Kann mir jemand sagen, ob solch eine Kopie (die hier ist ja noch lesbar) ausreichend ist mitzuführen (für Verkehrskontrollen und zweijährigen TÜV bzw. HU)?
Den Hinweis "Nachdruck und jegliche Art von Vervielfältigungen, auch auszugsweise, sind untersagt. Zuwiderhandlungen werden gerichtlich verfolgt." kann ich da nicht ganz einordnen ...
Hat jemand Erfahrung damit gemacht?
Falls nicht erlaubt? Woher bekomme ich ein neues Original? KBA? TÜV? Hersteller? Onlineshop?
Viele Grüße!