grenze zusätzlich überschritten wird, ist es Fahren ohne Fahrerlaubnis. Edit: Die neue Klasse B96 dürfte für diese Geschichten interessant sein, da der Punkt 1.) dann auf 4250kg angehoben wird und es reicht bei dieser Klasse ein Tagesseminar in der Fahrschule. Edit2: Jep so handelt eine Polizei streife. Wen du aber auf wiegen bestehst dan werden die mit dir zu einer wage fahren. Nochmal: Ist-Gewichte = völlig uninteressant. Die Regelung ist kein Anhaltspunkt für die Polizei, sondern exakt so vorgeschrieben und es ist völlig egal, ob beim Wiegen 2500kg Gespanngewicht herauskommt, in den Fahrzeugpapieren aber 4000kg zGG eingetragen ist. Bearbeitet: 16. August 2013 von Bernie Zitieren Gruß,Bernie www.ac-silberstern.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
LordHibbs Geschrieben: 16. August 2013 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 16. August 2013 Sprich als Beispiel zum besseren Verständnis: Mein Passat hat 1500 zGG. Ich darf also mit B dann noch einen Anhänger mit einem zGG mit 2t hinten dran hängen?! Zitieren 1992er BMW E30 Cabrio - der offene1991er VW Passat Variant - der große [Kühllüfter]"3. Stufe: Orkan unter der Motorhaube. Bläst sogar den letzten Anti Castor Gegner weg." Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Bernie Geschrieben: 16. August 2013 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 16. August 2013 Korrekt. Natürlich gelten die üblichen Regelungen weiterhin, sprich der Passat muss dann auch 2t Anhängelast ziehen dürfen. Zitieren Gruß,Bernie www.ac-silberstern.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
LordHibbs Geschrieben: 16. August 2013 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 16. August 2013 Also, jetzt wird es doch wieder kompliziert. Das heißt, ich dürfte norminell 2t ziehen mit B. Eingetragene Zuglast hat der Passat 1,5t. Also darf der Anhänger NICHT mehr als 1,5t zGG haben das ich den hinten dran hängen dürfte? Oder darf der Hänger einfach nicht mehr wiegen als 1,5t aber die zGG vom Hänger DARF 2t sein? Zitieren 1992er BMW E30 Cabrio - der offene1991er VW Passat Variant - der große [Kühllüfter]"3. Stufe: Orkan unter der Motorhaube. Bläst sogar den letzten Anti Castor Gegner weg." Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Bernie Geschrieben: 16. August 2013 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 16. August 2013 Das meinte ich mit den ülichen Anhängergeschichten. Du musst das in 2 Bereiche trennen: Führerscheinseitig: Auto 1,5t zGG + Anhänger 2,0t zGG = i.O. StVZO-seitig: Ist-Gewicht des Hängers darf weder das zGG des Hängers, noch die max. Anhängelast des Zugfahrzeuges überschreiten. Praktisch heißt das, Du darfst in Deinem Fall mit der neuen Klasse B diesen Hänger bis 1,5t Gesamtgewicht beladen und mit dem Passat ziehen. Zitieren Gruß,Bernie www.ac-silberstern.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Christoph93 Geschrieben: 16. August 2013 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 16. August 2013 Verwirrung pur, ich glaube noch nichtmal, dass jeder Polizist diese Regelung kennt.Aber danke für die Aufklärung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
passat32bfan Geschrieben: 17. August 2013 #12 Meldung Teilen Geschrieben: 17. August 2013 (bearbeitet) Die Regelung ist doch wesentlich einfacher als die alte Regelung mit Teilung nach 750kg. Mit der B-Fahrerlaubnis darf das komplette Gespann 3500kg haben. Punkt. Ende. Nicht mehr.(...)Bei der alten B mit 750kg Regelung war das viel umständlicher, da hier auf die 750kg geachtet werden musste. ?? Nein, du liegst falsch denke ich.Du darfst einen Anhänger bis 750kg IMMER anhängen, die Gewichtsgrenzen greifen erst über diesen 750kg. Das bedeutet auch ZGG Zugfahrzeug 3500kg + ZGG Anhänger 750kg = Gesamtmasse 4250kg ist ok. (das war schon immer so und gilt weiterhin).Und wo die Regelung kompliziert ist, versteh ich nicht: Kraftwagen bis 3,5 t zG Mitführen von AnhängernAlle Anhänger bis 750 kg zG,bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg begrenzt.Zwei Sätze können doch nicht übertrieben kompliziert sein Bearbeitet: 17. August 2013 von passat32bfan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Ishigaki-kun Geschrieben: 17. August 2013 #13 Meldung Teilen Geschrieben: 17. August 2013 War es auch nicht so, dass das Leergewicht des Autos größer sein muss als das zulässige Gesamtgewicht des Autos? Und dann 3,5t nicht überschreiten? Irgendwie hab ich das noch von der Fahrschule im Kopf Richtig. Der Anhänger darf voll beladen nicht mehr wiegen wie das Auto leer. Zudem liegt das zulässige Maximum mit Anhänger dann bei 3500kg. Allerdings darf man einen kleinen Hänger mit bis zu 750kg immer mitnehmen, auch wenn das Auto schon 3500kg wiegt. Zitieren Warnung: Dieser Beitrag kann Spuren von Sarkasmus enthalten. Lesen auf eigene Gefahr. Der Ersteller haftet nicht für eventuelle persönliche Verstimmungen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
