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Mario_106

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  1. Hallo! Ich war gestern beim TÜV und bin durchgekommen! Ich habe auf die Skizze verzichtet und bin mit der Argumentation von VOKUHILA ins rennen gegangen! Danke an alle die geantwortet haben und ein spezielles DANKE an dieser Stelle an VOKUHILA. Schönes Wochenende!
  2. Hallo Leute! Also ich war heute noch mal mit dem Wagen auf der Hebebühne. Helperfedern sind verbaut - sorry - das war mein Fehler. Domlager sind die Originalen drin. Tatsächliche Bodenfreiheit aktuell ist 120mm - aber das Abstandsmaß ist 380mm. Sprich - ich müsste 30mm runterschrauben damit ich in die geforderten 350mm komme. Allerdings komme ich dann auf 90mm Bodenfreiheit und der Abstand von Radmitte zur Kotflügelkante gibt auch nur 25mm her. So brauche ich nicht zum TÜV und so tief will ich ihn auch gar nicht. Ich bin kein Experte, aber die einzige Möglichkeit wäre im Domlagerbereich etwas "beizulegen" damit das ganze Federbein runterkommt. Wie löst man soetwas richtig? Danke und schönen Ostersonntag!
  3. Hallo! Danke erst mal für die Antworten. @helheb: Fa.Raab hat mich direkt an KW verwiesen. @Jules228: Ich habe keine Ahnung welches Domlager hier in Verwendung ist. Das Fahrwerk wurde vom Vorbesitzer verbaut. Ich werde versuchen, es in den nächsten Tagen ausfindig zu machen. Helperfeder ist keine verbaut.
  4. Hallo liebe E30-Freunde! Ich konnte hier als passiver Leser schon einige hilfreiche Sachen nachlesen - Danke an dieser Stelle! - aber nun habe ich ein Problem und brauche Eure Hilfe! Gleich vorweg - ich bin kein großer Schrauber, habe aber durchaus technisches Verständnis und bin die letzten 20 Jahre familienbedingt eigentlich nur Schrottkarren gefahren Ich habe mir im Winter aber einen Judentraum erfüllt und mir einen E30 325i - BJ 1986 zugelegt. Der Wagen ist bis auf das Fahrwerk und die Felgen im Originalzustand. Es ist ein KW V3 Gewindefahrwerk von Raab Classic (eigens für E30) mit Alpinas VA16x7" und HA16x8" verbaut. Beides wurde in Deutschland problemlos eingetragen - ach ja, ich komme aus Österreich. Letzte Woche war ich bei unserem TÜV um die Einzelgenehmigung durchführen zu lassen. Leider ist es dem Prüfer nicht gelungen, das Einstellmaß (oder Abstandsmaß) an der Vorderachse zu messen, da die Beschreibung im Teilegutachten nicht ganz schlüssig ist. Die Beschreibung vom Teilegutachten sowie den beschriebenen Mangel findet ihr im Anhang. Zur Abklärung nahm ich mit KW direkt Kontakt auf. Die Genaue Typenbezeichnung habe ich auf Nachfrage ebenfalls übermittelt. Darauf erhielt ich Bild, wo zu sehen ist, wie es gemessen werden soll. Laut dem Bild mit Pfeilen sollte ich so ein Maß von 330-350mm (roter Pfeil) und alternativ 150-170mm (grüner Pfeil - Restgewinde) messen. Heute habe ich das bei meinem E30 mal nachgemessen und komme überhaupt nicht auf diese Werte. Wenn ich es so messe, wie von KW angegeben komme ich auf weit über 350mm (hatte leider keinen Zugang zur Hebebühne - deswegen konnte ich nicht vernünftig auf gehäuseseitige Mutter messen). Und das Restgewinde ist mit ca. 100mm auch deutlich weniger. Die gesamte Gewindelänge ist bei mir nur ca. 140mm...das kann sich gar nicht ausgehen. In Österreich darf der Wagen nicht tiefer als 110mm sein, aktuell liege ich bei ca. 115mm. Also viel geht nicht mehr runter...Damit ich aber in die 330-350mm reinkomme fehlen mir mindestens 30-40mm. Verstehe ich hier etwas falsch? Ist die Skizze von KW nicht korrekt? Oder bekomme ich das Fahrwerk in Österreich gar nicht durch den TÜV, weil ich so hoch rauf muss? Falls hier jemand ein paar nützliche Ideen oder Infos hat, wäre ich dankbar! Auf jeden Fall melde ich mich nächste Woche nochmals bei KW. Vielen Dank und frohe Ostern, Mario
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