Ich habe günstig einen e30 bekommen, der noch bis 11/17 TÜV hat und momentan als Zweitwagen so mitläuft. Ich hatte einige kleinere Mängel gesehen. Nun bin ich in eine Werkstatt, die mal schauen sollte ob der BMW über den TÜV kommt und gegebenen Fall dann auch die HU machen lässt. Die Werkstatt hat aber gleich den e30 dem Prüfer vorgestellt. Das Ende vom Lied Prüfergebniss verkehrsunsicher (obwohl "nur" erhebliche und einfache Mängel aufgeführt). Die Werkstatt hat was von stillgelegt erzählt und den Wagen erst wieder rausgelassen, nachdem sie 2 Bremsleitungen getauscht hatten, die wohl das gravierenste Problem gewesen sind. Die HU-Plakette bis 11/17 ist noch dran. Meine Frage: Meldet der Prüfer die Verkehrsunsicherheit dem Strassenverkehrsamt? Wenn ja, wird der BMW dann nach 4 oder 6 Wochen zwangsstilllegt, wenn ich nicht wieder in der Werkstatt und bei dem Prüfer antanze. In diese Werkstatt werde ich nach diesem Ablauf sowieso keinen Fuß mehr setzen. Kam mir schon etwas dubios vor. Beim letzten mal dort hat alles einwandfrei geklappt, da war aber auch ein anderer Meister da. Gruß PS: Bitte keine Diskussion über Sinn oder Unsinn ein Auto mit Mängeln zu betreiben. Ich bestimme gern über mein Eigentum selber.