LordHibbs Geschrieben: 17. August 2013 #14 Meldung Teilen Geschrieben: 17. August 2013 Danke für die Erklärung. Dann darf ich auch die "große Schubkarre" an meinen Passat hängen um damit mal nen Schrank z.B. zu transportieren. Zitieren 1992er BMW E30 Cabrio - der offene1991er VW Passat Variant - der große [Kühllüfter]"3. Stufe: Orkan unter der Motorhaube. Bläst sogar den letzten Anti Castor Gegner weg." Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Ishigaki-kun Geschrieben: 17. August 2013 #15 Meldung Teilen Geschrieben: 17. August 2013 Dann verklag meinen alten Fahrlehrer, hab mir das doch nicht ausgedacht. Und lies mal weiter oben: "[...]bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg begrenzt[...] Zitieren Warnung: Dieser Beitrag kann Spuren von Sarkasmus enthalten. Lesen auf eigene Gefahr. Der Ersteller haftet nicht für eventuelle persönliche Verstimmungen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
No Loose Ends Geschrieben: 17. August 2013 Autor #16 Meldung Teilen Geschrieben: 17. August 2013 klomplizierte sache.. aber danke für die Infos! Zitieren E30 318IS/325i M50 DRIFT- und RINGTOOL-Hydraulische Fly Off-D2 Track Rennfahrwerk in Upside Down Ausführung-Wiechers Käfig / UltraRacing Domverstrebung-7x15 Kreuzis Toyo R888 Semi Slicks mit E36 IS Getriebe + S3.73 Sperrdiff-ATE Powerdisc mit Hawk-HT10 Rennbeläge Facebook: https://www.facebook.com/DriftTeamSHG Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Bernie Geschrieben: 17. August 2013 #17 Meldung Teilen Geschrieben: 17. August 2013 zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg Das ist Version 1: Fahrzeug bis 3,5t + Anhänger bis 750kg = 4250kg max oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird). Das ist Version 2 mit der Gespanngschichte Auto + Hänger über 750kg = 3,5t max Richtig. Der Anhänger darf voll beladen nicht mehr wiegen wie das Auto leer Nochmal: Alte Regelung -> wurde gestrichen. Zitieren Gruß,Bernie www.ac-silberstern.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
passat32bfan Geschrieben: 17. August 2013 #18 Meldung Teilen Geschrieben: 17. August 2013 Les doch einfach mal, was du gepostet hast. (siehe § 6 FeV): Fahrerlaubnis Klasse B Kraftfahrzeugehttp://images.intellitxt.com/ast/adTypes/icon1.png – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg Ende Satz 1. Ergo: 3500kg Fzg + 750kg Anhänger = 4250kg. oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird). Quelle: http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/b.php Mit dem Oder beginnt eine neuer Satz. Der obere gilt davon unabhängig. Bin übrigens selber schon mit nem Sprinter (ZGG 3t) und nem 750kg Hängerchen von der Polizei kontrolliert worden. Gab keine Probleme. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Bernie Geschrieben: 18. August 2013 #19 Meldung Teilen Geschrieben: 18. August 2013 Lies den Text doch mal richtig! Da steht, wenn ein Hänger ÜBER 750kg dran hängt, darf die Gesamtmasse der KOMBINATION nicht über 3,5t liegen. Diesen Fall behandelt Satz 2 und da sind wir uns ja auch alle einig. Satz 1 wiederum behandelt Hänger UNTER 750kg. Da gilt die Gesamtmassenregelung nicht, sondern das FAHRZEUG muss unter 3,5t und der Hänger unter 750kg liegen. Ergo 4250kg. Wiegt der Hänger jetzt 751kg, gilt wieder Satz 2 und somit die 3,5t Gesamtmassenregelung. Somit ist 3499kg Auto + 751kg Hänger z.B. nicht erlaubt. Die Klassen BE und B96 beziehen sich nur auf den Satz 2 und heben die erlaubte Gesamtmasse bei Gespannen mit Hängern ÜBER 750kg an. Damit würde also die obige Variante mit 3499kg Auto und 751kg Hänger wieder erlaubt sein. Zitieren Gruß,Bernie www.ac-silberstern.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Firstclass Geschrieben: 9. September 2013 #20 Meldung Teilen Geschrieben: 9. September 2013 Wir fahren bei der Feuerwehr auch nen Sprinter mit 3,5to zGG und nem 750kg zGG Bootstrailer mit der Klasse B. Wohnanhänger haben i.d.R. immer ein größeres zGG. So 1,2 to.Mit den üblichen zGG von heutigen neuen Fahrzeugen (insb. SUVs) ist man da ruckzuck über 3,5to, weshalb wahrscheinlich auch die B96 Klasse eingeführt wurde. Für unsere relativ leichten Fahrzeuge ist das echt gut. Denn wir hatten mit der alten Zusatzregelung (Gewicht des Anhängers darf Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiben) ganz schön Probleme. Jetzt könnten wir theoretisch auch ganz schön dicke Wohnwagen ziehen, solange die Gesamtmasse der Kombination nicht über 3,5to liegt. Zitieren 325e http://images.spritmonitor.de/157134.png 320iC http://images.spritmonitor.de/261357.png http://www.star-web-2000.de/ecuador/ecuadorbanner.jpg Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Empfohlene Beiträge
Deine Meinung
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.