Hallo miteinander, ich weiß nicht ob das hier schon diskutiert wurde, in der Suche habe ich nichts gefunden. Es gab ja eine Änderung bei Kurzzeitkennzeichen: "Seit dem 1. November 2012 können Kurzzeitkennzeichen nur noch bei der Zulassungsstelle des Wohnortes des Halters beantragt werden." (aus Wikipedia) Also ist es eigtl. nicht möglich von (Beispiel, das ich hatte) Bamberg nach Darmstadt zu fahren, ein Auto anzuschauen und erst bei Kauf KZK in Darmstadt erstellen zu lassen. Anscheinend haben die Leute, die sich darum kümmern gemerkt, wie ungünstig diese Regelung ist. Auf jeden Fall habe ich mit meiner Zulassungsstelle telefoniert und die haben mir gesagt: Darmstadt ruft in Bamberg an, ob irgendwas gegen mich vorliegt bzw. gegen das Ausstellen eines KZK spricht und für den (normalen) Fall, dass alles passt bekomme ich als Bamberger auch in Darmstadt mein KZK (natürlich Versicherung usw. vorrausgesetzt). Vll. hilft das dem ein oder anderen hier. Rumgesprochen hat sich das noch gar nicht, mein Kiesplatzhändler hat 100 € verloren, weil er unbedingt wetten wollte, ich bekäme kein KZK bei seiner Zulassungsstelle . Wichtig: vorher bei den entsprechenden Zulassungsstellen anrufen und abklären. Ich weiß nicht ob das im gleichen Bundesland oder so auch geht. Schönen Gruß, Düti